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PM 18. April 2000
Monica Lochner-Fischer zum gemeinsamen Sorgerecht:
Bayerische Gesetzesauslegung
geht zulasten der Kinder und der Frauen
Bayern verbiegt Willen des Bundesgesetzgebers
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Monica Lochner-Fischer, hält Nachbesserungen des von der alten Bundesregierung beschlossenen Gesetzes zum gemeinsamen Sorgerecht für dringend erforderlich. Vor allem müsse sich aber die Praxis der Jugendämter in Bayern deutlich ändern.
Lochner-Fischer: "Es ist ein Skandal, dass auch in hochstreitigen Fällen die gemeinsame Sorge der Eltern verordnet wird und der erziehende Elternteil - meist die Mütter - hierbei extrem unter Druck gesetzt werden. So müßten viele Frauen auf Unterhalt oder Zugewinn verzichten."
Mit dem Bundesgesetz, so die SPD-Frauensprecherin, sollte nie das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall vorgeschrieben werden. Das bayerische Landesjugendamt, eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Sozialministeriums, gibt jedoch mit seinen Informationsschriften an die örtlichen Jugendämter die Parole aus, die gemeinsame Sorge hätte Vorrang. So wird vom Landesjugendamt verbreitet, nur wenn ein Streit kein Ende nehmen will, dann soll ein Elternteil den Antrag auf Zuweisung der Alleinsorge stellen können.
Lochner-Fischer: "Das ist schlicht Irreführung der Behörden, der Gerichte, der Öffentlichkeit und der betroffenen Eltern. Sozialministerin Stamm scheint selbst bei einer Scheidung immer noch die schöne heile Familie zur Grundlage ihres Handelns zu machen. Sie muss schnellstens diese Irrtümer aus der Welt schaffen."
Bei Gewalt in der Ehe, so die SPD-Abgeordnete, dürfe es überhaupt keinen Raum für ein gemeinsames Sorgerecht geben. Sonst würden bei Kindern die Anwendung von Gewalt verharmlost und die Frauen noch mehr traumatisiert werden.
Hierüber müße das Landesjugendamt die Mitarbeiter der Jugendämter und anderer Beratungsstellen bei internen Schulungen aufklären und die falsche Gesetzesauslegenug korrigieren.
Bei einer kürzlichen Anhörung der SPD-Landtagsfraktion zum gemeinsamen Sorgerecht machten die meisten Experten klar: Eine verordnete gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall nach der Scheidung dient nicht dem Kindeswohl. In konfliktbeladenen Fällen haben sich die negativen Auswirkungen sogar noch verstärkt, da jetzt um viele Teilbereiche, wie z.B. Urlaub, Schulbesuch, ja sogar um Zahnspangen, gestritten wird. Leidtragende sind die Kinder, die den Streit der Eltern miterleben müssen und sich oft selbst die Schuld an diesem Streit geben.