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SPD-Stellungnahmen
zur Auseinandersetzung um die
katholischen Beratungsstellen im Jahr 1999

Pressemitteilung des ASF Landesverbandes vom 1. Oktober 1999
Zum Ministerrat/Schwangerenberatung:
SPD: Sozialministerin Stamm diskreditiert Arbeit der Beraterinnen von Pro Familia, Evangelischer Kirche und Gesundheitsämtern

29. September 1999 (3299/pm415/rl)
Renate Schmidt:
Bischof Dyba und einige ältere kinderlose Herren verhalten sich wie Pontius Pilatus

24. September 1999 (3399/pm408/rl)
Zu § 218-Beratung: Frauen nicht im Regen stehen lassen
AsF-Vorsitzende Monica Lochner-Fischer: Der Staat muß sofort handeln

21. September 99 (3399/pm409/fw)
SPD-Vize Schmidt zum Streit über kathol. Schwangerenberatung:
"SCHLUSS MIT DEM PERSONELLEN RÄNKESPIEL WENIGER BISCHÖFE ZULASTEN IN NOT GERATENER FRAUEN"

17. September 1999 (3299/pm394/rl)
Zu § 218-Beratung:
Renate Schmidt: Hin und her der Katholischen Kirche ist unerträglich und verunsichert Frauen und Beraterinnen

6. Juli 1999 (2599/pm287/rl)
SPD-Frauensprecherin Lochner-Fischer erleichtert über Zulassung der Abtreibungspille

7. Juli 1999 (LV/2599/pm286/bm)
BayernSPD warnt vor erneutem Sonderweg bei der §218-Beratung
Monica Lochner Fischer:
Bundeseinheitliche Rechtssicherheit für Frauen ist oberstes Gebot

(23. Juni)
Bundesministerin Christine Bergmann
bedauert Entscheidung der Bischofskonferenz

(23. Juni)
Ludwig Stiegler: Auch mit dem römischen Zusatz
entspricht die Beratungsbescheinigung dem Schwangerschaftskonfliktgesetz

(23. Juni)
Renate Schmidt zur Entscheidung der Katholischen Bischofskonferenz
über Schwangerenkonflitkberatung: Bedauerliche Entscheidung

(23. Juni)
Inge Wettig-Danielmeier:
Entscheidung der katholischen Kirche auf Kosten der betroffenen Frauen

(23. Juni)
Christel Hanewinckel: Die Scheinheiligkeit der katholischen Bischöfe

(22. Juni)
Renate Schmidt zu den Beratungen der katholischen Bischöfe:
"Trick" geht zu Lasten der Frauen in Not

(17. Juni)
Renate Schmidt bedauert Ausstieg der Katholischen Kirche aus der Schwangerenberatung:
Für katholische Beratungsstellen schnell Ersatz finden

(17. Juni)
Hanna Wolf: Verbot der Schwangerenberatung bringt Frauen in Not



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Pressemitteilung des ASF Landesverbandes vom 1. Oktober 1999

Zum Ministerrat/Schwangerenberatung:

SPD: Sozialministerin Stamm diskreditiert Arbeit der Beraterinnen von Pro Familia, Evangelischer Kirche und Gesundheitsämtern

Zum Bericht aus der letzten Ministerratssitzung, wonach Sozialministerin Stamm von den katholischen Bischöfen eine ausreichende Übergangszeit für den Ausstieg aus der gesetzlichen Schwangerenberatung erwarte und das katholische Element in der Schwangerenberatung erhalten bleiben müsse, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Bayern, die SPD-Landtagsabgeordnete Monica Lochner-Fischer:

"Die SPD freut sich darüber, dass nun endlich auch bei der CSU-Staatsministerin die Erkenntnis reift, der Freistaat müsse ein flächendeckendes Netz an wohnortnahen Beratungsstellen für in Konflikt geratene schwangere bayerische Frauen aufbauen. Dies fordert die SPD bereits seit Jahren.

