Dokumente zu § 218, PD, PID, u.ä. | ||
dpa 03.07.2003
BVG-Urteil: Länder müssen Kosten für Schwangerenberatung übernehmen
Leipzig/Osnabrück (dpa) - Anerkannten Beratungsstellen für Schwangere steht eine staatliche Förderung von mindestens 80 Prozent zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden und damit die Stellung der Einrichtungen wesentlich gestärkt. Eine Klage des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück hatte damit Erfolg. Bislang ist die nach Landesrecht geregelte Unterstützung in den Bundesländern unterschiedlich hoch. (Az.: BVerwG 3 C 26.02)