Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen | ||
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Übersicht:
Antragstellerin |
Thema |
S |
AsF-Landesvorstand |
Leitantrag: Gleiche Chancen für
alle Frauen |
2 |
AsF-Landesvorstand |
Fortbestand der Mutter-Kind- und Mütterkuren sichern |
8 |
AsF Oberfranken |
Flächendeckende
Einführung von Ganztagsschulen in Bayern |
9 |
AsF Oberbayern |
Ganztagsschule und
Kinderbetreuung |
10 |
AsF Oberfranken |
Neustrukturierung der Kinderbetreuung |
11 |
AsF Mittelfranken Neufassung LaVo |
Resolution: Gewaltspirale in Nahost durchbrechen |
12 |
Beschluss der AsF-Landeskonferenz 2002:
(A1 - Antragsteller:
AsF-Landesvorstand)
1. Einleitung:
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für alle Frauen in Bayerns Regionen
Chancengleichheit bezieht sich getreu der Strategie des Gender Mainstreamings
auf alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
ist demgemäß nur ein Teilaspekt des umfassenden Themas. Nachdem die
Erwerbsarbeit einen entscheidenden Einfluss auf die Lebenssituation von Frauen
und deren ökonomischen Unabhängigkeit bis hin zur existenzsichernden
Altersversorgung hat, wurde der Aspekt "Frauen und Beruf" als Schwerpunktthema
der AsF-Landeskonferenz 2002 von dem AsF-Landesvorstand Bayern beschlossen.
Die Lebens- und Arbeitssituationen von Frauen in Oberfranken unterscheiden sich
beispielsweise erheblich von denen in Oberbayern und hier insbesondere des
Großraums Münchens. Daher gilt das besondere Augenmerk sozialdemokratischer
Politik diesen regionalen Unterschieden, um angemessen auf die
unterschiedlichen Anforderungen reagieren zu können.
Gleichzeitig soll hiermit die Schönfärberei des CSU-Staatsregierung entlarvt
werden, wenn diese versucht, ihre verfehlte Politik zur tatsächlichen Erreichung
von Chancengleichheit mit den verfälschenden gesamtbayerischen Daten zu
vertuschen.
2. Die grundsätzlich Benachteiligung von
Frauen im Erwerbsleben
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den alten Bundesländern stieg in den
vergangenen Jahren kontinuierlich, dagegen sank diese gleichzeitig in den neuen
Ländern. Der Anteil von Frauen an den Erwerbstätigen beträgt somit in der
Bundesrepublik 43,5 %, in Bayern 43,/%. Überdurchschnittlich fällt diese Zahl
mit 46,15% in München aus, dagegen unterdurchschnittlich dagegen in
Unterfranken mit 41,66% und in der Oberpfalz mit 42,57%.
Aus der zunehmenden Erwerbsbeteiligung von Frauen kann keinesfalls der Schluss
gezogen werden, dass wir uns einer tatsächlichen Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt nähern würden, ebensowenig wie der Schluss, Frauen sind
ausschließlich im Haushalt tätig. Denn hierbei ist zum einen die Beschäftigung
in ungesicherten und/oder befristeten Arbeitsverhältnissen und die
Teilzeitarbeit zu berücksichtigen, bei denen Frauen den Großteil stellen, zum
anderen werden Frauen immer noch schlechter bezahlt als Männer.
2.1. Zur den Ursachen der
Lohndiskriminierung
"Frauenarbeit" gilt nach wie vor als leichte Arbeit, als weniger qualifiziert -
auch dann, wenn sie spezielle Kenntnisse erfordert und mit hohen physischen und
psychischen Belastungen verbunden ist - und als "Zuverdienst".
Frauenerwerbstätigkeit soll nur einen vorübergehenden Charakter haben und muss
nicht existenzsichernd sein, da immer noch dem Mann die Ernährerrolle
zugewiesen wird. Daraus folgt, dass Frauen eine geringere Leistungsbereitschaft
unterstellt wird als Männern und ein geringerer Lohnbedarf selbst bei gleicher
Leistung. Trotz eines Anstiegs des monatlichen Nettoeinkommens von Frauen lag
der Effektivverdienst von Männern 1999 in den alten Bundesländern immer noch
mit 163 % Prozent über dem der Frauen, in den neuen Bundesländern 118 % (Frauen
= 100 %). Prekäre Formen nimmt die Lohndiskriminierung der Frauen vor allem im
Niedriglohnbereich an. Im "Hochlohnland" BRD bezieht eine große Zahl von Frauen
trotz Vollzeitarbeit nur einen Armutslohn.