Es ist selbstverständlich, dass es zum pluralen Angebot gehört, kirchennahe Organisationen einzubinden. Es ist allerdings eine Unverschämtheit, wenn Frau Stamm den Eindruck erweckt, als sei nur die Katholische Kirche in der Lage, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. Damit diskreditiert die CSU-Sozialministerin die aufopferungsvolle Arbeit der Beraterinnen in der Evangelischen Kirche und derjenigen Frauen bei Pro Familia sowie in den Gesundheitsämtern, die den größten Anteil an Konfliktberatungen leisten."


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29. September 1999 (3299/pm415/rl)

Renate Schmidt:
Bischof Dyba und einige ältere kinderlose Herren verhalten sich wie Pontius Pilatus

SPD-Chefin: Waschen ihre Hände in Unschuld und lassen bedrängte Frauen alleine

Wenn Erzbischof Johannes Dyba aus Fulda die Laienorganisation "Donum Vitae" als "geistig verwirrt" verunglimpft, nur weil sie Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt nicht alleine lassen will, dann, so die stellvertretende SPD-Vorsitzende und bayerische SPD-Chefin Renate Schmidt, fällt diese Beschimpfung auf den katholischen Bischof selbst zurück.

Renate Schmidt: "Bischof Dyba und einige ältere kinderlose Herren in Deutschland und als Berater des Papstes in Rom haben bis heute nicht begriffen, dass Deutschland mit der Schwangerschaftskonfliktberatung ein weltweit einzigartiges Lebensschutzkonzept hat. Länder wie Österreich, die eine reine Fristenregelung haben, müssen sich Einmischungen aus Rom nicht gefallen lassen. Länder, die striktere Verbote der Abtreibung haben wie Deutschland, verzeichnen mehr tatsächliche Abtreibungen.

Insofern verhält sich der Fuldaer Bischof ähnlich wie Pontius Pilatus: die Hände in Unschuld waschen und gleichzeitig die Bedrängten alleine lassen.

Es ist zu wünschen, dass sich die christliche Haltung der katholischen Laienorganisation bei den Bischöfen durchsetzt oder - inzwischen beinahe unwahrscheinlich - in Rom doch noch ein Umdenkungsprozeß einsetzt."


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24. September 1999 (3399/pm408/rl)

Zu § 218-Beratung: Frauen nicht im Regen stehen lassen

AsF-Vorsitzende Monica Lochner-Fischer: Der Staat muß sofort handeln

Angesichts des Ausstiegs der Katholischen Kirche aus der Schwangerenkonfliktberatung und dem erneuten Wackeln der Katholischen Bischöfe erklärt die Vorsitzende der SPD-Frauen in Bayern (AsF), Monica Lochner-Fischer, MdL:

"Die SPD hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß zu einem pluralen Beratungssystem gerade in Bayern auch die katholische Kirche gehört. Die Bischöfe sehen das offensichtlich anders und versetzen damit den bisherigen staatlich anerkannten katholischen Schwangerenkonfliktberatungsstellen den Todesstoß. In Bayern fehlt immer noch ein ausreichend plurales Beratungsnetz.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) bittet daher die katholischen Organisationen, schnellstens die bereits einmal angedachte Lösung eines Trägervereins außerhalb der Kirche in die Tat umzusetzen. Damit könnte das Wissen und die Qualifikation der bisherigen Beratungsstellen für die Frauen weiter genutzt werden.

Der Machtkampf der Bischöfe wird wieder einmal auf dem Rücken der Frauen ausgetragen. Dem kann der Staat nicht mehr tatenlos zusehen. Das bayerische Sozialministerium ist aufgefordert, sofort alle Beratungsstellen der Pro Familia staatlich anzuerkennen, andere mögliche Trägerorganisationen zu ermutigen, Beratungssstellen aufzubauen, bei der Gründung eines Trägervereins für die katholischen Beratungsstellen behilflich zu sein und dem Landtag umgehend ein Konzept über die Herstellung eines pluralen §218-Beratungs-systems in Bayern vorzulegen.

