Zum Archiv Frauenpolitik Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen
 
AsF Bayern
- Beschlüsse -
der AsF-Landeskonferenz 16./17. Mai 98

Titel Antragstellerin

bzw. damit erledigt

Seite
Gesellschaftsvertrag als Geschlechtervertrag Landesvorstand 2
Unterstützung der Selbstverpflichtungserklärung Mittelfranken

2

§ 218: Zukunft der Schwangerschaftskonfliktberatung

UB München

Oberfranken

3

Europäisches Jahr gegen die Gewalt gegen Frauen

OV Neustadt/Aisch

3

Frauenförderpläne und Bundesgleichstellungsgesetz

Mittelfranken

4

Thematisierung der Friedenspolitik in den AsF-Gruppen

Landesvorstand

4

Diskussionspapier: Leitlinien zur Bildungspolitik

Landesvorstand

5

Keine flächendeckende sechsstufige Realschule

Oberfranken

12

So wollen Frauen leben - Frauenprogramm 98

Landesvorstand

13

Europäische Bioethik-Konvention

Landesvorstand

14

Gesundheitprävention

Oberfranken

15

Frauengesundheitsforschung

Oberfranken

14

Berufsunfähigkeitsrente

Oberfranken

16

Kindererziehungszeiten in der Rente

Oberfranken

16

Keine Anrechnung des Kindergelds auf Sozialhilfe

UB München

17

Frauenwohnen

UB München

17

Flächendeckender Frauennotruf

UB Hof

19

Jugendstrafrecht

Landesvorstand

20

Ausbildung

Oberfranken

19

Bekämpfung der Jungsarbeitslosigkeit

Oberfranken

22

Frauen und Arbeit

Oberbayern

24

Teilzeitarbeit

Oberfranken

25

Steuerliche Behandlung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen

Landesvorstand

26

Frauenförderung als Zuschußkriterium

Oberfranken

25

Änderungsantrag zu Bundeskonferenz-Antrag:

Agenda 2000: Eine historische Chance für die Frauen Europas

Bz Oberpfalz

Landesvorstand

27

Korrektur der MAI-Verhandlungen

Landesvorstand

29

Resolution zu Klartext-Veranstaltungen

Konferenz

30

 

Erledigte Anträge:

Änderung SPD-Landeswahlprogramm: Reihenfolge der Kapital

Landesvorstand

13

Änderung SPD-Landeswahlprogramm: Frauenförderprogr. / Hochsch

Landesvorstand

13

Änderung SPD-Landeswahlprogramm: Kindertagesstättengesetz

Oberfranken

13

Änderung SPD-Landeswahlprogramm: Ersetzung des Frauenkapitels

Mittelfranken

13

Existenzgründungen

Oberfranken

24

 

An Vorstand zur Klärung:

Fortführung beitragsfreier Sozialversicherung

Mittelfranken

18

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. A 1

 

Betr.: Gesellschaftsvertrag als Geschlechtervertrag

 

Das Projekt der Gleichstellung der Geschlechter ist ein zentraler Bereich sozialdemokratischer Politik für das 21. Jahrhundert: "Wer die menschliche Gesellschaft will, muß die männliche Gesellschaft überwinden." (Grundsatzprogramm, S. 19)

Der Dreh- und Angelpunkt des Gesellschaftsvertrags als Geschlechtervertrag ist die Neubestimmung und die Verteilung gesellschaftlich notwendiger Arbeit.

Die Welt, in der wir heute leben, ist Ergebnis eines Gesellschaftsmodells, in dem die Produktion um des Profits wegen zum alles beherrschenden Gestaltungsprinzip geworden ist - mit den bekannten Folgen: Massenarbeitslosigkeit, enorme und weiter zunehmende Schere der Einkommensverteilung, ökologische Verarmung durch Ressourcenverschwendung und Artenvernichtung, die zunehmende Verelendung in weiten Teilen der Welt. In diesem Gesellschaftsmodell wird die gesellschaftlich notwendige Arbeit der Reproduktion wegen ihrer Zeit- und Kostenintensität ausgeblendet, gering bewertet, überwiegend von Frauen geleistet. Eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an allen politischen Entscheidungen, an allen Produktionsprozessen ist ein wichtiges Teilziel, löst aber das Problem der gesellschaftlich notwendigen "Sorge um das Lebendige" nicht. Sie muß als Arbeit anerkannt und zwingend zwischen den Geschlechtern gleich verteilt werden, wobei die Möglichkeiten der Professionalisierung und "Vergesellschaftung der Hausarbeit" ausgeschöpft werden müssen.

Die Politik der paritätischen Machtbeteiligung und die Politik der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt sind konsequent weiterzuführen.

 

Abstimmung:

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

AsF-Bundeskonferenz

z.K. SPD-Landesvorstand

 

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. A 2

 

Betr.: Selbstverpflichtungserklärung für einen neuen Gesellschaftsvertrag

 

Die AsF Bayern unterstützt die "Selbstverpflichtungserklärung für einen neuen Gesellschaftsvertrag" und wird für die Unterstützung durch Einzelpersonen werben. Die AsF Bayern fordert die Mitglieder der SPD in den Parlamenten auf, im Sinne der Erklärung auf ihrer jeweiligen Ebene tätig zu werden.

 

In Fassung Antragskommission

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung

an die AsF-Gliegerungen und Frauenverteiler

SPD in Kommunalparlamenten

SPD im Landtag / Bundestag / Europa

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. A 3

 

Betr.: Zukunft der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

 

Wir fordern die Abschaffung jeglicher Pflichtberatung bei Schwangerschaftsabbrüchen. Solange diese Pflichtberatung gilt, fordern wir, daß das 1997 beschlossene Gesetz auch in Bayern voll umgesetzt wird.

 

Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot mit wohnortnahen, pluralen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Bayern zu gewährleisten. Diese gesetzliche Verpflichtung ist in Bayern nicht erfüllt. Lediglich in Augsburg, München und Nürnberg existiert ein plurales Beratungsangebot. In den meisten Landkreisen gibt es nur das staatliche Gesundheitsamt, in vielen zusätzlich noch eine kirchliche Beratungsstelle. Ein plurales Beratungsangebot ist endlich sicherzustellen. Ein erster Schritt hierfür ist die sofortige Genehmigung der seit zwei Jahren vorliegenden Anträge von pro familia.

 

Eine Beratungsstelle, die die Ausstellung des Beratungsscheines verweigert, ist keine Schwangerschaftsberatungsstelle im Sinne des Gesetzes und schließt damit die staatliche Förderung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aus.

 

 

Angenommen bei einer Enthaltung (damit auch ehem. Antrag A 4 erledigt)

Weiterleitung an

AsF-Bundeskonferenz

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. A 5

 

Betr.: Europäisches Jahr gegen die Gewalt gegen Frauen

 

Die AsF begrüßt die Initiative des Europäischen Parlaments für eine Kampagne zur vollständigen Ächtung der Gewalt gegen Frauen und unterstützt den Beschluß des Europäischen Parlaments, das Jahr 1999 zum "Europäischen Jahr gegen die Gewalt gegen Frauen" auszurufen.

Wir fordern die Europäische Kommission auf, dem Ministerrat der Europäischen Union umgehend eine entsprechende Beschlußvorlage zu präsentieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird gebeten, mit Nachdruck die Unterstützung durch die Bundesregierung einzufordern.

 

Einstimmig angenommen

Weiterleitung an

SPD-Europagruppe Bayern

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

Begründung:

Die Gewalt gegen Frauen ist in allen Ländern der Europäischen Union zu einem unübersehbaren Phänomen angewachsen. Mit einer öffentlichen Kampagne, die das Schweigen durchbricht, den Opfern Hilfe anbietet und die Täter endlich aus dem Bereich des Kavaliersdelikts herausnimmt, kann der Teufelskreis der Gewalt durchbrochen werden. Wichtige gesellschaftliche Gruppen, die Frauenorganisationen und die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland haben bereits die Initiative des Europäischen Parlaments begrüßt und unterstützt.


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. A 6

 

Betr.: Frauenförderpläne nach dem Bundesgleichstellungsgesetz

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird gebeten, die Bundesregierung aufzufordern, einen Sachbestandsbericht bzgl. der Frauenförderpläne vorzulegen. Insbesondere soll sie mitteilen,

  1. Inwieweit die Aufstellung von Frauenförderplänen umgesetzt und
  2. Inwieweit die Umsetzung angemahnt bzw. zumindest in der eigenen Behörde umgesetzt wurde.

Darüberhinaus erwarten wir von der künftig SPD-geführten Bundesregierung die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes.

Bei der Übernahme von Regierungsverantwortung in Bayern fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf ein neues Gleichstellungsgesetz in Bayern zu verabschieden.

 

Einstimmig angenommen

Weiterleitung an

die SPD-Bundestagsfraktion,

die SPD-Landtagsfraktion,

z.Kts. SPD-Landesvorstand

 

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. A 7

 

Betr.: Friedenspolitik als Teil der Frauenpolitik

 

Die AsF-Landeskonferenz bittet alle AsF-Gliederungen, sich in den kommenden zwei Jahren mit der Friedenspolitik als Teil der Frauenpolitik auseinander zu setzen, um bei der nächsten bayerischen AsF-Landeskonferenz eine qualifizierte Beschlußfassung darüber zu ermöglichen und entsprechend auf die SPD Einfluß nehmen zu können.

