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Der Entwurf des Gesetzes ist bei http://www.bmfsfj.de/ zu erhalten

PM 13.12.2000

Bundesregierung verbessert
Chanchengleichheit von Frauen und Männern
in Bundesverwaltungen

Das Bundeskabinett beschloss am 13. Dezember 2000 den Entwurf eines Gesetzes  zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Bundesverwaltungen und in Gerichten des Bundes. Die vorhandenen Qualifikationspotentiale von Frauen können damit effektiver genutzt werden. Gleichzeitig wird das Frauenfördergesetz aufgehoben, da es die erhofften Wirkungen nicht gezeigt hat.

Entsprechend dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes will die Bundesregierung mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf besser die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und bestehende Nachteile beseitigen. Insbesondere werden folgende Verbesserungen erreicht:
Mit diesem Gesetzentwurf kommt der Staat als Arbeitgeber seiner Vorbildfunktion in Sachen Gleichstellung nach.


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