In Bayern betrug 2000 der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst (im
produzierenden Gewerbe) eines Arbeiters 4.726 DM, der einer Arbeiterin nur
3.474 DM, somit nur 73,5 % des Männerverdienstes. Der entsprechende
Bruttoverdienst (im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und
Versicherungsgewerbe) eines Angestellten betrug 6.865 DM, der einer Angestellten
4.709 DM, so dass weibliche Angestellte nur 68,6% des Männergehalts bekommen.
Bayern schneidet bei den Unterschieden zwischen Frauen- und Männerverdiensten
im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sehr schlecht ab. Arbeiterinnen erhielten
in 2000 im Bundesdurchschnitt 73,9% der Männerlöhne, weibliche Angestellte
70,1%.
Während Männer häufig frei von Familienpflichten ihre volle Arbeitsfähigkeit in
den Beruf einbringen und gezielt ihre Karriere planen können, müssen Frauen
ihre Erwerbstätigkeit mit den Familienpflichten in Einklang bringen. Die
familienbedingte Erwerbsunterbrechung ist nach wie vor fast ausschließlich eine
Sache der Frauen. Dies führt oft zu einer diskontinuierlichen Erwerbsbiographie
mit Unterbrechungen bzw. zeitlichen Einschränkungen und erschwert längerfristige
Planungen. Dementsprechend beziehen Arbeitgeber den "Risikofaktor" familienbedingter
Unterbrechungen in ihre Personalplanung zuungunsten der Frauen mit ein,
Konsequenz ist oft entweder die Nichtanstellung der Frau, vor allem in
technischen Berufen (gerade im High-Tech-Sektor ist aus diesem Grund die
Einstellungsbarriere für Frauen besonders hoch), oder die Nichtbeförderung auf
einen verantwortungsvollen Posten. Wenn der Wiedereinstieg nach einer
"Familienpause" überhaupt gelingt, bedeutet dies sehr oft eine Tätigkeit
unterhalb ihres formalen Qualifikationsniveaus und/oder einen weniger
attraktiven Arbeitsplatz im Hinblick auf Einkommens-, Weiterbildungs- und
Karrierechancen sowie eine Einschränkung der Entscheidungsspielräume.
2.2. Atypische
Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeit, befristete und "flexible" Tätigkeiten
Nahezu unverändert leisten Frauen in dieser Gesellschaft, Ost wie West, jedoch
den überwiegenden Teil der privaten Hausarbeit, Kindererziehung und sonstigen
Pflegearbeit. Mit der Ausdehnung der Erwerbstätigkeit von Frauen ist kaum eine
Ausdehnung der Männerhausarbeit einhergegangen. Abhängig Beschäftigte
verbringen im Durchschnitt 63,4 Stunden pro Woche mit Erwerbs- und Hausarbeit.
Der größten Belastung sind dabei die vollzeitbeschäftigten Frauen mit 70,3
Stunden Gesamtarbeitsbelastung ausgesetzt. Frauen tragen somit auch bei einer
Vollzeiterwerbstätigkeit den Hauptteil der Hausarbeit. Durch den Wandel im
Dienstleistungsbereich in der letzten Zeit werden hauptsächlich
haushaltsbezogene und distributive Dienstleistungen aus dem Produktionsbereich
wieder in die Familie zurückverlagert und müssen wieder von Frauen ausgeübt
werden. Die Umbrüche im System der Gesundheitsversorgung und Altenpflege werden
erschwerte Anforderungen an die "Familie" und damit an die Frauen stellen.
Damit wächst der Druck auf die Frauen, zur Erfüllung der ihnen zugeschriebenen
familiären Verpflichtungen anstelle einer Vollzeiterwerbstätigkeit eine
Teilzeitbeschäftigung zu wählen, Arbeitsstunden zu reduzieren oder sich sogar
beurlauben zu lassen.