Bei der Meinungsbildung ist insbesondere auf die Fragen der Stellung der Bundeswehr in der Gesellschaft (Wehrpflicht; Berufsarmee; etc.), des Einsatzes von Frauen in der Bundeswehr, des Rüstungsexports und der Rüstunskontrolle, der Rüstungsarbeitsplätze sowie der Stellung und Aufgabe der UN einzugehen.

Der AsF-Landesvorstand wird beauftragt eine Referentinnenliste zu erstellen.

 

 

angenommen bei einigen Enthaltungen

Weiterleitung an

die AsF-Gliederungen in Bayern

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Die Friedenspolitik ist inzwischen innerhalb der AsF - offensichtlich bundesweit - kein Diskussionsthema mehr, obwohl es viele Jahre lang - zu Recht - integraler Bestandteil frauenpolitischer Positionen war. Der bei der AsF-Bundeskonferenz vorliegende Antrag ist deutlicher Ausdruck dieser "Nichtbehandlung" eines wichtigen Politikfeldes. Bereits mehrfach von der AsF auf allen Ebenen beschlossene Positionen z.B. zum Rüstungsexport (u.a.) werden ohne Begründung und ohne Not aufgegeben. Auf aktuelle Diskussionen z.B. zu Frauen in der Bundeswehr wird überhaupt nicht eingegangen. Die AsF muß zu diesem Themenbereich wieder qualifiziert sprachfähig werden. Hierzu ist eine breite Diskussion in den Gliederungen nötig.


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. B 11

 

Betr.: Diskussionspapier Leitlinien zur Bildungspolitik

 

Bildung als Grundlage menschlicher Existenz bildet heute mehr denn je den Schlüssel zur Zukunft. Bildung dient dem einzelnen Menschen sowie der Gesellschaft und ist als Grundrecht jedes Menschen zu betrachten. Sie kann darüber hinaus zur Chancengleichheit beitragen, indem sie sozial bedingte Ungleichheiten überwinden hilft.

 

Für jeden Menschen bedeutet Bildung, daß er Fähigkeiten und Fertigkeiten erwirbt, die ihm die Möglichkeiten zum selbständigen Denken und verantwortlichen Handeln geben. Nur wer ausreichend Bildung erfahren hat, ist in der Lage, sich in einer immer unüberschaubar gewordenen Wirklichkeit zu orientieren, die neuen Möglichkeiten der Meinungsbildung zu nützen und dabei sowohl international zu denken, wie auch eine eigene kulturelle Identität zu entwickeln. Bildung entscheidet so über seine persönliche Biographie und Lebensqualität.

 

Bildung ist in diesem Sinne mehr als die bloße Qualifikation der Ware Arbeitskraft, die Menschen darauf reduziert, wirtschaftliche Leistungen möglichst reibungslos zu erbringen und sich im übrigen kritiklos und ohne Initiative in ungerechten Verhältnissen einzurichten. Der emanzipatorische Charakter ist deswegen für die AsF vorrangiger Bildungsansatz. Bildung ist eine der Voraussetzungen für Chancengleichheit von Frauen und verbessert ihren Status in der Gesellschaft.

 

Unser bildungspolitisches Ziel ist es, Bildung gleichberechtigt für alle Menschen zu ermöglichen. Bildungspolitik darf keinesfalls einseitig auf berufliche Qualifikationen bezogen werden. Die vielseitigen Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen in ihrer Freizeit, in der Familie und im politisch sozialen Umfeld sind ebenso zu berücksichtigen. Dazu gehören die Förderung motorischer, geistiger, kreativer, sozialer und kommunikativer Fähigkeiten. Diese grundsätzliche Aufgabe ist im Dialog mit Eltern und Kindern, Schülerinnen und Schülern, Studenten und Studentinnen, Pädagoginnen und Pädagogen, interessierten Bürgern und Bürgerinnen engagiert anzugehen.

 

Durch angemessene, d. h. erhöhte Ausgaben in der Bildungspolitik ist der ihr zustehender Stellenwert zu betonen. Um die grundlegenden, fast ausschließlich vom Staat verwalteten Bildungsbedürfnisse der Menschen in ausreichendem Maße zu befriedigen, darf gerade in diesem Sektor nicht weiterhin der Rotstift angesetzt und gespart werden. Da - eine Binsenwahrheit - Bildungsmaßnahmen eine Zukunftsinvestition auch für Staat und Wirtschaft sind, müssen die Ausgaben im Bildungsbereich auf jeden Fall erhöht werden. Wer durch Kahlschlagpolitik im Bildungssektor glaubt, Staatsfinanzen retten zu können, verhält sich wie ein Waldbesitzer, der seinen Wald abholzt und die Aufforstung als langfristige Zukunftsaufgabe vernachlässigt. Er gefährdet seine Lebensgrundlage.

 

In diesem Sinne ist Bildung eine Kernaufgabe der Landespolitik. Sie muß deshalb vom gegenwärtigen Zustand der bloßen Verwaltung des Mangels und der Zementierung von veralteten Strukturen wieder in den Mittelpunkt politischer Gestaltung gerückt werden.

 

  1. Bildungsstätten als Lernorte -
    Demokratisches Zusammenwirken aller Beteiligten

 

Sollen Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen genannten Aufgaben gerecht werden, ist es nötig, umfangreiche Modernisierungs- und Demokratisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Unser Ziel ist es, Schulen zu Orten zu machen, an denen sich alle Beteiligten und Interessierten gleichberechtigt begegnen können. Lernen muß so organisiert werden, daß Neugierde geweckt und Neugierde befriedigt wird. Schülerinnen und Schüler sollen Freude daran finden, ihr Wissen und Können zu erweitern und erfahren, daß sie als gleichberechtigte Partner ernst genommen und in ihren persönlichen Erwartungen und Fähigkeiten angenommen werden.

 

Wir fordern deshalb Lerngruppengrößen, die solches Lernen möglich machen, d. h. Schülerinnenzahlen und Mindestgrößenzahlen für Klassen müssen drastisch reduziert werden. Die Bildungsplanung hat deswegen eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften, die auch Unterrichtsausfälle abdecken kann, zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, daß Lehrkräfte aller Altersgruppen vertreten sein müssen. Eine Überalterung der Lehrkörper durch Nichteinstellung von jungen Lehrkräften ist auf alle Fälle zu vermeiden. Desweiteren fordern wir eine Änderung der Beurteilungspraxis. Es geht nicht an, daß Frauen generell schlechter beurteilt werden wie Männer. Frauen muß es ermöglicht werden, Schulleiterinnen zu werden. Frauenförderpläne sind hier genauso anzuwenden wie in der übrigen Verwaltung.

 

Die Selbstverwaltung der Schule in finanzieller und pädagogischer Verantwortung ist dabei Ausgangspunkt. Zu ihr gehören tatsächliche Mitentscheidungsrechte von Schülerinnen und Schülern, sowie Elternbeiräte, deren Mitentscheidungsbefugnisse auf allen Schulebenen - auch überregional - verankert werden müssen. Schulen und Bildungseinrichtungen müssen kompetent und reibungslos verwaltet, Schüler und Schülerinnen immer umfassender betreut werden. Deshalb müssen Schulen mit ausreichendem und qualifiziertem Verwaltungspersonal ausgestattet und Lehrkräfte von diesen Aufgaben befreit werden, um sich den pädagogischen Aufgaben zu widmen.

 

Wir wollen auf allen Schulebenen die gleichberechtigte Mitbestimmung von zuständigen Behörden, Lehrerschaft, Eltern und Schülerinnen und Schülern realisieren. Dazu gehört die Einführung einer autonomen Schülerinnen- und Schülerselbstverwaltung.

 

In den Schulen erwarten wir veränderte Lerninhalte und Methoden, die ganzheitliches Lernen ermöglichen. Dazu gehören die Vertiefung von fachübergreifenden Fähigkeiten ebenso wie die Anleitung zu selbständigem Wissenserwerb, Erkenntnis sozialer Verantwortung, Kooperations- und Konfliktbereitschaft und Kreativität. Die Individualisierung des Lernens ist zu fördern. Dies geschieht mit Hilfe eines differenzierten Lerntempos und eines Methodenangebots, das eigenständiges Arbeiten ermöglicht. Besondere Bedeutung gewinnt dabei das Lernen in konkreten Lebenssituationen, das durch den Ausbau von Praktika für alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe verbindlich werden sollte (externe Lernarrangements). Zusätzlich kann durch Verstärkung des Praxisbezuges (obligatorische außerschulische Praktika) ein größerer Wirklichkeitsbezug vermittelt werden. (Überwindung des Ghettos Schule).

 

Notwendig sind dazu Veränderungen in der Ausbildung, die Lehrer und Lehrerinnen in die Lage versetzen, diesen neuen Lehrformen durch entsprechende Schulung (auch als verbindliche Lehrerfortbildung) in die Tat umsetzen können. Dazu gehören Fortbildungen, die emanzipatorische Unterrichtsmethoden und fächerübergreifende Projekte vermitteln.

 

Desweiteren muß die Diskussion um Koedukation in die Lehrerkräfteaus- und -fortbildung aufgenommen werden. In der Lehrkräfteausbildung muß gezielt darin trainiert werden, geschlechtsbezogenes Fehlverhalten der Lehrkräfte, das im Unterricht zur Benachteiligung von Mädchen führen kann, zu erkennen und zu beseitigen.