Der Landesvorstand der AsF erwartet darüberhinaus vom Landtag eine Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Beratungsstellen. Die bisher vorgeschriebene Eigenbeteiligung der Trägervereine muß fallen. Die § 218-Beratung ist eine staatliche Aufgabe und muß vom Staat auch voll finanziert werden."


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21. September 99 (3399/pm409/fw)

SPD-Vize Schmidt zum Streit über kathol. Schwangerenberatung:

"SCHLUSS MIT DEM PERSONELLEN RÄNKESPIEL WENIGER BISCHÖFE ZULASTEN IN NOT GERATENER FRAUEN"

Die stellv. SPD-Vorsitzende und Landes- und Fraktionschefin der BayernSPD Renate Schmidt hat den andauernden Streit der katholischen Bischöfe über die Beratung in Not geratener Schwangerer heftig kritisiert. Schmidt: "Das personelle Ränkespiel einiger weniger Bischöfe darf nicht länger auf dem Rücken in Not geratener Frauen und der katholischen Beratungstellen ausgetragen werden. Jetzt sollte endlich eine klare Entscheidung über die Zukunft der katholischen Beratungs fallen: Ja oder Nein - ohne wenn und aber."

Sollte der Beschluss auf Ausstieg der katholischen Kirche aus der staatlichen Schwangerenberatung lauten, müssen die Landesregierung rasch für Ersatz sorgen, fordert Schmidt. "Die beste Lösung wäre es, wenn die Laienorganisation der katholischen Kirche diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen und sie dann innerhalb der gesetzlichen Vorgaben mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen fortführen. Gleichzeitig müssen aber auch Organisationen wie Pro Familia und andere in größerer Zahl vertreten sein. Es darf nicht so bleiben, dass beispielsweise das größte Flächenland Bayern den Frauen weiterhin eine beschämend geringe Zahl von Beratungsstellen bietet."


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17. September 1999 (3299/pm394/rl)

Zu § 218-Beratung:

Renate Schmidt: Hin und her der Katholischen Kirche ist unerträglich und verunsichert Frauen und Beraterinnen

Sozialministerin Stamm muss umgehend "Pro Familia" als staatliche Beratungsstelle anerkennen

Angesichts der Aufforderung des Vatikans an die Katholischen Bischöfe, die Neuregelung der Schwangerenberatung abzulehnen, erklärt die bayerische SPD-Chefin Renate Schmidt:

"Das erneute Wackeln der Katholischen Kirche über den Verbleib in der Schwangerenkonfliktberatung ist unerträglich. Es führt zu einer nicht hinnehmbaren Verunsicherung der Frauen und der Beraterinnen in den Katholischen Schwangerenberatungsstellen, deren bisheriges hohes Ansehen nachhaltig geschädigt wird. Ich appelliere nachdrücklich an die Bischöfe, sich nunmehr klar und eindeutig zu entscheiden. Im Zweifel müssen Staat und andere Verbände an die Stelle der Katholischen Kirche treten.

In dieser Situation wäre es Aufgabe der zuständigen Fachministerin Barbara Stamm, umgehend bereits vorhandene Beratungsstellen beispielsweise von Pro Familia sofort als staatliche Beratungsstellen anzuerkennen und entsprechend zu finanzieren. Die Ministerin beschränkt sich dagegen lediglich auf öffentliche Appelle an die Kirche, statt ihrer Pflicht nachzukommen. Sie macht sich damit mitschuldig an der Verunsicherung der Frauen in Not, die ein Recht auf staatliche Hilfe haben.

Bischof Lehmann hat in dem Konflikt zwischen kirchlicher Auffassung in der Frage zur Schwangerenkonfliktberatung und der Notwendigkeit Frauen zu helfen, immer versucht, die Lage der Frauen in Konflikten zu berücksichtigen. Der schwelende Streit über innerkirchliche Personal-und Richtungsfragen wird nun auf dem Rücken der Frauen und

Beratungsstellen ausgetragen. Das kann auch der Staat nicht länger hinnehmen."


