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13. Februar 2003

Anonyme Geburt:
Kind hat kein Recht zu wissen, wer die Eltern sind

Straßburg (dpa) - Eine Mutter, die ihr Kind anonym zur Welt bringt, darf für immer den Kontakt abbrechen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg. Geklagt hatte ein 36-jährige Französin, die Auskunft über ihre leiblichen Eltern haben wollte. Die in Frankreich mögliche anonyme Geburt verstoße nicht gegen den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz der Familie, argumentierten die Richter mit acht gegen sieben Stimmen.