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Katholische Kirche,
Abtreibung und Schwangerschaftskonfliktberatung



Zeittafel 1962 bis 1999

1962-1965: Das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt die Überlieferung der Kirche, dass Abtreibung ein "verabscheuungswürdiges Verbrechen" darstellt.
25. Juli 1968: Papst Paul VI. veröffentlicht die Enzyklika "Humanae vitae" über "die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens".
30. August 1968: Die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedet einmütig die "Königsteiner Erklärung", in der sie die Entscheidung der Paare über Methoden der Geburtenregelung in die Nähe einer Gewissensentscheidung rückt.
18. Mai 1976: Der Bundestag beschließt mit der Mehrheit von SPD und FDP eine weit gefasste Indikationenregelung. Die katholische Kirche weitet daraufhin ihre Beratungstätigkeit aus, auch werden Beratungsbescheinigungen ausgestellt. Die vatikanische Kongregation für die Glaubenslehre argwöhnt, die Kirche lasse sich auf ein Verfahren ein, dass die Glaubwürdigkeit untergrabe.
3. Oktober 1990: Der Einigungsvertrag schreibt vor, für das Beitrittsgebiet und die alte Bundesrepublik bis zum 31. Dezember 1992 eine einheitliche Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens zu finden, die den Schutz "besser gewährleistet, als dies in beiden Teilen Deutschlands derzeit der Fall ist". In der DDR hatte seit dem 9. März 1972 eine reine Fristenregelung gegolten.
10. Juni 1992: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Lehmann, erklärt mit Blick auf eine aus Sicht der Kirche unzureichende Ausgestaltung der Beratungspflicht, die kirchlichen Einrichtungen könnten sich "nicht in ein Verfahren einbinden lassen, das die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung zu einer wesentlichen Voraussetzung für die straffreie Tötung eines ungeborenen Menschen macht".
28. Mai 1993: Das Bundesverfassungsgericht verwirft das "Schwangeren- und Familienhilfegesetz" von 1992. Abtreibungen müssen weiterhin als rechtswidrig gelten, können aber unter bestimmten Umständen straffrei gestellt werden (Paragraph 218). Bei der Definition der Anforderungen an eine Beratung der Schwangeren (Paragraph 219) orientiert sich das Bundesverfassungsgericht an dem bisherigen Konzept der katholischen Beratungseinrichtungen. Dabei darf das Selbstbestimmungsrecht der Frau als Grundrechtsposition dem Recht des ungeborenen Lebens nicht übergeordnet werden. Die Finanzierung der Abtreibungen durch Krankenkassen wird als nicht zulässig bezeichnet.
29. September 1993: Der Bischof von Fulda, Erzbischof Dyba, untersagt den katholischen Beratungsstellen in seinem Bistum, Beratungsbescheinigungen auszustellen.
29. Juni 1995: Der Deutsche Bundestag beschließt mit Zweidrittelmehrheit die Neuregelung des Paragraphen 218. Abtreibungen bleiben rechtswidrig, werden aber straffrei gestellt, wenn die betroffene Frau eine Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle nachweist und seit der Empfängnis weniger als zwölf Wochen vergangen sind. Die Grenze von 22 Wochen für eine medizinische Indikation wird aufgehoben.
September 1995: Auf der Herbstvollversammlung in Fulda kritisieren die deutschen Bischöfe das neue Gesetz als "lückenhaft und mehrdeutig", beschließen aber, es den Beratungsstellen vorläufig nicht zu untersagen, Beratungsbescheinigungen auszustellen. Sie haben einen Brief von Papst Johannes Paul II. erhalten, in dem es heißt: "Die kirchliche Beratung muss in jedem Fall so erfolgen, dass die Kirche nicht Mitschuldig wird an der Tötung unschuldiger Kinder. In vielen Bereichen ist die Zusammenarbeit mit dem Staat von großem Belang; die Freiheit der Kirche darf dabei aber nicht beeinträchtigt werden." Für weitere Gespräche mit Papst Johannes Paul und mit der Glaubenskongregation wird eine Delegation aus fünf Bischöfen gebildet.
26. September 1996: Die Herbstvollversammlung in Fulda beschließt eine Erklärung "Menschenwürde und Menschenrechte von allem Anfang an. Zur ethischen Beurteilung der Abtreibung". Darin wiederholen die Bischöfe ihre Kritik an dem geltenden Abtreibungsrecht.
27. Mai 1997: Alle Diözesanbischöfe -ausgenommen Dyba - tragen dem Papst in großer Einmütigkeit ihre Gründe für die Fortsetzung der Tätigkeit der kirchlichen Beratungsstellen im bisherigen Umfang vor.
Januar 1998: Papst Johannes Paul II. schreibt einen Brief an die deutschen Bischöfe, in dem er unter Hinweis auf die Notwendigkeit eines klaren und entschiedenen Zeugnisses der Kirche bei ihrem Eintreten für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder die Bitte äußert, dass die gesetzlich geforderte Beratungsbescheinigung "solcher Art" in den kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt wird. Zugleich ersucht der Papst die Bischöfe, "dies auf jeden Fall so zu tun, dass die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent bleibt". In einem Kommentar, der vom Staatssekretariat des Vatikan verantwortet wird, heißt es: "Von einer Aufforderung, aus der gesetzlichen Beratung auszusteigen, kann also keine Rede sein."