 

Die Vermittlung von Medienkompetenz ist nicht auf die technische Nutzung neuer Medien und Dienste zu beschränken. Moderne Technologien wie Multimedia-Anwendungen und das Internet werden weitreichende Änderungen der Wissensverarbeitung bzw. - vermittlung und im gesellschaftlichen Leben, auch außerhalb der Schule bewirken. Dem muß durch entsprechende Anpassung der Lehrpläne und Lehrer- und Lehrerinnenausbildung und durch dementsprechende Sachausstattung mit Computern und Software Rechnung getragen werden.

 

Wir gehen davon aus, daß im Rahmen der Verwirklichung dieser allgemeinen Ziele die Gleichwertigkeit der Lehrämter festgestellt und festgeschrieben werden kann.

 

Wir wollen die Integration Behinderter in allen Bildungsbereichen auch durch Bildung von Integrationsklassen und Eingliederung in kinderbetreuende Einrichtungen erreichen. Dazu muß selbstverständlich zusätzliches pädagogisches Personal zur Unterstützung herangezogen werden. Die Entscheidung darüber, welche Schule ihr behindertes Kind besuchen wird, soll nach eingehender Beratung den Eltern überlassen bleiben.

 

Ein Augenmerk ist in allen Schularten auf die Unterstützung von Mädchen bzw. Frauen zu richten, um vorhandene gesellschaftliche Benachteiligung zu verhindern. Untersuchungen haben ergeben, daß Mädchen viel besser in naturwissenschaftlichen Fächern sind, wenn sie getrennt von Buben unterrichtet werden. Dies kann durch gezielte Förderung der Mädchen in naturwissenschaftlichen Fächern geschehen. Zudem ist zu überprüfen, ob nicht von Fall zu Fall getrennter Unterricht von Mädchen und Jungen angebracht ist. Zusätzlich sollten Wahlkurse angeboten werden, die sich speziell an Mädchen richten. Dazu gehört auch das Angebot von Selbstbehauptungskursen. Sinnvoll erscheint auch eine Vertrauensperson für Mädchen, die als Ansprechpartnerin, z. B. im Falle sexueller Belästigungen den Schülerinnen zur Verfügung steht.

 

Mädchen und Buben werden außerdem gemäß der Verfassung in Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft unterwiesen. Kleinfamilien sind heutzutage kaum mehr in der Lage, diese Aufgaben zu übernehmen.

 

Körperbewußtsein und die Entwicklung motorischer Fähigkeiten dienen einem bewußten und gesunden Leben. Sportunterricht darf deswegen nicht gestrichen, sondern muß in diesem Sinne wieder verstärkt ausgebaut werden. Dabei sollte die Freude an körperlicher Bewegung mehr im Vordergrund stehen (kein Leistungssport!).

 

Die musischen Fächer sind im Hinblick auf die Fähigkeit zur kreativen Lebensgestaltung im allgemeinen Fächerkanon ausreichend zu berücksichtigen und in Wahlkursen vertieft anzubieten.

 

Unterrichtsmaterialien gehören endlich überprüft, ob sie frauenpolitisch in Ordnung sind. Es geht nicht an, daß in manchen Schulbüchern noch immer die Frau als Heimchen am Herd dargestellt wird. Das Unterrichtsmaterial muß überarbeitet werden. Gleichstellungsaspekte müssen integraler Bestandteil des Unterrichts sein.

 

Wir wollen grundsätzlich eine Verstärkung sozialpädagogischer Angebote und Leistungen an allen Schularten, um die Erziehungsaufgaben der Schulen in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus vertieft gestalten zu können. So kann Schule als offene Schule, die sich für das Gemeinwesen öffnet und in Kooperation mit öffentlichen und privaten Einrichtungen arbeitet, zu einer lebendigen Institution werden - weit über den bloßen unterrichtlichen Rahmen hinaus.

 

2. Betreuungsmaßnahmen und Schulformen

 

2.1 Außerschulische Betreuung und Förderung

 

Ein Staatswesen darf Kinderfreundlichkeit nicht nur postulieren, sondern muß durch entsprechende Einrichtungen für Kinder das Recht auf altersgerechte Betreuung und Förderung verwirklichen. Wir fordern daher, durch vorschulische Maßnahmen die elterliche Erziehung zu unterstützen und darüber hinaus einen eigenständigen sozialpädagogischen Bildungsauftrag zu verwirklichen. Bereits hier kann der Ausgleich von Benachteiligungen beginnen und soziales Lernen bewußt eingebracht werden.

 

Wir fordern die Ausweitung eines Netzes an Kindertagesstätten, soweit diese Ausgaben nicht durch Ganztagesschulen geleistet werden. Auch die ganztägige qualifizierte Betreuung der Kinder in Ferienzeiten ist sicherzustellen, zumindest jedoch eine zeitlich genau definierte Betreuung der Kinder während der Schulzeiten, die Eltern ermöglicht, ihrer zeitlich festgelegten Arbeit nachzugehen.

 

Ganztägige Betreuungsangebote mit Mittagstisch sind aufzubauen. Wir fordern die flächendeckende Versorgung mit Kindergärten und damit die Verwirklichung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind, nicht nur im -letzten vorschulischen Jahr. Auch die Zahl von Kinderkrippen ist entsprechend zu erhöhen. Projekte wie z.B. die Aktion "spielzeugfreier Kindergarten", die durch Verhaltens-training zur Vorbeugung von Fehlentwicklungen beitragen, sind zu unterstützen.

 

Darüber hinaus machen die Erfahrungen mit psychischer und physischer Gewalt im sozialen Nahraum die Schaffung von Schutzhäusern und Beratungsstellen für Kinder flächendeckend erforderlich.

 

2.2 Grund- und Sekundarschulen

 

Für ein umfassendes Bildungskonzept ist es nötig, die Schulstruktur zu verändern. Unser Ziel ist eine für alle Kinder gleich angelegte breite Grundbildung. Darauf aufbauend sollen spezifische Bildungsinteressen und Notwendigkeiten bewußt zu wählen sein.

 

Daher lehnen wir die sechsklassige Realschule entschieden ab. Sie widerspricht allen pädagogischen Erfahrungen und Einsichten, sowie dem europäischen Standard. Wir wissen, daß nach vier Schuljahren noch keine fundierten Kenntnisse über den Begabungsstand der Kinder vorhanden sein können. Diese Schulart soll nur eingeführt werden, um gezielt Chancenungleichheit zu verhärten.

 

Wir wollen, daß die ersten Schuljahre frei von Entscheidungszwängen und Notendruck von Kindern erlebt und gelebt werden können. Deswegen setzen wir uns für eine sechsjährige Grundschulzeit ein, in der die beiden letzten Klassen als Orientierungsphase geführt werden können und Leistungsdifferenzierungen ermöglicht werden. Nur Begabung und Interesse der Kinder dürfen - auch das ist eine alte Forderung der Sozialdemokratie - den Bildungsweg bestimmen.

 

Für die Sekundarstufe ist eine integrierte Gesamtschule zu konzipieren, in der sowohl Gymnasium als auch Realschule und Hauptschule und, soweit dies möglich ist, Berufsschule zusammengefaßt werden. Neben den sozialen und pädagogischen Vorteilen bedeutet dies, daß beispielsweise Fachräume wie Physiksäle, Computerräume oder Turnhallen auch den Berufsschülern und -schülerinnen zur Verfügung stehen, während andererseits fachpraktische Ausbildungseinrichtungen auch von Schülerinnen und Schülern von Gymnasien und Realschulen genützt werden könnten.

 

Wir unterstützen die von den Kommunen erhobenen Forderungen nach Regionalschulen. Schulformen sollen auch als solche nach kommunalen Wünschen organisiert werden können. Wir wissen, daß das Lernen "vor Ort" ohne weite Wege und in Beziehung zur eigenen Wohnheimat einer Entfremdung der Schülerinnen und Schüler entgegen wirkt. Es schafft Möglichkeiten der sozialen Entfaltung im schulischen Bereich, die bei weiten Wegen und der Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sind (Wahlkurse, Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule). Stichworte sind dabei Wohnortnähe und Regionalisierung.

 

3. Ausbildung

 

Unser Ziel ist es, für junge Menschen, die in das Erwerbsleben hineinwachsen, entsprechende Qualifikationen zu schaffen, die ihnen die Möglichkeit geben, ein erfülltes Berufsleben zu gestalten. Dabei darf Berufsausbildung auf allen Ebenen nicht einseitig auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet sein. Berufsbildung ist ebenso exemplarisches Lernen, das den jungen Menschen befähigt, flexibel auf künftige berufliche und gesellschaftliche Erfordernisse einzugehen und seinen selbstbestimmten Lebensweg zu gestalten.

 

Wir wollen Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung erreichen, die allen Jugendlichen, gleichgültig, welche Vorbildung sie haben, entsprechende Chancen einräumt. Dabei sind fließende Übergänge zu schaffen, so daß Lebensbiographien nicht endgültig festgeschrieben werden und es den im dualen System Ausgebildeten, Wißbegierigen ermöglicht wird, ihre Ausbildung im Wissenschaftsbereich zu vertiefen. Andererseits sollte es auch den Studenten und Studentinnen möglich sein, in den praktischen Berufszweigen ihrer Studienrichtung Fuß zu fassen und Erfahrungen zu sammeln. Deswegen betrachten wir alle beruflichen Ausbildungsgänge, ob im dualen System, an Akademien, Fachhochschulen usw. in einem Zusammenhang.

