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Daten zur Schwangerenkonfliktberatung in Bayern 1998/1999

Anerkannte Beratungsstellen in Bayern

Träger

1999

Katholische Träger

24

Evangelische Träger

7

Pro Familia

7

Kommunale Träger

3

Sonstige freie Träger

1

Gesundheitsämter

76

Insgesamt

118

 

Die staatliche Anerkennung einer Beratungsstelle sagt aus, dass sie berechtigt ist, entsprechend dem Schwangerenkonfliktgesetz und dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz Beratungen durchzuführen. Eine finanzielle Förderung durch den Staat ist damit NICHT automatisch verbunden.

Nach dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz erfolgt die öffentliche Förderung von anerkannten Beratungsstellen nach Festlegung eines bestimmten Einzugsbereiches. Diese Beratungsstellen erhalten dann öffentliche Zuschüsse, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Voraussetzung ist dabei, dass sie überwiegend im Bereich der Schwangeren- und der Schwangerenkonfliktberatung tätig sind und zur Sicherstellung eines ausreichenden Beratungsangebots benötigt werden (grundsätzlich für je 40.000 Einwohner mindestens eine Beraterin).

Die Zuschüsse für anerkannte Beratungsstellen betragen von Seiten des Staates 50 Prozent , durch Landkreise und Kommunen 30 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten. Zuschussfähig sind dabei die für den Betrieb einer anerkannten Beratungsstelle notwendigen Personal- und Sachausgaben.


Förderung der Beratungsstellen in freier Trägerschaft 1998 in Bayern

 

In allen Beratungsstellen

In katholischen Beratungsstellen

Staat

8.482.905 DM

5.102.370 DM

Kommune

5.089.743 DM

3.061.422 DM

Eigenbeteiligung

3.393.162 DM

2.040.948 DM

Insgesamt

16.965.810 DM

10.204.740 DM



Beratene Frauen 1998 in Bayern

 

In allen Beratungsstellen

In katholischen Beratungsstellen

Allgemeine Schwangerenberatung

30.256

11.687

Konfliktberatungen

21.761

5.701

Daten aus: Pressemitteilung StMAS vom 23.9.99