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Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 08.11.2001

Gewaltschutzgesetz:
SPD-Frauen setzen auf Anhörung im Bayerischen Landtag

Durch Initiative von Monica Lochner-Fischer:
Bei der Umsetzung des neuen Gesetzes ab 2002 muss geklärt werden, ob bestehende Modellprojekte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt flächendeckend in Bayern eingeführt werden.

Das Gewaltschutzgesetz wird heute im Bundestag beschlossen. Es tritt Anfang 2002 in Kraft. Nach diesem Gesetz kann dem Täter durch ein Gericht verboten werden, die Wohnung der verletzen Person zu betreten oder sich in deren Nähe aufzuhalten. Bis zur Entscheidung des Gerichts wird dieses Verbot durch die Polizei ausgesprochen. Für diese Regelungen sind also die Länder zuständig. Deshalb forderte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Monica Lochner-Fischer in einem Parlamentsantrag die Durchführung einer Anhörung im Bayerischen Landtag.

Diese Anhörung hat der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit in seiner gestrigen Sitzung für Anfang nächsten Jahres beschlossen. Notwendig ist die Anhörung nach Auffassung der SPD-Frauensprecherin, da zwischen SPD-Landtagsfraktion und CSU-Staatsregierung Uneinigkeit besteht, ob das bayerische Polizeirecht für die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes ausreichend ist.

Wie die Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Helga Schmitt-Bussinger, erklärte, könne nur durch die Erfahrungen der Fachleute vor Ort Klarheit gewonnen werden. Der Sachverstand und das Know-how der mit dem Thema Gewalt gegen Frauen befassten Personen müsse bei den Entscheidungen des Bayerischen Landtages berücksichtigt werden.

Bei dieser Anhörung sollen Fragen geklärt werden, was Polizeibeamte für die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes brauchen, ob bestehende Modellprojekte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt flächendeckend in Bayern eingeführt werden sollen, in welcher Form Interventionseinrichtungen eingerichtet werden müssen und wie eine verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Stellen auszusehen hat. Hierbei geht es ebenso um eine optimale Unterstützung der Frauen als auch um Beratungsangebote für Täter, die deren Verhalten ändern helfen sollen.

 


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