 

3.1 Berufliche Bildung

 

Unser Ziel ist es, die berufliche Bildung im dualen System beizubehalten. Wir meinen jedoch, daß es im Rahmen der Bildungspolitik möglich sein muß, steuernd in diese Ausbildung einzugreifen und neue Ansätze in der beruflichen Ausbildung zu ermöglichen.

 

Dazu gehört die Entwicklung neuer Berufsbilder, die dem technischen Wandel angepaßt sind und breitgefächerte Ausbildungsgänge und in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern ermöglichen. Dazu ist einerseits eine grundlegende Ausbildung, und andererseits eine starke Differenzierung, die schneller auf technologischen Wandel reagieren kann, nötig.

 

Ausbildungsmodelle mit Verbundausbildung oder Ausbildungsmodulen sind dafür im Gespräch. Grundsätzlich sind jedoch noch zu viele Fragen offen, beispielsweise im Hinblick auf die Gleichrangigkeit der Ausbildungsgänge. Wir wollen auf keinen Fall, daß durch Teilausbildungen unterschiedliche Qualitäten von Ausbildung geschaffen werden. Solange diese Unklarheiten und Gefahren nicht unzweideutig ausgeräumt sind, erteilt die AsF Bayern diesen Modellen eine Absage.

 

Zur Erhöhung der Qualität der beruflichen Ausbildung im dualen System wollen wir die Berufsschule verstärkt in die Bildungsreform einbeziehen und deren Leistungen für Auszubildende verstärkt den neuen Erfordernissen anpassen. Dazu gehören generell zwei Berufsschultage, die neben einer verstärkten fachlichen Ausbildung im Sinne der sogenannten Schlüsselqualifikationen auch die grundsätzliche Bildung des Jugendlichen verfolgen.

 

Im Rahmen der europäischen Einigung sind Fremdsprachenkenntnisse unerläßlich, zumindest der Englischuntericht muß, soweit noch nicht realisiert, in der Berufsschule Pflicht werden. Weitere Sprachkurse sind anzubieten. Zusätzlich ist im Rahmen der vom bayerischen Staat unterstützten Jugendaustauschprogramme ein erweitertes europäisches Austausch-programm für Jugendliche im beruflichen Sektor zu schaffen und zu fördern.

 

Eine gezielte Förderung der Jugendlichen, die aus verschiedensten Gründen in der beruflichen Ausbildung benachteiligt werden, ist sicherzustellen. Auch ihnen müssen reale Zukunftschancen eröffnet werden. Dazu gehört der erneute Ausbau des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) sowie Förderlehrgänge und Praktika. Die Stundenzahl im BVJ muß mindestens auf das ursprüngliche Maß angehoben werden, nur so können Defizite aufgeholt werden. Es müssen deshalb ausreichend Planstellen für diesen Berufsschulzweig geschaffen werden, außerdem sind die im BVJ arbeitenden Lehrkräfte besser auszubilden und zu betreuen, um ihnen ein situationsgerechtes Handeln in diesem problembeladenen Bildungszweig zu ermöglichen.

 

Für den Bereich der beruflichen Schulen muß ein neues Konzept der Schulsozialarbeit erstellt werden, um gesellschaftliche Defizite der Schüler und Schülerinnen, die sich auf den Schulalltag und die Lernmotivation beziehen, mit ihnen erarbeiten und bearbeiten zu können.

 

Die Ausstattung der Berufsschulen ist denen der Gymnasien anzupassen.

 

3.2. Hochschulbildung

 

Wir fordern, an der Hochschule in Verknüpfung von Forschung, Lehre und Ausbildung einen Ort zu schaffen, an dem Probleme unserer Gesellschaft diskutiert und Lösungsstrategien gefunden werden. Ziel ist die integrierte Gesamthochschule.

 

Die Hochschulen müssen allen Menschen, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht und persönlicher Finanzlage zugänglich sein. Der Zugang zur Hochschule ist ohne Hochschulreife denjenigen zu ermöglichen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und berufstätig waren. Zugangsbeschränkungen für die Hochschulen sind der falsche Ansatz. Statt dessen muß eine "Orientierungsphase" an den Hochschulen den Studierenden die Möglichkeit geben, über ihren weiteren Bildungsweg zu entscheiden.

 

Die Hochschulen sollen finanziell, organisatorisch und strukturell so ausgestattet und organisisert werden, daß eine demokratische Gemeinschaft zwischen allen an der Hochschule Arbeitenden entsteht. Sie verhindert, daß Hochschule wieder zur Eliteschule wird, bzw. Bildung nach den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Effizienzsteigerung organisiert wird.

 

Hochschulen sollen in der Lage sein, ein gesellschaftliches Wächteramt zu übernehmen, das sich aus dem wissenschaftlichen Diskurs ergibt, der zu einer lebendigen und fruchtbaren Kommunikation zwischen Hochschule und Gesellschaft führt.

 

Wir wollen eine Hochschulreform, bei der die Mitbestimmung all derjenigen, die an der Hochschule tätig sind, paritätisch gewährleistet ist.

 

Erhöhte Finanzmittel, die an die Hochschulen überwiesen werden, sind entsprechend festgelegter Zielvorgaben in einem demokratischen Einigungsprozeß aller Gruppen zu verwaltet. Für die Höhe der Vergabe von Finanzmitteln muß die Frauenförderung als ein wesentliches Kriterium gelten. Dabei müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine Forschung unabhängig von Sponsoren aus der Wirtschaft ermöglichen. Eine vereinfachte Personalstruktur an den Universitäten, die auch mit den kostenintensiven Pfründen der Ordinarien aufräumt, muß verwirklicht werden.

 

Die Forschungsförderung durch den Staat ist auch auf einen Ausbau des Technologietransfers zwischen Hochschulen und Industrie auszurichten, um zeitliche Vorsprünge auszunutzen, weil dadurch Arbeitsplätze und wirtschaftlicher Erfolg gesichert werden. Dabei darf jedoch die notwendige universitäre Grundlagenforschung nicht zum Handlanger der Industrie werden. Ziele der wissenschaftlichen Arbeit müssen frei von wirtschaftlichen Interessen definiert werden, um neue Lösungsansätze für die Probleme unserer Gesellschaft zu finden.

 

Wir lehnen Prestigeforschungsvorhaben, wie den Forschungsreaktor München II in Garching, ab. Sie binden unnötig finanzielle Mittel und liefern höchst fragwürdige Forschungsergebnisse. Wir wollen vielmehr eine Forschung, die sich beispielsweise der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Schutz von Gesundheit und Umwelt, Fragen der Friedens- und Frauenforschung, alternativen Medizin und Technikfolgenabschätzung widmet. Hier sollen die vom Staat bereitgestellten Mittel einer gesellschaftlich nutzbringenden, von der Wirtschaft niemals erbrachten Forschung dienen.

 

Das Beamtentum ist für die in Wissenschaft und Lehre an den Hochschulen Tätigen abzuschaffen. Die Habilitation darf kein Kriterium für die Vergabe von Professoren- und Professorinnenstellen sein. Weiter ist bei der Vergabe dieser Stellen zu berücksichtigen, daß Veröffentlichungsnachweise allein kein hinreichender Qualifikationsnachweis sind.

 

Der Anteil der Studentinnen im naturwissenschaftlichen Bereich und bei den technischen Studiengängen ist zu erhöhen. Das Ungleichgewicht des Anteils der Frauen im Lehrkörper muß durch Quotierung beseitigt werden. Nichteinhaltung führt zu Mittelkürzungen. Die Frauenbeauftragten müssen in allen Hochschulgremien ihres Bereiches Sitz und Stimme sowie ein Vetorecht haben und mit angemessenen Finanz- und Sachmitteln ausgestattet sein. Das Gleichstellungsgesetz ist auch auf die Hochschule voll anzuwenden, z.B. mit der Folge, daß auch für die nichtakademischen Bereiche Frauenbeauftragte einzurichten sind.

 

Die Studiensituation der Hochschüler und -schülerinnen muß verändert werden. Die Kapazitäten der Hochschulen sind der tatsächlichen Anzahl der Studierenden anzupassen. Nur so kann gewährleistet werden, daß das Studium nicht durch strukturelle Defizite behindert wird. Dazu dient vor allem die oben genannte Aufstockung der Finanzmittel.

 

Die Regelstudienzeit ist abzuschaffen. Bis dahin sind Kindererziehungs- (für Frauen und Männer) und Schwangerschaftszeiten voll zu berücksichtigen. Studierende mit Kindern sollten die Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudiums haben. Darüberhinaus müssen Prüfungstermine teilbar gemacht und damit planbarer werden. Studierende sind an der Reform der Studiengänge durch Studienreformkommissionen, die ebenfalls paritätisch zu besetzen sind (sowohl bezüglich der Hochschulangehörigen, als auch bezüglich Frauen und Männer), zu beteiligen. Bei der Reform der Studiengänge ist auf eine stärkere Verzahnung der Ausbildungsgänge (interdisziplinäres Studium) zu achten.

 

Wir fordern die Wiedereinführung der verfaßten Studierendenschaft mit politischem Mandat, Satzungs- und Finanzhoheit um eine echte Interessensvertretung der Studierenden sicherzustellen.