Teilzeitarbeit - beinahe ausschließlich eine Beschäftigungsform von Frauen -
kommt in der Biographie von Frauen eine widersprüchliche Bedeutung zu:
Einerseits ermöglicht sie Frauen, in Lebenssituationen eine Erwerbstätigkeit
aufzunehmen, die vor noch gar nicht langer Zeit völlig unvereinbar mit Erwerbsarbeit
erschienen, andererseits befestigt Teilzeitarbeit die noch bestehende
geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und macht die Abstimmung von Beruf und
Hausarbeit zum reinen Frauenproblem. Teilzeitarbeit zeichnet sich dadurch aus,
daß häufig nicht nur die Dauer der Arbeitszeit variabel gestaltet ist, sondern
zugleich die Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Teilzeitarbeit ist ein
Experimentier- und Exerzierfeld für die umfassende Flexibilisierung der
Arbeitszeit. Teilzeitarbeit bedeutet individuelle Arbeitszeitverkürzung ohne
Lohnausgleich. Nur die kontinuierlich geleistete, tarifvertraglich festgelegte
Normalarbeitszeit bietet eine individuelle Existenzsicherungs- und soziale
Schutzfunktion, sowohl in aktueller Perspektive als auch im Hinblick auf die längerfristige
Absicherung bei Arbeitslosigkeit und im Alter. Das heißt, daß ein
Teilzeiteinkommen in aller Regel nicht zum eigenständigen Lebensunterhalt
ausreicht und erst recht nicht geeignet ist, ausreichende
Sozialversicherungsansprüche aufzubauen.
Deswegen trägt Teilzeitarbeit zur Aufrechterhaltung der bisherigen
Rollenverteilung bei, da Frauen in Teilzeit wegen der geringen
Verdienstmöglichkeiten weiterhin von Männern finanziell abhängig sind und somit
lediglich die Funktion der Zuverdienerin erhalten. Hinzu kommt, daß zwar
Teilzeitarbeit weniger Arbeitsstunden in Anspruch nimmt, gleichzeitig hat sich
jedoch die Arbeitsintensität erhöht. Teilzeitarbeit führt zu erheblichen
Nachteilen bei Entlohnung (im Durchschnitt werden bei Teilzeitbeschäftigungen
trotz der höheren Arbeitsintensität deutlich niedrigere Stundenlöhne erzielt
als bei Vollzeittätigkeiten), Weiterqualifikation und Aufstieg. Die vorhandenen
Diskriminierungsverbote greifen lediglich partiell und sehr schleppend. Die
Nichtakzeptanz von Teilzeitarbeit durch Männer zeigt deutlich, daß eine
existenzsichernde Erwerbsarbeit weiterhin nur auf Grundlage einer
Vollzeitbeschäftigung möglich ist.
Die Motivationen dafür, Teilzeit zu arbeiten, sind jedoch in alten und neuen
Bundesländern unterschiedlich. In den neuen Bundesländern arbeiten 58 % der
teilzeitbeschäftigten Frauen deshalb nicht Vollzeit, weil keine
Vollzeitbeschäftigung zu finden ist, im Westen hingegen nur 8 %.
Teilzeitarbeit nimmt vom Volumen her deutlich zu. Knapp 6 Millionen Menschen
arbeiten Teilzeit, also unter 36 Stunden pro Woche, davon 5 Millionen Frauen.
In Bayern arbeiten rund 1999 rund 750.000 Frauen bis zu 20 Stunden in der
Woche, davon 348.000 weniger als 15 Stunden. Der Frauenanteil an den
Teilzeitbeschäftigten bis 20 Stunden beträgt 85,1%.
Der Anteil befristeter Teilzeitarbeitsverhältnisse steigt an allen
Arbeitsverhältnissen. In diese Richtung wirkt natürlich auch die
Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. Zwar wurde bei den 340.-€-Jobs eine
geringfügige Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung
bewirkt, gleichzeitig werden jedoch die Möglichkeiten der Befristung
ausgeweitet und Teilzeitregelungen erleichtert.
In der Bundesrepublik beschreibt das Vollzeitarbeitsverhältnis (noch) als
sogenanntes Normalarbeitsverhältnis die Standards und Normen, die zu einem
ausreichend abgesicherten Beschäftigungsverhältnis gehören. Es sind darin
elementare Schutzfunktionen hinsichtlich des Bestands des Arbeitsverhältnisses
und einer hinreichenden sozialen Absicherung eingeschlossen. Bei sogenannten
atypische Beschäftigungsverhältnisse - mit 77 % Frauenanteil bei den geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse eine Frauendomäne - besteht dieser Schutz nicht. Bei
diesen ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen ist eine deutliche Zunahme in
den vergangenen Jahren zu verzeichnen.