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6. Juli 1999 (2599/pm287/rl)

SPD-Frauensprecherin Lochner-Fischer erleichtert über Zulassung der Abtreibungspille

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Monika Lochner-Fischer, ist über die Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne erleichtert.

Monica Lochner-Fischer, die auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Bayern ist, betonte:

"Dies ist eine Alternativmethode zu dem in Bayern immer noch weitverbreiteten stationären Abbruch. Es entlastet die Staatsregierung aber nicht von der Pflicht, für ein flächendeckendes, wohnortnahes Netz an Ärzten zu sorgen, die ambulante Abbrüche durchführen. Denn auch die sogenannte Abtreibungspille bedarf der ärztlichen Aufsicht."


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7. Juli 1999 (LV/2599/pm286/bm)

BayernSPD warnt vor erneutem Sonderweg bei der §218-Beratung

Monica Lochner Fischer:
Bundeseinheitliche Rechtssicherheit für Frauen ist oberstes Gebot

Für das Präsidium und den Landesvorstand der BayernSPD stellt Präsidiumsmitglied Monica Lochner-Fischer als Konsequenzen aus der Entscheidung der Bischöfe zum § 218-Beratungsschein folgende Forderungen auf:

  1. Es darf bei der Anerkennung und juristischen Auslegung des Beratungsscheins zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 218) keine unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Die Ankündigung der Staatsministerin Stamm, sie sähe keine Notwendigkeit für Gespräche auf Bundesebene, ist der erneute Versuch einen bayerischen Sonderweg einzuschlagen. Vor einen solchen Sonderweg muß dringend gewarnt werden. Er verunsichert Frauen und Ärzte noch zusätzlich und führt letztlich nur dazu, daß katholische Beratungsstellen von hilfesuchenden Frauen nicht mehr angenommen werden.
  2. Es ist richtig, daß der Zusatz, der künftig auf den Beratungsscheinen der katholischen Beratungsstellen steht, ohne juristische Konsequenzen sowohl für den Arzt, der auf Grund dessen eine Abtreibung vornimmt, als auch für die Frau, die sich so entscheidet, bleibt. Der Zusatz ist also ohne Belang.
  3. Es ist ebenso richtig, daß dieser Zusatz Verunsicherung bei Ärzten, bei den betroffenen Frauen und bei Beraterinnen bewirkt. Auch gibt es ernsthafte Positionen, die diesem Zusatz sehr wohl juristische Folgewirkungen zumessen (so zum Beispiel Badura).
  4. Es ist deshalb notwendig, daß eine eindeutige juristische Klarstellung erfolgt. Mündliche Erläuterungen reichen nicht. Auch nach mehreren Jahren muß für betroffene Frauen und ihre Ärzte klar und schwarz auf weiß nachlesbar sein, daß sie sich legal verhalten, wenn sie trotz des Zusatzes auf dem Beratungsschein der katholischen Beratungsstellen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
  5. Eine solche schriftliche juristische Klarstellung muß deutlich machen, daß jedweder Zusatz über die Bestätigung der erfolgten Beratung hinaus ohne juristische Folgen bleibt. Beraterinnen in staatlich anerkannten Beratungsstellen müssen die ratsuchenden Frauen verbindlich auf diesen Umstand aufmerksam machen.
  6. Es ist gut und vernünftig, daß die katholischen Beratungsstellen im staatlichen Konfliktberatungssystem bleiben. Besonders in Bayern würde eine Beendigung der Beratung durch katholische Stellen eine kurzfristig nicht zu schließende Lücke reißen.
  7. Die Staatsregierung wird aufgefordert, endlich ihrer Pflicht zum Aufbau eines wohnortnahen, pluralen Beratungsnetzes nachzukommen. In vier von sieben bayerischen Regierungsbezirken gibt es nach wie vor neben dem staatlichen Gesundheitsamt nur kirchliche Beratungsstellen.
  8. Die Ergebnisoffenheit des Beratungsgesprächs muß bei allen anerkannten Beratungsstellen - auch den katholischen - gesichert sein.