 

Wir fordern, daß ohne Zeugnis der Hochschulreife mittels einer Eingangsprüfung fachgebunden an Universitäten und Hochschulen ein Studium aufgenommen werden kann, das mit einem akademischen Grad abschließt. Fernstudentinnen und -studenten sind in der Organisation und Finanzierung ihres Studiums zu unterstützt, indem flächendeckend in Bayern an Hochschulen und Universitäten Studienzentren eingerichtet werden.

 

3.3. Soziale Sicherung der Studierenden und Auszubildenden

 

Unser Ziel ist es, junge Menschen in der Ausbildungsphase finanziell so abzusichern, daß sie selbständig, selbstbestimmt und familienunabhängig ihren weiteren Lebensweg vorbereiten können. Dies ist vor allem auch für Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz nur entfernt vom Elternhaus finden, notwendig.

 

Junge Menschen werden heute früher selbständig und beginnen, ein eigenes Leben zu führen. Gleichzeitig sind alle, die sich noch in Ausbildung befinden, über lange Zeiträume von elterlicher Versorgung abhängig. Wir wollen, daß BaföG als "Sozialleistung" allen Jugendlichen in Ausbildung elternunabhängig eine ausreichende Existenzgrundlage sichert. Die Selbständigkeit und Mobilität junger Menschen soll gefördert werden durch Schaffung ausreichender, kostengünstiger Wohnraumplätze und dem nachhaltigen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

 

Ausbildungsangebote müssen grundsätzlich kostenfrei sein. Deswegen lehnen wir die Einführung von Studiengebühren ab und fordern, daß auch anderweitig durchgeführte berufsqualifizierende Maßnahmen für junge Menschen nur unentgeltlich angeboten werden dürfen.

Junge Frauen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen, fehlender finanzieller Mittel oder Schwangerschaft gezwungen waren , ihre Ausbildung abzubrechen, müssen unterstützt, bestehende Stipendien zum Wiedereinstieg in das Studium ausgebaut werden.

 

Auch für Studenten und Studentinnen müssen künftig soziale Betreuungsdienste qualitativ verbessert und verstärkt an den Universitäten angeboten werden. Sie sollen ihnen Hilfen geben, um die an den Massenuniversitäten durch die Anonymität entstehenden psychischen Belastungen zu bewältigen (Versagensängste, Streß etc.).

 

4. Erwachsenenbildung

 

Ein flächendeckendes Netzwerk von Bildungsangeboten ist zu schaffen, das dem Erwachsenen ein lebenslanges Lernen ermöglicht. Auch hier darf sich Bildung nicht auf den Erwerb weiterer beruflicher Qualifikationen beschränken. Sie muß gleichgewichtig die Entwicklung der Persönlichkeit und die Förderung geistiger, technischer und kreativer Kompetenzen verfolgen, sowie die Kompetenz, sich in der politischen und sozialen Umwelt konflikt-, kommunikations- und kooperationsfähig zu bewegen.

 

Dazu brauchen wir Weiterbildungsangebote, die fachliche, kulturelle, politische sowie persönlichkeitsbildende Aspekte integrieren. So können viele Menschen an der Gestaltung unseres Landes beteiligt werden. Wir fordern deswegen im Rahmen einer eigenständigen gesetzlichen Regelung die außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung zu vertiefen und mit entsprechenden Fördermaßnahmen auszustatten. Dabei sind alle Träger von Ausbildungseinrichtungen, wie Schulen, Volkshochschulen, Verbände, private Anbieter, IHK, Handwerkskammern so zu integrieren, daß ein breites Angebot für die Bildungswilligen entsteht. Der Regelungsbedarf bezieht sich hierbei auch darauf, daß Möglichkeiten zur beruflichen Fort- und Weiterbildung durch private Anbieter nicht wiederum zu einem Privileg der Besserverdienenden werden dürfen.

 

Wir fordern ein Bildungsurlaubsgesetz, das nicht nur den beruflichen, sondern auch den politischen und allgemeinen Weiterbildungsanspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelt.

 

 

 

als Diskussionspapier: angenommen bei einer Enthaltung

 

Weiterleitung

an die Gliederungen der AsF

mit der Bitte um Diskussion

und Aktion

(dazu Referentinnenliste und

Aktionsvorschläge)

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. B 12

 

Betr.: Zum Schulversuch der sechsstufigen Realschule

 

Die AsF wendet sich gegen das Vorhaben der bayerischen Staatsregierung, durch eine flächendeckende Einführung der sechsstufigen Realschule die vierstufige wegfallen zu lassen.

 

 

Einstimmig angenommen

 

 

Begründung:

Die Eltern sind gezwungen, die Entscheidung über die Schullaufbahn ihrer Kinder bereits nach der vierten Grundschulklasse endgültig zu treffen.

Dadurch verstärkt sich der Auslesedruck in der Grundschule. Es findet Auslese statt Förderung statt. Die Wertung verschiebt sich völlig auf den kognitiven Leistungsbereich. Der musische und der soziale Bereich geraten dabei ins Hintertreffen.

Die pädagogischen Spielräume der LehrerInnen werden drastisch eingeschränkt.

"Spätzünder" unter den SchülerInnen werden benachteiligt. Als "Spätzünder" hat man praktisch kein Recht mehr, auf eine allgemeinbildende weiterführende Schule gehen zu können. Die von der SPD seit langem geforderte Einführung einer 10. Jahrgangsstufe an der Hauptschule mit der Möglichkeit der Erreichung eines mittleren Bildungsabschlusses, wird ad absurdum geführt. Sie wird mangels SchülerInnen ausgetrocknet.

Noten sind grundsätzlich umstritten hinsichtlich ihrer Aussagekraft für einen zukünftigen Schulerfolg. Es gibt unserer Kenntnis nach keine ernstzunehmenden wissenschaftlichen Untersuchungen, welche die frühere Auslese rechtfertigen können. Viel besser wäre eine sechsjährige gemeinsame Schulzeit. Ein gemeinsamer Lehrplan in der Stufe 5 und 6 mit entsprechender Differenzierung ist deutlich geeigneter, die richtige Schullaufbahn zu erkennen, als ein "Grundschulabitur".

Nicht nur die städtischen Teilhauptschulen sondern auch viele ländliche Hauptschulen sind durch die flächendeckende Einführung der sechsstufigen Realschule in ihrem Weiterbestand gefährdet. Ausgebaute und renovierte Schulgebäude stehen dann leer und müssen unterhalten werden. Investierte Gelder wurden umsonst ausgegeben.

Ein Drittel aller Schüler muß einen weiteren Schulweg hinnehmen. Die Beförderungskosten für die Gemeinden steigen, weil sie in zunehmendem Maß im Rahmen der Schülerbeförderung an den Buskosten beteiligt werden.

Das Prinzip der wohnortnahen Schule wird völlig aufgegeben.

Heute schon können sich die "Fahrschüler fürs Gymnasium" an den Nachmittagen während der Woche kaum noch am Leben der Kinder in der Dorfgemeinschaft (Fußball, Gruppenstunde, Geburtstagsfeier ...) beteiligen. Dieser Trend verstärkt sich mit der flächendeckenden Einführung der sechsstufigen Realschule immens. Das "Schlafdorf" entsteht.

Es ist richtig, daß in Bildung investiert werden muß, aber nicht in einen pädagogisch und schulpolitisch äußerst fragwürdigen Schulversuch, der bei der Mehrzahl der betroffenen Eltern keineswegs "gut ankommt". Die Kosten, die der "Schulversuch" bisher verursacht hat, sind so enorm, daß die geplante flächendeckende Einführung der sechsstufigen Realschule rein aus Kostengründen abgelehnt werden muß.

Der erklärte Wille des Kultusministers, das dreigliedrige Schulsystem durch eine "Schülerstromlenkung" zu verfestigen, wird mit 61 teilnehmenden Schulen als "Schulversuch" deklariert. Es steht aber bereits im Vorfeld fest, daß im Jahr 2000 die vierstufige Realschule abgeschafft wird. Der "Schulversuch" ist ein reiner Etikettenschwindel. Mit der "Salami-Taktik" soll den Eltern und Kommunalpolitikern die sechsstufige Realschule untergejubelt werden. Beim "Schulversuch Gesamtschule" haben bereits sechs Schulen für den Kultusminister genügt, um den Versuch als gescheitert zu beurteilen.

Das bayerische Schulsystem braucht mehr Alternativen und nicht weniger! Die flächendeckende Einführung der sechsstufigen Realschule unter Wegfall der vierstufigen ist eine Verarmung der bayerischen Schullandschaft und keine Bereicherung.


Antrag AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. L 21

 

Betr.: Änderung des SPD-Landeswahlprogramms 98 - Reihenfolge der Kapitel

Das niedersächsische Wahlprogramm 98 beginnt nach dem allgemeinen Einleitungskapitel mit Kapital 2 " Frauenpolitik - Von einer Verpflichtung zum Selbstverständnis" und dokumentiert damit deutlich, daß dessen Inhalt für die SPD keine Wahlkampffloskel ist: "Frauenpolitik wird von uns als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen begriffen. Aus diesem Grunde sind unsere frauenpolitischen Vorstellungen und Leistungen den einzelnen Themenfeldern zugeordnet und in den jeweiligen Abschnitten dieses Programmes ausformuliert."

Beim Frauenkapital im bayerischen Landeswahlprogramm - jetzt zwischen Ökologie und Sicherheitspolitik - soll ebenso verfahren werden.