2.3.Die "Gläserne Wand" ist nicht
durchbrochen
Obwohl die Herausbildung neuer Berufe vor allem im Dienstleistungsbereich
die Zugangschancen für Frauen im mittleren Qualifikationsbereich des
Erwerbssystems erhöht haben, bleiben Führungspositionen für Frauen in
sämtlichen Arbeitsmarktsegmenten immer noch schwer erreichbar. Frauen
verbleiben in sehr viel höherem Maße als Männer in jenen Positionen, in denen
sie ihre Erwerbstätigkeit begonnen haben. Umgekehrt sind Frauen häufiger vom
Risiko des beruflichen Abstiegs bedroht, insbesondere nach familienbedingter
Unterbrechung der Erwerbsarbeit.
Frauen sind immer noch sehr viel seltener in leitenden Positionen bzw. höheren
Hierarchieebenen in den Betrieben zu finden, obwohl sie über besseren Schul-,
Berufs- und Studienabschlüsse verfügen. Während für Männer die Karrierechancen
mit zunehmenden Alter steigen, nehmen sie für Frauen ab. Um den
Arbeitsmarkteinstieg überhaupt zu bewältigen, sind Frauen häufiger als Männer
auf Positionen verwiesen, die unterhalb ihrer Qualifikation liegen. Im oberen
Management findet sich ein Frauenanteil von gerade 6 %, in kleinen und
mittleren Unternehmen liegt dieser Anteil allerdings höher (bis zu 20 %).
Ähnliches gilt z.B. auch für die Hochschulen, obwohl an diesen Institutionen
seit Ende der 80er Jahre Frauenbeauftragte versuchen, Einfluß auf die
Entwicklung zu nehmen: Der Frauenanteil beispielsweise bei den gut dotierten C
4-Professuren liegt in Bayern nur bei 5,2 Prozent. Der Bundesdurchschnitt
beträgt dagegen bei 6,3 Prozent.
2.4. Frauen sind von Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich betroffen
An den 3,9 Millionen Arbeitslosen in Deutschland (2000) waren Frauen mit
rund 47 % gemessen an ihrem Anteil an den Erwerbstätigen überproportional beteiligt.
Der Frauenanteil an den registrierten Arbeitslosen sowie an der so genannten
"Stillen Reserve" liegt höher als der Frauenanteil an den Erwerbstätigen; in
Ostdeutschland ist der Frauenanteil an der registrierten Arbeitslosigkeit mit
fast 52 % besonders hoch.
Frauen sind in der Regel länger arbeitslos als Männer und finden insgesamt
seltener aus der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt zurück. Frauen in
Ostdeutschland sind besonders betroffen; sie sind durchschnittlich 4,2 Monate
länger arbeitslos als Männer in Ostdeutschland. Das bedeutet, daß das
qualifizierte Arbeitskraftpotential von Frauen - neben ihrem verbreiteten
Einsatz unter ihren Qualifikationen - auch bei der quantitativen
Erwerbsbeteiligung trotz wachsender Erwerbsquoten bei weitem nicht ausgeschöpft
wird.
3. Zukunftsweisende Ansätze der
Bundesregierung zur Gleichstellungspolitik
Mit der Verankerung des Gender Mainstreaming für die gesamte öffentliche
Verwaltung als Leitprinzip und der Novelle des Bundesgleichstellungsgesetzes
(BGleiG), die am 5.12.2001 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung
tatsächlich einige wesentliche Ansätze zur Gleichstellung von Frauen im
öffentlichen Dienst festgeschrieben. Hierzu zählen u.a. die Festschreibung
einer einzelfallbezogenen 50 %-Quote in Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, ein explizites Verbot der mittelbaren Diskriminierung,
d.h. Unterbrechungen und Fehlzeiten aufgrund familienspezifischer Aufgaben
dürfen nicht zum Nachteil der Bewerberin gewertet werden, Gleichstellungspläne
mit verbindlichen Vorgaben zur Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen
sowie die deutliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Hier ist insbesondere
als relevanteste Neuerung das Einspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragte,
d.h. ein förmlicher Rechtsbehelf gegen Entscheidungen und Maßnahmen der
Dienststelle, zu nennen. Erstmals ist damit nicht nur Mitsprache, Mitwirkung
etc. möglich, sondern tatsächlich eine rechtliche Eingriffsmöglichkeit für die
Beauftragte geschaffen worden.
