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dpa 07. April 2000
Ausländische Ehepartner erhalten leichter Aufenthaltsrecht
Bonn (dpa) - Ausländische Ehepartner können künftig leichter ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag beschlossene Gesetz, wonach es dafür künftig ausreicht, wenn eine Ehe zwei Jahre (bisher vier Jahre) im Inland bestanden hat. Außerdem soll ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in "besonderen" Härtefällen schon vorher erteilt werden können. Bislang war dies nur bei "außergewöhnlicher" Härte möglich. Die Unionsgeführten Länder lehnen die Neuregelung ab, weil sie so genannte Scheinehen erleichtere.