27. Januar 1998: Bis zum Jahresende soll eine Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz "nach möglichen neuen Wegen suchen, die dem Anliegen des Papstes und unserem Anliegen entsprechen, dass die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung hilfesuchender Frauen präsent bleibt".
4. Februar 1998: Kardinal Ratzinger sagt auf einer Pressekonferenz, ihm sei nicht bekannt, dass Frauen nach einer Beratung in einer katholischen Beratungsstelle von dem Vorhaben einer Abtreibung Abstand nähmen. Den deutschen Bischöfen rät der einstige Erzbischof von München und Freising, sollte sich eine Gesetzesänderung nicht erreichen lassen, müssten sich die kirchlichen Beratungsstellen so durch die Qualität ihrer Arbeit empfehlen, dass Frauen auch dann kämen, wenn sie keine Beratungsbescheinigung mehr erhielten.
11. Juni 1998: Bundespräsident Herzog äußert in der Frankfurter Paulskirche den Wunsch, dass die Kirche ihrer "wertvollen Aufgabe" innerhalb des staatlichen Beratungssystems weiterhin nachgehen könne. "Kompromissloser Rigorismus" sei theoretisch nachvollziehbar, "würde aber faktisch weniger Lebensschutz bringen".
11. Januar 1999: Nach einer Statistik des Deutschen Caritasverbandes haben im Jahr 1997 von den insgesamt 20.097 Frauen, die sich zu Beginn einer Konfliktberatung in einer katholischen Beratungsstelle mit dem Gedanken trugen, ihr Kind nicht auszutragen, nachweislich mehr als 5.000 dafür entschieden, das Kind nicht abzutreiben.
11. Januar 1999: Die Arbeitsgruppe favorisiert einen "Beratungs- und Hilfeplan" anstelle der herkömmlichen Beratungsbescheinigung. Er soll weiterhin den Zugang zur straffreien Abtreibung ermöglichen.
22.-25. Februar 1999: Die Frühjahrsvollver-sammlung der Deutschen Bischofskonfe-renz beschließt mit großer Mehrheit, den Papst um Zustimmung zu dem "Beratungs- und Hilfeplan" zu bitten.
3. Juni 1999: Papst Johannes Paul II. unterschreibt einen weiteren Brief, in dem er die Einbindung des "Beratungs- und Hilfeplanes" in die gesetzliche Konfliktberatung kritisiert und die Bischöfe ersucht klarzustellen, dass die Beratungsbescheinigung nicht länger den "Zugang zur Abtreibung" gestattet. Zu diesem Zweck soll der Schein, der die kirchliche Beratung bestätigt und Anrecht auf die zugesagten Hilfen gibt, durch den Zusatz ergänzt werden: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden."
16. Juni 1999: Der Apostolische Nuntius in Bonn, Lajolo, übermittelt Lehmann einen Brief, der im Wortlaut mit Kardinalstaatssekretär Sodano und dem Kardinal Ratzinger abgestimmt ist. Darin heißt es: "Der Heilige Stuhl würde sich einem Verbleib unter der Bedingung nicht widersetzen, dass die Beratungsbescheinigung die oben angegebene Klausel erhält."
21.-22. Juni 1999: Die 27 Diözesanbischöfe billigen einstimmig bei einer Enthaltung (Erzbischof Dyba) die "Schein"-Lösung: Verbleib in der gesetzlichen Beratung, gleichzeitig Aufnahme des päpstlichen Zusatzes.
28. Juni 1999: Der Erzbischof von Köln, Kardinal Meisner, lobt in seinem Brief an alle Priester und hauptamtlichen Mitarbeiter in der Seelsorge seiner Erzdiözese den Kompromiss von Würzburg.
30. Juli 1999: Meisner wendet sich an Papst Johannes Paul II. mit der Frage: "Liegt das wirklich in Ihrer Intention, den Beratungsschein mit Ihrem gewünschten Zusatz ("diese Bescheinigung kann nicht ...") zu versehen und trotzdem zu dulden, dass ihn der Staat ignoriert?" Daraufhin gibt der Papst Weisung, einen neuen Brief an die deutschen Bischöfe zu verfassen.
18. September 1999: Die Kardinale Sodano und Ratzinger unterschreiben einen weiteren Brief aus dem Vatikan und bekräftigen "auf Weisung" des Papstes, dass der Schein, der künftig von kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen im Rahmen des "Beratungs- und Hilfeplanes" ausgehändigt werden dürfe, "einzig und allein als Dokumentation der Ausrichtung der kirchlichen Beratung auf das Leben und als Garantie für die Gewähr der versprochenen Hilfeleistungen dienen" dürfe.
20.-24. September 1999: Auf ihrer Herbstvollversammlung beraten die annähernd siebzig deutschen Bischöfe über das weitere Vorgehen. Eine nicht geringe Zahl weigert sich, den Weisungen des Papstes Folge zu leisten. In den folgenden Wochen verfügen nur Erzbischof Degenhardt (Paderborn) und der Bischof von Speyer, Schlembach, das Ende der kirchlichen Konfliktberatung zum 31. Dezember 1999.
Anfang Oktober 1999: Zwölf Bischöfe wenden sich in einem gemeinsamen Brief an Papst Johannes Paul II. und ersuchen ihn um Antwort auf die Frage, wer die Verantwortung dafür übernehmen solle, dass die katholische Kirche nach einem Ausstieg das ungeborene Leben nicht mehr
Ende Oktober 1999: Kardinalstaatssekretär Sodano bekräftigt in einem Antwortschreiben die bindende Wirkung der Weisung vom September und erklärt die Gewissensnot der Bischöfe für unmaßgeblich. (D.D.)
Quelle: FAZ 24.11.1999