Für den privaten Sektor konnte auf Grund der starren Haltung der Verbände nur
eine "freiwillige Selbstverpflichtung", die Vereinbarung zwischen
Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung
der Chancengleichheit von Frauen und Männern vom 3. Juli 2001, aber (zunächst)
keine gesetzliche Regelung durchgesetzt werden.
Über Erfolge und Mißerfolge bei der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung mit
der durch aktive betriebliche Fördermaßnahmen sowohl die
Ausbildungsperspektiven und die beruflichen Chancen der Frauen als auch die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter nachhaltig zu
verbessern sind, wird bis zum Jahr 2003 zu wachen sein. Sollten sich dieses Ziel nicht erreicht
werden, so werden wir 2003 eine gesetzliche Regelung vorsehen.
Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes wurde bereits Maßnahmen
eingeführt, die auch für die Privatwirtschaft verbindlich sind. Dazu gehört die
Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Betriebsversammlungen über den Stand der
Gleichstellung von Frauen und Männern zu berichten und bei der Personalplanung
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu
berücksichtigen. Auch eine überproportionale Männerrepräsentanz bei der
Arbeitnehmervertretung soll es nicht mehr geben: dem jeweiligen Betriebsrat
müssen künftig mindestens so viele Frauen angehören, wie es ihrem Anteil an der
Belegschaft entspricht. Das gilt auch für die Zusammensetzung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung. Darüber hinaus wurde in das Kapitel "Mitbestimmung
und Mitwirkung der Arbeitnehmer" auch unter "Durchsetzung der tatsächlichen
Gleichstellung (statt bisher Gleichberechtigung) von Frauen und Männern" die
Vorgabe aufgenommen, "die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu
fördern."
Darüber hinaus wurde mit dem neuen Elternzeit- und dem Teilzeitgesetz ein
Ansatz zur gerechten Verteilung der Familienarbeit zwischen Frauen und Männer
erreicht. Mit diesen Regelungen wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, damit
sich vermehrt auch Männer an den Familienpflichten beteiligen können. Flankiert
wurden diese Maßnahmen mit entsprechenden Öffentlichkeitskampagnen, um einen
Bewusstseinswandel in der Gesellschaft zu erreichen. Letztendlich könnte sich
die gerechte Verteilung der Familienarbeit auf die Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt für Frauen positiv auswirken.
Prostitutionsgesetz
Ein weiteres Beispiel ist das Prostitutionsgesetz, mit dem die
Sittenwidrigkeit von Verträgen über sexuelle Dienstleistungen abgeschafft und
die Strafe für die Förderung der Prostitution gestrichen wurde. Damit erhalten
die ca. 400.000 Prostituierten in Deutschland die Möglichkeit der Absicherung
in der Sozialversicherung, sie können mit BordellbetreiberInnen Arbeitsverträge
aushandeln und diese machen sich nicht mehr strafbar, wenn sie den
Prostituierten einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Auch der Zugang zur
Krankenversicherung ist dadurch wesentlich erleichtert worden.
Allerdings handelt es sich bei diesem Gesetz in erster Linie um die Umsetzung
dessen, was Gerichte bereits in wegweisenden Urteilen festgehalten haben. Zudem
weist das Gesetz erhebliche Lücken auf, so ist zum Beispiel aufgrund der
Weigerung des Bundesinnenministeriums faktisch kein Schutz für Prostituierte
ohne gültige Papiere aufgenommen worden. Es bleibt nun abzuwarten, ob das
Gesetz automatisch eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung der
Prostituierten nach sich zieht, oder ob hier weitere Maßnahmen erforderlich
sind.
4. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt als
Herausforderung und Anspruch sozialdemokratischer Politik
Der Ansatz des Gender Mainstreaming ist natürlich im Prinzip richtig. Es
handelt sich dabei aber nicht um ein völlig neues Konzept, das alle
vorangegangenen Bemühungen und Forderungen überflüssig macht. Auch gibt dieser
Ansatz die Sicherheit auf grundsätzlich positive Auswirkungen (z.B.
Gleichstellung im Niedriglohnsektor). Für die AsF bleibt die Durchsetzung einer
Gesellschaft mit sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit oberstes Ziel.
Deshalb ist es gerade unsere Aufgabe, alle Maßnahmen, die unter dem Leitsatz
Gender Mainstreaming propagiert werden, auch kritisch zu bewerten und
gegebenenfalls Gegenvorstellungen zu entwickeln.
Einige Forderungen bleiben nach wie vor notwendiger Bestandteil jeder frauen-
bzw. gleichstellungspolitischen Initiative:
·
Die Schaffung der Voraussetzungen für die Vereinbarkeit
von Beruf und - wie auch immer ausgestalteter - Familie. Das heißt nicht,
Einschränkungen im Berufsleben wie Teilzeitarbeit, Beurlaubungen oder ähnliches
auf Dauer hinzunehmen.
Die Forderungen nach flächendeckender, qualitativ hochwertiger und zeitlich auf
die Berufstätigkeit abgestimmter Kinderbetreuungseinrichtungen sowie nach
gesellschaftlicher sowie betrieblicher statt privat-individueller Organisation
von Pflege und Betreuung müssen weiterhin aufrechterhalten bleiben. In dem
Zusammenhang halten wir die flächendeckende Einführung der Ganztagsschule für
alle Schularten für dringend notwendig.
·
Eine umfassende Förderung verbunden mit verbindlichen
50 %-igen Zielquoten in allen gesellschaftlichen Bereichen, nicht nur im
öffentlichen Dienst, sondern gerade auch in der Privatwirtschaft durchzusetzen,
und zwar für alle Hierarchieebenen.
·
Die in diesem Papier ausgeführten Ursachen für
ungleiche Entlohnung zu bekämpfen. Bis dies greift, ist darüber hinaus dafür
Sorge zu tragen, daß die Nachteile, die Frauen aufgrund ihrer
diskontinuierlichen Erwerbsbiographie insbesondere bei der Rente haben,
ausgeglichen werden. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, daß sich solche Übergangshilfen
nicht verfestigen, d.h., frau sich nicht damit einrichtet, dass sie im Erwerbsleben
benachteiligt ist, weil diese Nachteile von staatlicher Seite teilweise
ausgeglichen werden. Zusätzlich müssen Forderungen nach staatliche Hilfen
daraufhin überprüft werden, ob deren Einführung nicht in die völlig verkehrte
Richtung gehen und zu neuen Benachteiligungen führen würden (wie z.B.
Familiengeld).
Gerade in diesen Bereichen ist die Bilanz der rot-grünen Bundesregierung trotz Gender Mainstreaming und Bundesgleichstellungsgesetz noch lückenhaft. Diese Lücken müssen in der nächsten Legislaturperiode geschlossen bzw. deren Schließung auf den Weg gebracht werden.
Zu einer modernen Gleichstellungspolitik gehört letztendlich die Verabschiedung
von überholten Frauenbildern und Rollenzuweisungen. Insbesondere hier sieht die
AsF Bayern ihrer Aufgabe, damit die Politik in Bayern die veränderte
Lebenswirklichkeit von Frauen zur Kenntnis nimmt.
Beschluss der AsF-Landeskonferenz 2002:
(A2 - Antragstellerin: AsF-Landesvorstand)
Die AsF Bayern
spricht sich dafür aus, Mutter-Kind-Kuren und Mütterkuren künftig in den Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherungen als Regelleistung aufzunehmen. Die
SPD-geführte Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden gebeten,
entsprechende Schritte einzuleiten.
Bis zur Umsetzung
dieser Maßnahme appellieren wir an die Vertragspartnerinnen dieser Leistungen,
den Eigenanteil für Mütter und Kinder so zu senken, dass auch
Einkommensschwache künftig diese Vorsorgekuren noch in Anspruch nehmen können.