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(23. Juni)

Bundesministerin Christine Bergmann
bedauert Entscheidung der Bischofskonferenz

(LV/2399/pm263) - Anläßlich der heute (23. Juni) bekanntgegebenen Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, der Weisung des Vatikans zu folgen und Beratungsscheine mit dem Zusatz zu versehen, daß sie nicht für eine straffreie Abtreibung verwendet werden können, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann.

"Ich bedauere, daß die Bischofskonferenz keine klare und eindeutige Entscheidung zum Verbleib in der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung getroffen hat. Ich respektiere aber die Suche der katholischen Kirche nach Wegen zum Verbleib in der Schwangerschaftskonfliktberatung unter Berücksichtigung des Papstschreibens. Wir werden sehr schnell und eingehend mit den Bundesländern prüfen, ob sich rechtliche Konsequenzen aus dem geforderten Zusatz zu den Beratungsbescheinigungen ergeben. Unabängig vom Ausgang dieser Prüfungen ist festzustellen, daß diese Entscheidung zu einer Rechtsunsicherheit führt und zur zusätzlichen psychischen Belastung der Frauen, die sich ohnehin in einer Konfliktsituation befinden", erklärt Bundesministerin Christine Bergmann.

"Die Entscheidung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz des ungeborenen Lebens war in der Bundesrepublik Deutschland ein mühseliger und langer Weg; es waren damals vor allem die Frauen des Deutschen Bundestages, die über Partei- und Konfessionsgrenzen hinweg einen Kompromiß fanden, der dann von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen wurde", so die Ministerin.


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(23. Juni)

Ludwig Stiegler: Auch mit dem römischen Zusatz
entspricht die Beratungsbescheinigung dem Schwangerschaftskonfliktgesetz

(LV/2399/pm270/WS) - Zu der Entscheidung der Katholischen Kirche, auf den Beratungsschein zukünftig den Zusatz aufzunehmen, "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden", erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, der Weidener Abgeordnete Ludwig Stiegler:

  1. Der römische Zusatz ändert an der rechtlichen Stellung der Schwangeren, die sich hat beraten lassen, nichts. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verlangt, daß die Beratungsstelle nach Abschluß der Beratung der Schwangeren eine Bescheingung darüber auszustellen hat, daß eine Beratung nach den §§ 5 und 6 stattgefunden hat. Nach § 5 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist die Beratung ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Entscheidend ist die Bescheinigung, daß eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat. Einschränkende Zusätze über die Verwendbarkeit der Bescheinigung sind rechtlich unerheblich.
  2. Rechtlich bleibt also alles, wie es ist. Die katholischen Beratungsstellen werden weiter beraten. Die Pilatus-Klausel am Ende des Beratungsscheins kann die Rechtslage nach § 219 Absatz 2 nicht ändern. Danach hat die Beratungsstelle der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und mit dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Zusätze, die über die Erfordernisse des Gesetzes hinausgehen, sind rechtlich unerheblich. Uns allen muß daran gelegen sein, die am Schwangerschaftskonflikt Beteiligten darüber sorgfältig aufzuklären, damit eine unnötige Verunsicherung unterbleibt.
  3. Nachdem die katholischen Einrichtungen danach weiterhin an der Schwangerschaftskonfliktberatung teilnehmen, muß auch die öffentliche Förderung nicht in Frage gestellt werden.


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(23. Juni)

Renate Schmidt zur Entscheidung der Katholischen Bischofskonferenz
über Schwangerenkonflitkberatung: Bedauerliche Entscheidung

(Fr/2399/pm273/fw) - Zur heutigen (23. Juni) Entscheidung der Bischofskonferenz erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Landes- und Fraktionsvorsitzende der BayernSPD, Renate Schmidt: "Die heutige Entscheidung der katholischen Bischöfe, im Rahmen der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung künftig nur noch Beratungsscheine mit dem Zusatz auszustellen, wonach dieser Schein ‚nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden kann', ist bedauerlich, weil die Gefahr droht, daß eine solche Beratung weder den Vorschriften des Bundesgesetzes noch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Straffreiheit einer Abtreibung entsprechen könnte.

