Archiv Frauenpolitik - Prostitution |
dpa 1.12.2000
Prozesse/Frauen/ Urteil:
Prostitution ist nicht sittenwidrig
Berlin (dpa) - Erstmals hat ein deutsches Gericht die Prostitution vom Makel der Sittenwidrigkeit befreit. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Freitag im Streit um das Cafe «Pssst» der Prostituierten Felicitas Weigmann, dass käufliche Liebe heute nicht mehr als sittenwidrig einzustufen ist.
Es habe eine Veränderung in den Wertvorstellungen der Bevölkerung gegeben, sagte der Vorsitzende Richter. Prostitution werde als Teil des Zusammenlebens in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert. Damit muss Weigmann ihr Cafe entgegen der Forderung des Berliner Bezirksamtes Wilmersdorf nicht schließen. Weigmann betreibt eine Bar und vermietet im Hinterhaus Zimmer an Prostituierte, die zuvor ihre Freier in der Kneipe treffen können.