SPD-Parteitag 7.-9.12.1999 - Beschluss IR 25

Beschneidung von Frauen und Mädchen

Weltweit werden alljährlich ungezählte Mädchen und Frauen sexuell verstümmelt, zum großen Teil unter unsäglichen hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen, mitunter mit Todesfolge, in hohem Maße mit lebenslangen schwerwiegenden Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit der Frauen.

Die von der SPD-Bundestagsfraktion und der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) seit langem betriebene Kampagne zu Ächtung und Bekämpfung dieser schwerwiegenden Menschenrechtverletzungen an Frauen hat in Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen in vielen Ländern, vor allem Afrikas, zu wachsender Sensibilisierung und entsprechenden rechtlichen Maßnahmen geführt. So wurde die verharmlosend als "Beschneidung" bezeichneten sexuellen Verstümmelungen in jüngster Zeit in Togo und der Elfenbeinküste gesetzlich verboten.

Die deutsche Rechtslage schützt die Frauen und Töchter von Zuwanderfamilien jedoch nur unzureichend. Nach Angaben von Terres des femmes werden in Deutschland jährlich rund 20.000 sexuelle Verstümmelungen vorgenommen, die straffrei bleiben, weil sich die Ärzte darauf berufen können, dass sich die betroffenen Frauen einverstanden erklärt haben bzw. bei Minderjährigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Der SPD-Parteitag fordert Bundesregierung und Bundestagsfraktion auf, eine gesetzliche Änderung dahingehend zu erwirken, dass sexuelle Verstümmelungen ohne Ausnahme dem Strafbestand der schweren Körperverletzung entspricht und unnachgiebig verfolgt wird.



Zum Thema gibt's eine aktuelle Publikation des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):

Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen
- Eine kirchliche Stellungnahme
Erarbeitet von einer Arbeitsgruppe des Kirchenamtes der EKD in Verbindung mit externen Expertinnen EKD-Texte Nr. 65, 1999

Der volle Wortlaut ist im Internet nachlesen unter http://www.ekd.de

oder die Broschüre bestellen über das

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30419 Hannover
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