Jetzt muß es darum gehen, für die Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt ein flächendeckendes Beratungsangebot sicherzustellen, das allen rechtlichen Erfordernissen zweifelsfrei gerecht wird und den Frauen Rechtssicherheit bietet."


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(23. Juni)

Inge Wettig-Danielmeier:
Entscheidung der katholischen Kirche auf Kosten der betroffenen Frauen

(LV/2399/pm274) - Die SPD-Schatzmeisterin und SPD-Koordinatorin des Kompromisses zum § 218, Inge Wettig-Danielmeier, hat die Entscheidung der katholischen Bischöfe zur Schwangerenkonfliktberatung nachdrücklich kritisiert: "Dies ist de facto der Ausstieg aus der Konfliktberatung auf Kosten der betroffenen Frauen."

Daß die katholischen Bischöfe trotz der vatikanischen Einsprüche in der Schwangerenkonfliktberatung bleiben wollten, verdiene Beachtung. "Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen jedoch vor, daß nach der Beratung die Frau in ihrer Entscheidung frei sein muß", betont die SPD-Politikerin. Ungeborenes Leben sei nur mit der betroffenen Frau und nicht gegen sie zu schützen. Die innerkatholischen Auseinandersetzungen würden auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen.

Die katholischen Beratungsstellen hätten bisher eine anerkannt gute Arbeit geleistet. "Mit diesem Entschluß wird den katholischen Beratungsstellen aber jetzt die Grundlage für ihre Arbeit entzogen. Die Kirche läßt die Frau in ihrer moralischen Entscheidung allein", stellt Inge Wettig-Danielmeier fest. Der Weg, den die katholische Kirche eingeschlagen hätte, bedürfe nun einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung des Bundes und der Länder.

Wenn man die Absichten der Katholischen Kirche ernst nähme, sei der neue Beratungsschein wertlos im Sinne des gesetzlichen Verfahrens im Schwangerschaftskonflikt. Wahrscheinlich sei es sinnvoller, den katholischen Laien eine rechtlich zulässige Beratung zu übertragen.


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(23. Juni)

Christel Hanewinckel: Die Scheinheiligkeit der katholischen Bischöfe

(LV/2399/pm271) - Zum Ergebnis der Beratungen der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz über den Papstbrief erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Christel Hanewinckel, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag: "Betrachtet man den Papstbrief und die Konsequenzen, die die deutschen katholischen Bischöfe daraus gezogen haben, weiß man nicht, was schlimmer ist: Die Ignoranz in Rom gegenüber der Notlage vieler schwangerer Frauen oder die Reaktion der Bischöfe darauf, mit der sie sich aus der Verantwortung stehlen wollen.

Die Vorgehensweise, dem Beratungsschein einen Aufdruck zu verpassen, er dürfe nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden, ist ohnehin schon paradox. Denn das Ergebnis der Beratung wird so vorweggenommen. Warum sollte eine Schwangere, die schon weiß, daß sie das Kind bekommt, sich noch einer Konfliktberatung unterziehen?

Soweit wäre dem Willen des Papstes oder seines einflußreichen Freundes Ratzinger entsprochen. Doch die Bischöfe wollen sich noch eine Hintertür offenhalten: Es soll Sache des Gesetzgebers sein, ob er den Schein als rechtsverbindlich akzeptiert oder vielleicht doch für eine Abtreibung gelten läßt.

Der offene Konflikt mit dem Papst wurde geschickt vermieden. Gleichzeitig kommt man zumindest scheinbar weiter den seelsorgerlichen Pflichten nach und kassiert dafür staatliche Gelder. Wenn es so käme, würden die Bischöfe ihre Hände in Unschuld waschen - ein Verhalten, das die katholische Kirche in anderem Zusammenhang sehr beklagt hat."