Begründung:
Die AOK Bayern hat
am 08.04.02 mitgeteilt, dass sie sich an den Kosten der Müttergenesungskuren
und der Mutter-Kind Kuren ab sofort nur noch mit einer Pauschale beteiligen
wird. Die vorgegebenen Pauschalen sind:
In ausgesuchten
Häusern: Mutter: 830,- €, Kurbedürftiges Kind: 950,- €, Begleitperson: 550,- €
In anderen Häusern:
Mutter: 750,- €, Kurbedürftiges Kind: 860,- €, Begleitperson 490,- €
Es gibt keine
Härtefallregelung mehr! Für kurbedürftige Mütter und Kinder bedeutet dies, dass
sie mit ca. 2.000 - 2.500 € Eigenmitteln rechnen müssen, wenn sie eine, vom
medizinischen Dienst der Krankenkasse für notwendig erachtete
Rehabilitationsmaßnahme machen wollen/müssen.
Bei allen anderen
kurbedürftigen zahlt in der Regel der Rentenversicherungsträger die vollen Kosten
Mütter und Kinder werden damit von notwendigen medizinischen Leistungen
ausgeschlossen weil sie die Eigenmittel nicht aufbringen können. Bei Vorliegen
der Voraussetzungen kann die Sozialhilfe eingeschaltet werden.
Adressantinnen:
Bundesregierung
SPD-Bundestagsfraktion
AsF-Bundeskonferenz
Beschluss der AsF-Landeskonferenz 2002:
(A3 - Antragstellerin:
AsF-Bezirkskonferenz Oberfranken)
Wir
fordern die Einführung von Ganztagsschulen in allen Schularten flächendeckend
in ganz Bayern als Alternative zur klassischen Halbtagsschule. Auch um Müttern
und Vätern eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie zu ermöglichen.
Die
bayer. Staatsregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Mittel
bereitzustellen. In jedem Landkreis bzw. jeder größeren Stadt sind als Alternativangebot
Ganztagsschulen in allen Schularten zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Diese Schulform orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder. Entsprechend der kindlichen Leistungsfähigkeit im Tagesrhythmus kann der Unterricht entzerrt werden. Neigungen und Fähigkeiten der einzelnen Schüler werden individuell gefördert. Miteinander Lernen (z.B. Hausaufgabenbetreuung), Projekte und spielen stärken die sozialen Fähigkeiten (Einzelkinder). Zugleich dient sie der Integration von Ausländerkindern.
Deutschland und gerade Bayern hat einen hohen Anteil an gut ausgebildeten Frauen. Die Wirtschaft kann es sich nicht mehr leisten, diese Potentiale "brach" liegen zu lassen. Abgesehen davon wollen Frauen heute Beruf und Familie miteinander in Einklang bringen. Dazu müssen sie verschiedene Wahlmöglichkeiten haben, um ihr Leben zu gestalten. Berufstätigkeit, Familie, oder auch beides. Um Frauen (und auch Männern) eine Berufstätigkeit überhaupt zu ermöglichen, bzw. den (Wieder-) Einstieg zu erleichtern, ist die Ganztagsschule auch ein sinnvolles Instrument der Kinderbetreuung.
Adressantin: SPD-Landtagsfraktion
Beschluss der AsF-Landeskonferenz 2002:
(A4 - Antragstellerin:
AsF-Bezirkskonferenz Oberbayern)
Die BayernSPD wird
aufgefordert, vor der Bundestagswahl einen bayernweiten Aktionstag zum Thema
Ganztagsschulen und Kinderbetreuung durchzuführen.
Adressat: Präsidium der BayernSPD
Beschluss der AsF-Landeskonferenz 2002:
(A5 - Antragstellerin:
AsF-Bezirkskonferenz Oberfranken - in geänderter Fassung)
Die AsF-Landeskonferenz unterstützt die Forderungen der
SPD-Landtagsfraktion nach einem ein Kindertagesstättengesetz, das alle
Betreuungseinrichtungen umfasst. Kinderkrippen und Horte müssen ebenso
gefördert werden, wie Kindergärten.
Um eine gute pädagogische Arbeit zu gewährleisten
sind Mindeststandards bei Aus- und Fortbildung des Personals,
Gruppenstärke, Räumlichkeiten und Ausstattung festzuschreiben. Das Finanzvolumen
für die bedarfsgerechte Kinderbetreuung darf nicht gesenkt werden. Für alle qualitativ
hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen muss die Planungs- und Finanzierungssicherheit
gewährleistet sein.
