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Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 07.10.2002

Staatsregierung hat nur theoretisches Interesse an Frauenpolitik
Sozialministerin Christa Stewens verzögert wiederholt die Vorlage des Gleichstellungsberichts für Bayern.

Die Vorsitzende des Arbeitskreises Öffentlicher Dienst, Christa Naaß, und die frauenpolitische Sprecherin Monica Lochner-Fischer fordern von der Bayerischen Staatsregierung die sofortige Veröffentlichung des zweiten Frauengleichstellungsberichts. Dieser sollte dem Landtag bereits zum 1. Juli vorgelegt werden, die Abgeordneten stimmten einer Verlängerung bis zum 1. Oktober zu. Doch auch an diesem Stichtag tat sich nichts. In einem Zwischenbericht erfuhren die Abgeordneten lediglich, dass die Vorlage noch nicht einmal in diesem Jahr zugesagt werden kann. In diesem Bericht muss die Staatsregierung alle drei Jahre Farbe bekennen und beispielsweise darstellen, wie viele Frauen im Öffentlichen Dienst in Führungspositionen tätig sind, wie es um die Wiedereinstiegsmöglichkeiten von Frauen in den Beruf steht und wie viele Teilzeitstellen geschaffen wurden. Erfasst wird auch, welche Fortbildungsmöglichkeiten bestehen.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Monica Lochner-Fischer und die Vorsitzende des SPD-Arbeitskreises Öffentlicher Dienst Christa Naaß kritisieren die Spitzfindigkeiten, mit dem versucht wird, die erneut verspätete Vorlage zu kaschieren.

"Zusätzliche inhaltliche Anforderungen an den Bericht, die aufgrund einer Petition beschlossen wurden, sind nichts als fadenscheinige Argumente, mit denen die Staatsregierung ihr Desinteresse an Frauenpolitik schön reden will", kritisiert Monica Lochner-Fischer die angekündigte erneute Verspätung.

Obwohl der Gleichstellungsbericht noch vor der Sommerpause erfolgen sollte, musste das Sozialministerium eingestehen, dass sie die entsprechenden Fragebögen erst im April verschickt hatte. "Es kann nicht angehen, dass sich die Staatsregierung ihrer Berichtspflicht mit dem Argument entziehe, einen festen Termin sehe das Gesetz nicht vor. Die vom Gleichstellungsgesetz festgelegt drei Jahre bedeuten drei Jahre ab Inkrafttreten vom ersten bis zum letzten Bericht und nicht dreieinhalb Jahre", betont Christa Naaß. Die SPD-Politikerinnen fordern von der Staatsregierung einen ordnungsgemäßen Vollzug des Gesetzes. "Künftig muss der Gleichstellungsbericht im Juli des dreijährigen Turnus abgegeben werden; darauf werden wir drängen", kündigen Christa Naaß und Monica Lochner-Fischer an.

 


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