 

Erledigt durch SPD-Ptg 9.5.98 / So vom SPD-Parteitag beschlossen (vom AsF-VSt eingereicht)

 

 

Antrag an die AsF-Landeskonferenz 1998 Antrag-Nr. L 22

 

Betr.: Änderung des SPD-Landeswahlprogramms 98 - Frauenförderprogramme / Hochschulteil

Auf Seite 28, Zeilen 7 wird der Satz

"Dazu muß es mehr.....Kinderbetreuung geben." gestrichen

und statt dessen nach dem Absatz in Zeile 11 eingefügt mit der Änderung "Zudem muß es mehr...

 

Erledigt durch SPD-Ptg 9.5.98 / So vom SPD-Parteitag beschlossen (vom AsF-VSt eingereicht)

 

 

Antrag an die AsF-Landeskonferenz 1998 Antrag-Nr. L 23

 

Betr.: Änderung des SPD-Landeswahlprogramms 98 -Kindertagesstättengesetz

Unter 3.1. Das Recht auf einen Kindergartenplatz verwirklichen noch an den letzten Satz anzufügen:

... und schaffen ein Dachgesetz für Kindertagesstätten.

 

Erledigt durch SPD-Ptg 9.5.98 / So vom SPD-Parteitag beschlossen (vom AsF-VSt eingereicht)

 

 

Antrag an die AsF-Landeskonferenz 1998 Antrag-Nr. L 24

 

Betr.: Änderung des SPD-Landeswahlprogramms 98 -Ersatz bisheriges Frauenkapital

Erledigt durch SPD-Ptg 9.5.98

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. L 25

 

Betr.: So wollen Frauen leben - Frauenprogramm 98 (Broschüre)

 

Text (unter Einarbeitung der vom SPD-Landesparteitag am 9.5.98 an das Fachprogramm Frauen verwiesenen Anträge) wird als Broschüre erstellt und an die Untergliederungen zur Verteilung im Wahlkampf gegeben.

 

Weiterleitung an

SPD-Landesvorstand

Verbände und Fraueninis

Kandidatinnen und

Gliederungen für Infostände

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 31

 

Betr.: Europäische Bioethik-Konvention

 

Die AsF Bayern verurteilt die im Europarat bei Stimmenthaltung des Vertreters der Bundesrepublik beschlossene Bioethik-Konvention, die sowohl Forschungsexperimente an nicht einwilligungsfähigen Personen wie auch an Embryonen zuläßt. Die AsF bekennt sich nachdrücklich zur Unantastbarkeit der Würde der Menschen, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist.

Die AsF Bayern begrüßt, daß sich der Bayerische Landtag auf Antrag der SPD gegen die europäische Bioethik-Konvention ausgesprochen hat. Die AsF Bayern unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Bemühen, die Umsetzung der vom Europarat beschlossenen Normen in nationales Recht zu verhindert. Auf nationaler Ebene müssen Experimente mit Embryonen (sog. verbrauchende Embryonenforschung) wie Experimente an nicht einwilligungsfähigen Personen sowohl zu ihrem eigenen als auch zum Nutzen Fremder dauerhaft ausgeschlossen bleiben.

 

Angenommen bei einer Enthaltung

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfrsktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 33

 

Betr.: Frauengesundheitsforschung

 

Wir fordern die SPD auf sich dafür einzusetzen, daß in Bayern eine spezifische Frauengesundheitsforschung auch in Projektförderungen unterstützt wird.

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfraktion

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Noch immer bestimmen die Erkenntnisse über Risiken und Gesundheitsverhalten von Männern die Forschung im Gesundheitswesen. So ist häufig bei Studien nicht die geschlechtsbezogene Parität der Probanden vorgesehen.

 

Männer und Frauen unterscheiden sich, wenn man das Zusammenwirken von fördernden und gefährdenden Gesundheitsfaktoren betrachtet. Dies wird viel zu wenig bei der Forschung in Betracht gezogen. Für spezifische Frauenprobleme fehlen eine konsequente Wahrnehmung und Einbeziehung in die Forschungsarbeiten, z. B. die der Mehrbelastungen von Frauen, die durch Familie, Beruf, Haushalt, ev. pflegebedürftigen Angehörigen den Gesundheitszustand beeinflussen können.

 

Ein Forschungsförderkriterium "Berücksichtigung von frauenspezifischen Problemen" bei Projektanträgen fehlt, bzw. wird zu selten angewandt.


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 32

 

Betr.: Gesundheitsprävention

 

Wir fordern die SPD auf, sich dafür einzusetzen, daß

 

Angenommen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Die Streichung von präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen im Rahmen der sog. Dritten Stufe der Gesundheitsreform hat die Situation in der Vorsorge erheblich verschärft. Gerade aber Frauen im mittleren oder höheren Lebensalter bedürfen der besonderen, intensiven Prävention. Ein Fehlen, bzw. ungenügende Prävention erzeugt vermehrte kurative Kosten. Durch faktische Abschaffung der Prävention im Gesetz sind besonders Frauen betroffen, da sie 70 % der Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Anspruch nahmen.

Prävention und Kuration können nur dann effektiv sein, wenn sie den unterschiedlichen Lebensbedürfnissen und -verhältnissen von Männern und Frauen angepaßt sind. Dies scheint vielfach im Gesundheitsweisen noch eine unbekannte Größe zu sein.

 

Frauen haben unter besonderen Krebsrisiken zu leiden. Brustkrebs ist in einem frühen Stadium positiv behandelbar. Gerade die Selbstuntersuchung hilft wesentlich bei der Früherkennung. Ebenso muß besser über die Anwendung alternativer Verhütungsmethoden aufgeklärt werden, da erwiesen ist, daß bei Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva das Brustkrebsrisiko steigt. Darüber aufzuklären und präventive Maßnahmen anzubieten, gehört ebenfalls zu den wichtigsten frauenspezifischen Aufgaben des Gesundheitswesens.

 

HIV/AIDS-infizierte Frauen haben besondere Härten zu erleiden. Symptome und Ausprägung der Krankheit unterscheiden sich von der der Männer. Hier ist besonders die gynäkologische Vorsorge zu berücksichtigen, die der besonderen Betreuung und Verbesserung bedarf.


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 34

 

 

Betr.: Berufsunfähigkeitsrente

 

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente müssen wieder auf den Stand des Rentenreformgesetzes 1992 angepaßt werden. Der Grundsatz Rehabilitation vor Rente muß wieder praktisch umgesetzt werden.

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

AsF-Bundeskongreß

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Durch die Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage erhalten auch diejenigen Versicherten eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente, die aus medizinischen Gründen noch mehr als zwei Stunden, aber nicht mehr vollschichtig arbeiten können, weil sie ihre restliche Arbeitskraft mangels Teilzeitarbeitsplätzen nicht mehr verwerten können. Ab 1.1.2000 gibt es nach dem RRG 99 nur noch eine halbe Rente bei einer Leistungsfähigkeit von drei bis sechs Stunden täglich und eine volle Rente bei einer Leistungsminderung von unter drei Stunden täglich. Da auch ab 2000 nicht genügend Teilzeitarbeitsplätze vorhanden sein werden, ist der Lebensunterhalt aller Personen, die nicht voll erwerbsfähig sind, nicht gesichert. Derzeit sind dies mindestens 80 % aller Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten.

 

Die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrenten, die zwar die qualifizierten Arbeitnehmer mit höherem Einkommen begünstigt, kann für jetzt 40jährige und ältere Versicherte nicht hingenommen werden, weil diese nicht ausreichend Zeit haben, das Risiko der Berufsunfähigkeit privat abzusichern.

Hierzu wird auf II(2) der Vorschläge der Alterssicherungskommission der SPD vom 14.5.1997 verwiesen.

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 35

 

Betr.: Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung

 

Die Rentenkommission wird gebeten zu prüfen, welche Auswirkungen eine Einbeziehung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre auch für die vor dem 1.1.1992 geborenen Kinder zu erwarten wären, wenn dies auch für die bereits bestehenden Renten gelten würde.

 

Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen

 

Weiterleitung an

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Gerade die Frauen, die Rentenbezieherinnen sind oder demnächst werden, haben erhebliche Zeiten der Nichtbeschäftigung vorzuweisen, die derzeit wesentlich niedrigeren Renten für Frauen bedürfen zur Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit einer Aufstockung.

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 36

 

Betr.: Keine Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialhilfe

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird gebeten zu prüfen, welche Auswirkungen die Nichtanrechung des Kindergeldes auf die Sozialhilfe hat.

 

Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enhaltungen angenommen

 

Weiterleitung an
SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Die derzeitigen Zahlen über Kinder, die von Sozialhilfe leben (in Bayern 25 % der Sozialhilfeempfänger mit steigender Tendenz), sind erschreckend. Kinder, die in Armut aufwachsen, sind laut Untersuchungen besonders gefährdet, in ihrer physischen und psychischen Entwicklung Schaden zu nehmen.

 

Es ist deshalb nicht einzusehen, daß bei hohem Familieneinkommen Kindergeldzahlungen "zusätzlich" geleistet werden, wohingegen den Ärmsten der Armen die Kindergeldleistungen auf ihr Einkommen (Sozialhilfe) angerechnet werden. Es wäre interessant festzustellen, wie hoch die Folgekosten für die Behandlung von Fehlentwicklungen der durch Armut benachteiligten Kinder im Vergleich zu dem eingesparten Kindergeld sind.