Immer mehr Frauen benötigen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen. Dazu braucht
es eine gesetzliche Grundlage. Die pädagogische Arbeit mit Kindern und die
Arbeitsbedingungen der Betreuer/innen dürfen sich nicht verschlechtern. Eine
generelle Umstellung auf befristete Arbeitsplätze und flexible
Arbeitszeitmodelle darf nicht stattfinden, da dies den persönlichen
Bedürfnissen der Kinder in ihrer Entwicklung nicht entspricht. Die
Gesamtausgaben für Kinderbetreuung im Staatshaushalt müssen erhöht werden.
Adressatin: SPD-Landtagsfraktion
Beschluss der AsF-Landeskonferenz 2002
(in der Neufassung AsF-Landesvorstand):
(A7 / R1 - Resolution - Antragstellerin: AsF-Bezirkskonferenz Mittelfranken)
Die AsF-Landeskonferenz fordert, eine international abgestimmte Friedensinitiative zu ergreifen, um im Rahmen der Vereinten Nationen gemeinsam mit den USA, Russland und der Europäischen Union auf ein Ende der Gewalt im Krisengebiet Israel-Palästina hinzuwirken.
Wir Sozialdemokratinnen fordern:
1.
Die Gewaltspirale muss durchbrochen werden. Deshalb muss
anstelle der militärischen Aktionen wieder die Politik gesetzt werden. Vor
diesem Hintergrund begrüßen wir das Ideenpapier von Bundesaußenminister
Fischer, das einen möglichen Weg zur Deeskalation und zur Befriedung der Region
skizziert.
2. Der von Israels Premierminister Ariel Sharon einseitig erklärte "totale Krieg" (Zitat) in den palästinensischen Gebieten muss sofort beendet werden. Die israelische Armee muss sich aus den Autonomiegebieten zurückziehen, wie dies in den Resolutionen des VN-Sicherheitsrates 1397 und 1402 gefordert wird.
3. Die Palästinensische Autonomiebehörde und ihr Vorsitzender Jassir Arafat müssen umgehend den Handlungsspielraum bekommen, der ihnen durch internationales Recht und bilaterale Vereinbarungen zusteht.
4. Die Autonomiebehörde muss unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien glaubhaft alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um terroristische Aktivitäten von palästinensischer Seite zu unterbinden.
5. Mit Sorge betrachten wir wachsende Spannungen in den arabischen Ländern im Zusammenhang mit dem Nahostkrieg.
6. Wir verurteilen insbesondere antisemitische Äußerungen und Übergriffe gegen jüdische Einrichtungen. Die jüdischen Gemeinschaften in Deutschland können sich auf unsere volle Solidarität verlassen.
7. Ein Verbleiben der israelischen Arbeitspartei in der Regierung Sharon verhindert den Aufbau einer politischen Alternative für die Wähler und Wählerinnen in Israel. Deshalb fordern wir unsere SI-Schwesterpartei auf, die Regierung zu verlassen. Ein Verbleib wäre mit der Mitgliedschaft in der Sozialistischen Internationale nicht vereinbar.
8. Gleichzeitig appellieren wir an die Fatah-Organisation, die als Teil der PLO Beobachterstatus bei der Sozialistischen Internationalen hat, dem Terror als Mittel der Politik abzuschwören. Dies ist Grundvorrausetzung für eine Mitgliedschaft in der SI.
9. Die Resolution des Europäischen Parlaments vom 10. April mit der Empfehlung, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel auszusetzen, bis die militärischen Aktionen gegen die palästinensischen Gebiete vollständig eingestellt werden, findet unsere volle Unterstützung und muss umgehend von Kommission und Rat aufgegriffen werden.
10. Wir unterstützen nachdrücklich alle israelischen, palästinensischen und internationalen Friedensorganisationen auf jedweder Ebene. Wir zeigen besondere Sympathie für die israelisch-palästinensische Friedenskoalition "Time for peace", die trotz vieler Opfer die Hoffnung auf eine friedliche Lösung im Nahost-Konflikt aufrecht erhält.
Adressantinnen: Bundesregierung,
SPD-Bundestagsfraktion, SPE-Fraktion im Europäischen Parlament,
AsF-Bundeskonferenz