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PM, Berlin, 24. November 2005

Elterngeld soll keine Herdprämie sein

Die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende und Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, erklärt im Rahmen ihrer Teilnahme an der DGB-Bundesfrauenkonferenz in Berlin:

Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Ziele zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben müssen zügig in Angriff genommen werden.

Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Frauenerwerbsquote, wie zum Beispiel das Elterngeld und die Verbesserung der Ganztagesbetreuung für Kinder.

Das Elterngeld soll ab 2007 eingeführt werden.

Das Elterngeld soll Müttern und Vätern einerseits eine durchgängigere Erwerbsarbeit ermöglichen und andererseits eine bessere Teilung der Erziehungsaufgaben.

Noch ist die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld nicht entschieden. Zwei Modelle sollen geprüft werden. Die SPD ist nach wie vor der Auffassung, dass das Elterngeld die Funktion einer Lohnersatzleistung haben muss. Deshalb soll das Nettoeinkommen des Elternteils zugrunde gelegt werden, das das Elterngeld in Anspruch nimmt. In einem anderen Modell würde die Bemessungsgrundlage 50 Prozent des Nettofamilieneinkommens betragen. Bei den heute immer noch bestehenden Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen würde dieses Modell die bisherige Rollenverteilung weiter verfestigen. Für besser verdienende Väter wäre das Elterngeld unattraktiver. Schlechter verdienende Mütter erhielten im Extremfall mehr Elterngeld als Erwerbseinkommen.

Wie die Bemessungsgrundlage aussehen soll, muss noch zwischen den Koalitionsparteien vereinbart werden. Eine Herdprämie darf das Elterngeld jedenfalls nicht werden.

Darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen notwendig, um die Frauenerwerbsquote weiter zu steigern. Dabei ist es aus Sicht der SPD unverzichtbar, dass Erwerbsarbeit Existenz sichernd ist und dass das Prinzip gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchgesetzt wird.

Ein weiteres Augenmerk muss auf eine breiteres Berufs- und Studienfachwahlverhalten der Frauen gelegt werden. Trotz bester Schulabschlüsse konzentrieren sich Frauen immer noch zu sehr auf wenige Ausbildungsberufe und wenige Studiengänge.

Die heutige Frauengeneration ist trotz bester Qualifizierung in den Führungsetagen der Wirtschaft kaum zu finden und hat immer noch schlechtere Einstiegschancen in den Beruf und schlechtere Karrierechancen als gleichaltrige Männer.

Die freiwillige Vereinbarung zwischen Wirtschaft und Bundesregierung hat bisher nicht zu deutlichen Verbesserungen geführt. Deshalb muss nach Vorlage der zweiten Bilanz über verbindliche Maßnahmen zur Verbesserung der Karrierechancen von Frauen im Erwerbsleben befunden werden.

Die Auswirkungen der "Hartz-Gesetze" speziell auf die Situation von Frauen müssen geprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist der Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit zu beachten. Die einzelnen Förderinstrumente müssen Frauen, vor allem auch Langzeitarbeitslosen und Nichtleistungsempfängern, mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit zugute kommen und darüber hinaus auch ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen.

Es ist ein ebenso wichtiges Signal, dass Einigkeit darüber erzielt werden konnte, dass für Nichtleistungsempfänger und Nichtleistungsempfängerinnen in Bedarfsgemeinschaften der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsschutz gewährleistet werden soll.


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