Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen | ||
AsF Bayern: |
Antrag an die AsF-Landeskonferenz 6./7. Mai 2000
Antragstellerin: AsF Nürnberg
Betreff:
Zuschüsse für die Mittagsbetreuung
Antragstext:
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, im Bayerischen Landtag eine Gesetzesinitiative einzubringen, die das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verpflichtet, einkommensschwachen Eltern Zuschüsse für die Mittagsbetreuung zu gewähren.
Begründung:
Mit Beginn des Schuljahres 99/00 wurde im Rahmen der sog. verlässlichen Halbtagsgrundschule die Mittagsbetreuung eingeführt. Allein in Nürnberg nehmen über 1000 Kinder dieses Angebot wahr. Die Kosten werden vom Bayerischen Staat jedoch zu je einem Drittel auf die Kommunen und die Eltern selbst abgewälzt.
Im Rahmen der Jugendhilfe ist es gängige Praxis, dass einkommensschwachen Eltern ein Teil der Kosten für Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Horte erstattet wird.
Die Mittagsbetreuung ist hiervon ausgeschlossen, da sie vom Gesetzgeber zur "schulischen Angelegenheit" erklärt wurde.
Das bedeutet: Besucht ein Kind eine Kindertagesstätte oder einen Hort, können seine Eltern Zuschüsse beantragen, besucht es dagegen die Mittagsbetreuung, geht es leer aus. Auch bei Sozialhilfeempfängerinnen können diese Kosten nicht berücksichtigt werden.
Dies ist den betroffenen Eltern nur schwer zu vermitteln.
Abhilfe vor Ort könnte erfolgen, wenn die Stadt diese Zuschüsse als "freiwillige Leistungen" übernähme.
Entsprechende Anträge der SPD-Fraktion im Stadtrat wurden jedoch von der CSU/Freie Wähler/FDP abgeschmettert.
Damit entlarvt sich die "verlässliche Halbtagsschule" als Mogelpackung.
Keinem Kind darf der Zugang zu Betreuungseinrichtungen nur deshalb verweigert werden, weil die Eltern ökonomisch nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen.
Es ist unerlässlich, diese Problematik im Landtag nachhaltig zu thematisieren!
Antrag an die AsF-Landeskonferenz 6./7. Mai 2000
Antragstellerin: AsF Oberbayern
Betreff:
Ausbildungssituation
Antragstext:
Die AsF lehnt die Errichtung sogenannter Schmalspurausbildungen als Regelausbildung ab Diese darf weder in der freien Wirtschaft noch im öffentlichen Dienst zugelassen und favorisiert werden.
Die Arbeitgeber planen seit langem, die Ausbildungszeit auf 2 oder 2,6 Jahre zu verkürzen. Das bedeutet:
Wir fordern daher:
Antrag an die AsF-Landeskonferenz 6./7. Mai 2000
Antragstellerin: AsF- Unterbezirk Hof
Betreff:
Eigenständige Alterssicherung von Frauen
Antragstext:
Wir fordern die Bundesregierung auf, bei den Altersrenten für Frauen, die Abschläge bei Rentenbeginn nur bis zum 63. Lebensjahr vorzunehmen.
Die Altersrenten der Frauen sind häufig sehr niedrig. Bei einem Abschlag von 18% bei Renteneintritt mit 60 Jahren und das monatlich bis zum Lebensende, liegt dann die Altersrente für Frauen unter dem Sozialhilfesatz. Obwohl diese Frauen ein Leben lang gearbeitet haben.