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München, 09. Februar 2000

ERNEUTE SCHLAPPE
FÜR DEN BAYERISCHEN SONDERWEG:

MdL Monica Lochner-Fischer begrüßt
das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg
zur Finanzierung der Schwangerenberatung durch freie Träger

Nach dem von Pro Familia erstrittenen Verwaltungsgerichtsurteil vom 03.Februar 2000 - Az:.RO 12 K 99.1970 - ist der Staat verpflichtet, für anerkannte Beratungs-stellen einen Einzugsbereich festzulegen und somit die gesetzliche Finanzierung zu gewähren. Die Schwangerenkonfliktberatung durch die Gesundheitsämter muß auf-grund des Subsidiaritätsprinzips hinter der Beratung durch freie Träger zurücktreten.

Die Pro Familia - Beratungsstellen in Bamberg, Kempten, Passau und Würzburg erhalten nach dieser wichtigen Entscheidung jetzt endlich auch das nötige Geld.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und AsF-Landesvorsitzende, Monica Lochner-Fischer, MdL erklärt hierzu:

"Nur wenn es Schwangerschaftskonfliktberatung auch in freier Trägerschaft gibt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Pluralität sichergestellt. Durch das Gerichtsurteil wurde nun endlich bestätigt, wofür wir uns seit Jahren eingesetzt haben. Künftig ist es nicht mehr möglich, durch Abdrehen des Geldhahns plurale Beratung zu verhindern. Die bisherige Praxis der Finanzierung der Beratungsstellen nach dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz ist rechtlich absolut nicht haltbar.

Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes mit seinen die Ärzteschaft reglementierenden Vorschriften für ungültig erklärt hat, beschert nun ein bayerisches Verwaltungsgericht Ministerin Stamm und ihrem Sonderweg eine deutliche Absage.

Jetzt muß es darum gehen, das Urteil schnellstmöglich umzusetzen, damit für die Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt ein flächendeckendes Beratungsangebot zur Verfügung steht. Dieses Beratungsangebot kann und darf nicht vom Wohlwollen der Bayerischen Staatsregierung abhängig sein."


 



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