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 38

 

Betr.: Unterstützung für das Projekt "Frauenwohnen"

 

Die SPD-Fraktionen in den Kommunalparlamenten und die SPD-Landtagsfraktion werden gebeten, Projekte "Frauenwohnen" in Bayern zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufträge an die jeweils zuständigen Verwaltungen:

Beratung und Unterstützung der Initiativen bei organisatorischen und rechtlichen Fragen sowie bei der Finanzierung.

 

Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfraktion

SGK

SPD-Stadtratsfraktion München

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Die Initiative Frauenwohnen setzt sich für ein genossenschaftliches Frauenwohnprojekt im Münchner Stadtgebiet ein. Das Modell sieht nicht nur vor, daß die Mitglieder der neugegründeten Genossenschaft und damit die Bauherrinnen ausschließlich Frauen sind, sondern auch, daß bereits bei Planung und Bau der genossenschaftlichen Wohnungen frauenspezifische Belange besonders berücksichtigt werden. Insbesondere will die Initiative durch entsprechenden Schnitt der Wohnungen sowie durch die spezifische Konzeption der Gesamtanlage (Kombination private/öffentliche Räume) sicherstellen, daß verschiedene Wohn- und Lebensformen (Familie, Wohngemeinschaft etc.) möglich sind. Für das Projekt gibt es in Freiburg und Hamburg erfolgreiche Vorbilder.


Antrag AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 37

 

Betr.: Fortführung beitragsfreier Sozialversicherung

 

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage zu entwickeln, welche eine Ergänzung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) und Sozialgesetzbuch V (SGB V) für folgenden Fall in die Wege zu leiten:

 

Die Fortführung der beitragsfreien Sozialversicherung im § 224 SGB V muß auch für Mütter und Väter sichergestellt werden, die im Fall einer Zulassung zur Kündigung aus besonderem Grund gemäß § 18 Abs. 1 BErzGG

  1. den Anspruch auf Erziehungsurlaub verloren haben
  2. kein Bundes- oder Landeserziehungsgeld erhalten.

 

Konferenz hat den Antrag an den AsF-Landesvorstand zur Klärung und Erledigung überwiesen, wobei die Antragstellerinnen sollen zur Klärung befragt werden.

 

Begründung:

Während des Erziehungsurlaubs ruht nach der bisherigen gesetzlichen Regelung das Arbeitsverhältnis.

 

Der Sozialversicherungsschutz ist im SGB V, § 9 "Freiwillige Versicherung" und § 224 "Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld" geregelt. Das besagt, daß während der Zeit des Erziehungsurlaubs der Krankenversicherungsträger den Versicherungsschutz für die Beschäftigten fortführt und weder der Arbeitgeber noch die Versicherten Beiträge einbezahlen. Das Gleiche gilt für die Dauer des Bezugs von Bundes- oder Landeserziehungsgeld.

 

In den Fällen, in denen der Anspruch auf Erziehungsurlaub z. B.

  1. durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses entfällt,
  2. eine Mitversicherung in der Familienversicherung gemäß § 10 SGB V aufgrund des z. B. ledigen Familienstandes oder aus anderem Grund der z. B. privaten Krankenversicherung des Ehepaares nicht möglich ist
  3. oder die/der Beschäftigte keine Versicherungsberechtigung entsprechend § 9 SGB V "Freiwillige Versicherung" mehr hat,

muß diese Personengruppe den Sozialversicherungsschutz in anderer Weise regeln. Dies kann durch eine neue Mitgliedschaft mit hohen Versicherungsbeiträgen bei Sozial- bzw. Krankenversicherern vorgenommen oder durch Antragstellung auf Sozialhilfe erreicht werden.

In der Regel ist der hiervon betroffene Personenkreis bereits durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Existenz stark gefährdet und nicht in der Lage, auch nicht einen namhaften Geldbetrag für die Sozialversicherung zu leisten.

Im Gegensatz hierzu hat der Gesetzgeber mit der Einführung und Gewährung von Erziehungsurlaub im Bundeserziehungsgeldgesetz die Arbeitgeber von ihren Lohnnebenkosten völlig befreit (ruhendes Arbeitsverhältnis).

 

Der vorliegende Antrag soll bewirken, daß der genannte Personenkreis im Sozialgesetzbuch SGB V berücksichtigt wird und generell eine gesetzliche Würdigung in tangierenden Gesetzen wie z. B. dem Bundeserziehungsgeldgesetz findet.

 

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 39

 

Betr.: Frauennotruf

 

Bestand und Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Frauennotrufen sind pauschal zu finanzieren.

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfraktion

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Frauen und Mädchen sind täglich Opfer von Gewalt. Gewaltverbrechen an Frauen stellen nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem dar. Sexuelle Gewalt wird immer noch bagatellisiert oder totgeschwiegen. Untersuchungen ergaben:

Jede dritte Frau leidet unter Gewalt in der Familie, mindestens jedes vierte Mädchen wird oder wurde sexuell mißbraucht.

Der "Frauennotruf" stellt für diese Betroffenen eine erste Anlaufstation dar. Es kann nicht angehen, daß in Zeiten knapper Mittel in den öffentlichen Kassen der Bestand und Ausbau solch wichtiger Einrichtungen wegen "Finanzierungslücken" aufs Spiel gesetzt wird.

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 51

 

Betr.: Ausbildung

 

Die AsF fordert alle Verantwortlichen auf, über die Schaffung einer Umlagefinanzierung alles zu tun, um für die künftigen Ausbildungsjahrgänge ein auswahlfähiges, qualifiziertes Ausbildungsplatzangebot sicherzustellen, das allen ausbildungswilligen Jugendlichen eine Ausbildung ermöglicht.

Die für Mädchen schwierige Situation im Bereich der Ausbildungsplätze ist besonders zu berücksichtigen und für Mädchen ein gesondertes Förderprogramm zu erarbeiten. Dazu ist es dringend erforderlich, die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit umgehend aufzustocken.

 

Bei einer Enthaltung angenommen

 

Weiterleitung an

AsF-Bundeskongreß (dort durch Kampfabstimmung mit Mehrheit angenommen)

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Den Jugendlichen wird durch eine qualifizierte Berufsausbildung langfristig eine reale Chance auf dem Arbeitsmarkt gegeben. Die damit verbundene Lebensqualität und soziale Sicherheit kann nur so gesichert werden.

 

In Bayern verringerte sich die Zahl der Ausbildungsplätze zum 30.9.97 um 6,7 %, andererseits stieg die Zahl der Bewerber/Innen um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr. Während z. B. in der Region Freising auf eine Bewerbung 25 Ausbildungsplätze kommen, ist in Oberfranken die Situation bayernweit am schwierigsten für Jugendliche: Auf sechs Ausbildungsplatzsuchende kommt nicht mal ein Ausbildungsplatz.


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. S 40

 

Betr.: Jugendstrafrecht

 

Die AsF wendet sich gegen Bestrebungen, das Strafmündigkeitsalter für Kinder von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.

Die AsF wendet sich gegen Bestrebungen, als Reaktion auf abweichendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen deren Unterbringung in geschlossenen Heimen zu ermöglichen und solche Heime wieder einzurichten.

Die AsF wendet sich gegen Bestrebungen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz in der jetzigen Fassung gegebene Möglichkeit einzuschränken, straffällig gewordene "Heranwachsende" (das sind die 18 bis 21-jähigen) nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Die AsF wendet sich gegen Bestrebungen, die Straffälligkeit eines Jugendlichen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit zum Anlaß zu nehmen, seine Familienangehörigen, die sich selbst nicht strafbar gemacht haben, auszuweisen.

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

AsF-Bundeskonferenz

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

 

Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für die letzten Jahre, im wesentlichen beginnend mit dem Fall der Mauer, einen stetigen Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität aus. Dabei ist der Anstieg in den Neuen Ländern stärker als in den Alten Bundesländern. Bei ausländischen Kindern und Jugendlichen ist die Kriminalitätsbelastung teilweise zurückgegangen, zumindest aber geringer angestiegen als bei deutschen.

 

Vieles deutet darauf hin, daß gravierende gesellschaftliche Veränderungen seit der Wiedervereinigung, die insbesondere in Ostdeutschland die Qualität eines regelrechten sozialen Umbruchs haben, für dieses Ansteigen der Jugendkriminalität ursächlich sind. Andere Faktoren, wie die Tatsache, daß erst ab etwa 1993 die Straftaten in Ostdeutschland vollständig statistisch erfaßt wurden, sowie ein möglicherweise verändertes Anzeigeverhalten der Bevölkerung müssen beachtet werden. Der statistisch ausgewiesene Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität gibt durchaus Anlaß zur Besorgnis, rechtfertigt aber die Verschärfung des Jugendstrafrechts und des ausländerrechtlichen Instrumentariums nicht. Stattdessen sind die Ursachen für die vermehrte Delinquenz von Kindern und Jugendlichen zu untersuchen und die Ursachen dafür aufzudecken. Jugendhilfebehörden, Polizei und Jugendgerichtsbarkeit müssen durch fachliche Qualifizierung und Personalausstattung in Stand gesetzt werden, auf abweichendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen angemessen zu reagieren. Die Instrumentarien des Jugendhilferechts und des Jugendstrafrechts müssen da, wo sie nicht (mehr) problemgerecht sind, weiterentwickelt werden. Dabei muß der Grundsatz Hilfe vor Strafe gelten.