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Der Papst-Brief

Aus dem Vatikan, 20. November 1999 von Papst Johannes Paulus II.
 
Dem verehrten Bruder
Msgr. Karl Lehmann,
Bischof von Mainz, Vorsitzender
der Deutschen Bischofskonferenz
 
Ich habe aufmerksam den Brief vom 17. November dieses Jahres gelesen, den Sie mir bei der Gelegenheit des Ad-limina-Besuches übergeben haben, und ich habe die von Ihnen dargelegten Überlegungen im Gebet erwogen.
In diesen Tagen haben alle deutschen Bischöfe während der Ad-limina-Besuche in ihren Gesprächen mit mir auch das Thema des Lebensschutzes angesprochen. Ich habe sie alle sehr engagiert für ein klares Zeugnis zum Schutz dieses fundamentalen menschlichen Wertes erlebt.
In ihren Berichten habe ich eine Bestätigung gefunden, wie viel die Personen, die in den katholischen Beratungsstellen tätig sind, getan haben und noch tun, um den Frauen in Schwierigkeiten zu helfen und um sie dahin zu bewegen, über ihre Verantwortung gegenüber ihrem ungeborenen Kind nachzudenken. Ich möchte Sie bitten, diesen Personen die von Herzen kommende Wertschätzung des Papstes und zugleich seinen Wunsch zu überbringen, dass die katholischen Beratungsstellen auch in Zukunft eine so verdienstvolle Tätigkeit zugunsten des Lebens fortführen und verstärken, ohne jedoch die Bestätigung auszustellen, die die katholischen Beratungsstellen in ein System mit hineinzieht, welches die Abtreibung zulässt.
Was die Bitte betrifft, die Sie im Schlussteil Ihres Briefes dargelegt haben, bitte ich - nachdem ich darüber gebetet habe - Sie und über Sie alle anderen Diözesanbischöfe Deutschlands, sich für eine einheitliche Lösung einzusetzen, weil ich es in einem hohen Maß für schädlich halte, in einer so kennzeichnenden Angelegenheit zwei verschiedene Vorgehensweisen innerhalb desselben Episkopats zu akzeptieren. Ich vertraue also darauf, dass man bei der nächsten Sitzung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz einmütig und einträchtig zu einer entgültigen Entscheidung kommt, um die Weisungen zügig zu verwirklichen.
Diese Entscheidung schließt jedoch nicht aus, dass einige Diözesen für die praktische Durchrührung verschieden lange Zeiten benötigen, um zu einer konkreten Möglichkeit zu gelangen, die Beratung zu erhalten ohne jedoch die Bestätigung auszustellen.
Die eine und selbe Vorgehensweise, von allen deutschen Bischöfen in einer einmütigen Entscheidung gefasst - auch wenn die notwendigen Zeiten zur Ausführung zwischen den verschiedenen Diözesen variieren können -, wird unter den Katholiken in Deutschland eine ruhigere Atmosphäre begünstigen. Es ist mein lebhafter Wunsch, dass, vor allem während des Großen Jubiläums des Jahres 2000, alle Gläubigen mit ihren Geistlichen und ihren Bischöfen sich in der Freude des Glaubens und des christlichen Zeugnisses einig und einträchtig fühlen und sind. Möge es ein Jahr intensiven geistlichen Engagements, eines erneuerten Schwungs im Leben der Kirche und der Freude im Herrn werden.
Mit meinem Segen.
Aus dem Vatikan, 20. November 1999 Johannes Paulus II.
(Original in italienischer Sprache; deutsche Übersetzung durch die Apostolische Nuntiatur, Bonn)
Quelle: FAZ 24.11.1999


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