SPD-Bundestagsfraktion 14.3.05
Wirksamer Schutz bei Stalking
Experten einig: Separater Straftatbestand notwendig
Stalking ist eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und der Freiheit der Opfer. Unerwünschte persönliche oder telefonische Ansprache, körperliche Kontaktaufnahme, Belästigung durch Zusendung von Post und Geschenken, Beobachtung, Wachestehen vor Wohnung oder Arbeitsplatz zwingen die davon Betroffenen in vielen Fällen, ihren Lebensstil ungewollt zu ändern.
Fraktionsinternes Expertengespräch
Mit dem Gewaltschutzgesetz hatte der Gesetzgeber dieses Phänomen bereits aufgegriffen. Dieses räumt einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch ein. Der Verstoß gegen eine entsprechende Schutzanordnung ist strafbar. Ein fraktionsinternes Expertengespräch am 23. Februar 2005 sollte klären, ob der Weg über das zivilrechtliche Verfahren hinreichend geeignet ist, den Betroffenen zügig den notwendigen Schutz zu geben. Unter anderem gaben Sachverständige des Landeskriminalamtes Bremen und des Bundeskriminalamtes sowie des Bundesgerichtshofes Auskunft über das zunehmende Phänomen Stalking.
Separater Straftatbestand notwendig
Die Experten waren übereinstimmend der Ansicht, dass Stalking nicht ausreichend oder erst zu spät verfolgt werde. Ein frühzeitiges Einschreiten der Ermittlungsbehörden sei derzeit auch durch praktische Probleme in vielen Fällen noch nicht möglich, da der Stalker noch keine Straftat begehe. Deshalb, sei ein separater Straftatbestand notwendig, damit Polizei und Staatsanwaltschaft früher einschreiten können. Es werde so auch vermieden, dass der Stalker schlimmere Straftaten begehe.
Die SPD-Bundestagsfraktion prüft jetzt den weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Entwicklung eines eigenständigen Straftatbestandes.
Stalking entstammt der englischen Jagdsprache und kann mir "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden. Man versteht darunter das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch Verfolgen, Anrufen, Überwachen und Ausspionieren.