Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 21.01.2003
Das Gleichstellungsgesetz in Bayern ist ein zahnloser Papiertiger
Gleichstellungsbericht vorgelegt
SPD-Landtagsabgeordnete kritisieren mangelnden Reformwillen der Staatsregierung
Nach dem mit großer Verspätung vorgelegten Bericht der Staatsministerin für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stewens zur die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes
zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) im Landtagsausschuss für den öffentlichen
Dienst sind sich alle Fraktionen einig: Die Gleichstellung in Bayern kommt nur langsam voran.
Die Vorsitzende des SPD-Arbeitskreises Öffentlicher Dienst Christa Naaß kritisiert: "Obwohl selbst
die Sozialministerin die Defizite bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes einräumt, weigert
sich die Staatsregierung seit Jahren beharrlich, die erforderlichen Verbesserungen vorzunehmen.
Wenn das Gesetz keine Sanktionen vorsieht, dann wundert es nicht, wenn von etlichen Dienststellen
in Bayern überhaupt kein Gleichstellungskonzept oder von nur 30 Prozent ein vorgeschriebenes
zweites Gleichstellungskonzept erstellt wurd! e. Ein solch nachlässiger Umgang mit dem Gesetz ist
in keinem anderen Bereich denkbar. Doch das zeigt einmal mehr, wie wenig wichtig die
Staatsregierung ihr eigenes Gesetz nimmt."
Nach dem zweiten Gleichstellungsbericht hat sich der Frauenanteil höheren Dienst äußerst
geringfügig von 29,4 auf 30,3 Prozent erhöht. "Das kommt dem Tempo einer Schnecke gleich", stellt
Christa Naaß fest. Der geringe Anteil von Frauen in Führungspositionen sei auf die Schwächen des
Gleichstellungsgesetzes zurückzuführen, argumentiert die Abgeordnete. Wenn die
Gleichstellungsbeauftragten nicht mit den notwendigen Rechten ausgestattet sind, immer noch nicht
an Auswahlentscheidungen beteiligt sind, dann kann die Gleichstellung der Frauen in Bayern nicht
vorangetrieben werden. Um eine optimale Förderung von Frauen zu erreichen, muss das
Gleichstellungsgesetz schnellstens reformiert werden", fordert die SPD-Politikerin.