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(22. Juni)

Renate Schmidt zu den Beratungen der katholischen Bischöfe:
"Trick" geht zu Lasten der Frauen in Not

(Fr/2399/pm259/rl) - Zu den jetzt bekanntgewordenen Ergebnissen der Beratungen der deutschen katholischen Bischöfe über den Papst-Brief zur Zukunft der katholischen Schwangerenkonfliktberatung erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Renate Schmidt, Landes- und Fraktionsvorsitzende der BayernSPD: "Die katholischen Bischöfe haben eine Entscheidung ohne Tricks versprochen. Die Frauen in Not, aber auch die Politik warten auf eine solche Entscheidung. Der im Moment befindliche Zusatz

‚Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden' entspräche nicht der gesetzlich vorgesehenen Beratung und würde genau so einen Trick zu Lasten der Frauen in Not bedeuten."


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(17. Juni)

Renate Schmidt bedauert Ausstieg der Katholischen Kirche aus der Schwangerenberatung:
Für katholische Beratungsstellen schnell Ersatz finden

(Fr/2399/pm251/fw) - Zur Meldung, wonach die Katholische Kirche in Deutschland künftig keine Schwangerschafts-Beratung mehr anbieten und auch keine Beratungsscheine mehr ausstellen darf, erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende und bayerische Landes- und Fraktionsvorsitzende Renate Schmidt: "Sollte die Information zutreffen, ist das eine bedauerliche und falsche Entscheidung und keine Hilfe zum Schutz des ungeborenen Lebens.

Die Katholische Kirche würde dann Frauen in einer Konfliktsituation mit ihrer Not allein lassen und auch so konstruktive Vorschläge, wie den des Bischofs von Trier, die Schwangerenberatung mit konkreten materiellen Hilfsangeboten zu verbinden, nicht in die Tat umsetzen.

Jetzt muß es darum gehen, für die katholischen Beratungsstellen einen Ersatz zu finden. Denkbar ist, daß die Laienorganisationen, die dadurch natürlich selbst in einen Gewissenskonflikt kämen, einspringen. Andernfalls müssen die anderen erfahrenen Beratungsorganisationen die Lücke füllen, die bundesweit - vor allem aber in Bayern - entsteht, wo rund 80 Prozent der Beratungsstellen von katholischen Organisationen geführt werden."


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(17. Juni)

Hanna Wolf: Verbot der Schwangerenberatung bringt Frauen in Not

(LV/2399/pm269/WS) - Zu dem heute (17. Juni) gemeldeten päpstlichen Verbot der Schwangerenberatung und der Ausgabe des Beratungsscheins durch die katholische Kirche erklärt die stellvertretende frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, die Münchner Abgeordnete Hanna Wolf: "Wir haben immer wieder die Leistung der katholischen Beratungsstellen innerhalb des allgemeinen Schwangerenberatungsnetzes gewürdigt. Bundesweit wird eine sehr große Zahl der zugelassenen Beratungsstellen von der katholischen Kirche betrieben, in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist das die Mehrheit. Deshalb wirkt sich hier das vatikanische Verbot besonders kraß aus.

Ich appelliere deshalb an die zuständigen Landesminister, Zug um Zug Einrichtungen anderer anerkannter Träger zuzulassen. Desgleichen appelliere ich an die bisherigen Beraterinnen der katholischen Einrichtungen, sich institutionell von der katholischen Kirche zu trennen, um ihre bisherige anerkannte Arbeit für Frauen im Schwangerschaftskonflikt weiterführen zu können.

Jeder weitere Kommentar zur Entscheidung Roms erübrigt sich angesichts der jahrzehntelangen Erörterungen zur Frage der Abtreibung. Die Frage ist nicht ohne Konflikt zu lösen. Eine Mehrheit des Bundestages hat sich für den Paradigmenwechsel von der Strafe hin zur Hilfe für schwangere Frauen in Not entschieden. Dies schließt auch die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach einer eingehenden zwingenden Beratung ein. Nur die Frau kann wirklich darüber entscheiden."


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