 

Zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters:

Das seit 1923 geltende Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren ist nie ernsthaft in Frage gestellt worden. Bestrebungen, dieses herabzusetzen, gab es bezeichnenderweise nur während der Nazizeit. Die neuere Diskussion zur Reform des Jugendstrafrechts erörterte allenfalls die Frage, ob das Strafmündigkeitsalter nicht heraufzusetzen sei und führte dazu, daß z.B. die Verhängung von Untersuchungshaft gegen Jugendliche unter 16 Jahren nur eingeschränkt zulässig ist. Unter Fachleuten besteht Einigkeit darüber, daß Kinder in die Zuständigkeit der Jugendhilfebehörden gehören. Polizei, Strafjustiz und Strafvollzug vermögen auf abweichendes Verhalten von Kindern nicht angemessen zu reagieren.

 

Zur Forderung nach geschlossener Unterbringung:

Die Unterbringung in geschlossenen Heimen wird immer wieder gefordert, um anscheinend hartnäckig delinquente Kinder und Jugendliche "in den Griff zu bekommen". Die in den 70er Jahren zur geschlossenen Heimunterbringung geführte Diskussion hatte zur weitgehenden Abschaffung der geschlossenen Heime geführt. Dies sowohl aus pädagogischen Gründen als auch deswegen, weil Untersuchungen ergeben hatten, daß die Zahl der Entweichungen aus offenen Heimen nicht wesentlich höher lag als die aus geschlossenen Einrichtungen, die Unterbringung von straffälligen Jugendlichen in geschlossenen Heimen also auch nicht mit dem Schutz der Öffentlichkeit begründet werden konnte. Praktische Erfahrungen belegen auch, daß Kinder und Jugendliche durch eine intensive persönliche Betreuung, die pädagogisch allemal dem Wegsperren vorzuziehen ist, "festgehalten" werden können.

 

Zur Forderung, Heranwachsende grundsätzlich nicht mehr nach Jugendstrafrecht sondern nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln:

Diese Forderung geht von der falschen Unterstellung aus, daß das Jugendstrafrecht stets "milder" als das für erwachsene Straftäter geltende Strafrecht sei. Dem ist keineswegs so. Das Jugendstrafrecht bietet mit seinem breitgefächerten Sanktionenkatalog durchaus Sanktionsformen an, die den jungen Verurteilten wesentlich stärker belasten und fordern können als etwa eine Strafe nach Erwachsenenstrafrecht. So fordert ein über 6 Monate gehender sozialer Trainingskurs oder eine umfangreiche Arbeitsweisung von einem 18-Jährigen unter Umständen wesentlich mehr als eine Geldstrafe, die er möglicherweise nicht einmal aus eigener Tasche bezahlen muß, weil fürsorgliche Eltern oder die liebe Oma für ihn einspringen. Auch ist darauf hinzuweisen, daß das Mindestmaß der Jugendstrafe mit 6 Monaten gegenüber der Mindestfreiheitsstrafe des Erwachsenenstrafrechts (1 Monat) wesentlich höher ist. Die Möglichkeit, auch auf einen jungen Erwachsenen Jugendstrafrecht anzuwenden, bietet die Chance, auf den Stand seiner Persönlichkeitsentwicklung, seine individuellen Defizite, seine konkrete Lebenssituation (zu Zeiten hoher Jugendarbeitslosigkeit besonders wichtig) wesentlich differenzierter und angemessener zu reagieren, als das bei Anwendung von Erwachsenenrecht möglich ist. Dabei soll es bleiben.

 

Zur Forderung, ausländische Familien wegen Straffälligkeit eines Kindes auszuweisen:

Diese in jüngster Zeit von der bayerischen Staatsregierung erhobene Forderung ist durch die geltende Rechtslage nicht gedeckt. Einer diesbezüglich bereits geforderten Rechtsänderung werden wir uns widersetzen. Sie ist durch die in der Kriminalstatistik ausgewiesene Kriminalitätsbelastung bei uns lebender junger Ausländer auch nicht gerechtfertigt. Es handelt sich dabei um eine populistische Forderung, die im Fall ihrer Umsetzung auch zahlenmäßig keine Bedeutung erlangen und damit am Gesamtbild der Jugendkriminalität nichts verändern würde. Soweit Eltern ihre Kinder zur Begehung von Straftaten anhalten (dabei handelt es sich in aller Regel gerade nicht um bei uns rechtmäßig lebende Ausländerfamilien), machen sie sich selbst als Anstifter oder mittelbare Täter strafbar und können gegebenenfalls abgeurteilt und ausgewiesen werden. Soweit Eltern nichtdeutscher Staatsangehörigkeit den erzieherischen Einfluß auf ihren jungen Sohn verloren haben, ist das Jugendamt gefordert zu intervenieren. Dieses ist nach geltendem Jugendhilferecht auch für die bei uns dauerhaft lebenden Kinder und Jugendlichen aus Ausländerfamilien zuständig.

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 52

 

Betr.: Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

 

Die AsF fordert die SPD auf, alle Spielräume in der Bundes- Landes- und Kommunalpolitik zu nützen, damit

 

 

 

 

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

SGK

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

 

Begründung:

 

Der AsF-Bezirksverband Oberfranken ist, wie die Mehrheit der Bevölkerung, der Ansicht, daß Arbeitslosigkeit das größte Problem unserer Gesellschaft am Anfang des 21. Jahrhunderts ist. Besonders gravierende Auswirkungen hat die Arbeitslosigkeit auf junge Menschen. Bereits zu Beginn ihres Arbeitslebens müssen sie die Erfahrung machen, daß die Gesellschaft scheinbar keine Verwendung für sie hat: Sie finden keinen Ausbildungsplatz oder nur in einem Beruf, für den sie sich nicht geeignet fühlen.

Anschließend haben sie Probleme bei der Stellensuche, da ihnen noch jede Berufserfahrung fehlt und viele Unternehmen hier hohe Ansprüche stellen. Die Universitäten sind überfüllt und die Qualität der Lehre sinkt. Ohne Beziehungen sinkt die Chance auf einen Arbeitsplatz rapide. Besonders benachteiligt sind in dieser Situation diejenigen Jugendlichen mit problematischem familiären Hintergrund oder psychischen und physischen Handicaps sowie ausländische Jugendliche.

 

Für junge Frauen bedeutet dies, daß sie verstärkt in die traditionellen Rollen von Hausfrau/Mutter und Hinzuverdienerin gedrängt werden, mithin in die klassischen Frauenberufe mit all ihren Nachteilen: Schlechtere Bezahlung, schlechtere Aufstiegschancen, häufig unsichere und sozial schlecht abgesicherte Arbeitsplätze.

 

Wenn wir zur Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit Maßnahmen ergreifen wollen, so müssen wir in Rechnung stellen, daß nationale und regionale Beschäftigungsinitiativen nur dann ihre volle Wirksamkeit entfalten können, wenn sie mit den Maßnahmen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union koordiniert werden.

 

Die rechtliche Grundlage dazu liefert der neue Titel über die Beschäftigung im Amsterdamer Vertrag.

 

"Die Mitgliedsstaaten und die Gemeinschaft arbeiten nach diesem Titel auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie die Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels 2 des Vertrags über die Europäische Union (...) zu erreichen", der lautet:

 

"Die Union setzt sich folgende Ziele: Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Herbeiführung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen, durch Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, die auf längere Sicht auch eine einheitliche Währung nach Maßgabe dieses Vertrags umfaßt."

 

Der Ministerrat hat damit festgestellt, daß auch auf der Grundlage eines effizient funktionierenden Binnenmarktes und bei systematischerer und überlegterer Mobilisierung aller anderen Politikfelder und Programme der Gemeinschaft zur Förderung der Beschäftigungsgrundlage immer noch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen notwendig sind.

 

Daher haben sich beim europäischen Gipfel in Luxemburg Anfang Dezember die Regierungschefs der 15 Mitgliedsstaaten auf zwei Beschäftigungsinitiativen sowie vier sogenannte Leitlinien geeinigt, die in erster Linie Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen zugute kommen sollen.

 

Neben den Beschäftigungsinitiativen der Europäischen Investitionsbank (10 Mrd. ECU) und der Europäischen Beschäftigungsinitiative aus dem Haushalt des Europäischen Parlaments (450 Mio. ECU), die in erster Linie indirekt Verbesserungen des Arbeitsmarktes bewirken und kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen sollen, wurden in Luxemburg auch beschäftigungspolitische Leitlinien verabschiedet.

 

Diese Leitlinien sollen hauptsächlich der Koordination der Beschäftigungspolitik dienen und enthalten konkrete Zielsetzungen.

 

Das erste Ziel gilt allen jungen Menschen. Sie sollen, ehe sie sechs Monate arbeitslos sind, eine neue Startmöglichkeit in Form einer Ausbildung, Umschulung, beruflichen Erfahrung, eines Arbeitsplatzes oder eine andere die Beschäftigungsfähigkeit fördernde Maßnahme erhalten.

 

Unter dem zweiten Ziel sollen auch erwachsene Arbeitslose nach zwölf Monaten diese Angebote erhalten: Ausbildung, Umschulung etc.

 

Das dritte Ziel ist die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt und viertens sollen die Mitgliedsstaaten Strategien entwickeln, diese Ziele innerhalb einer Frist zu erreichen, die, außer bei Spanien, fünf Jahre nicht überschreiten darf.


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 53

 

Betr.: Frauen und Arbeit

 

Die AsF setzt sich weiterhin dafür ein,

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Frauen sind zwar am stärksten betroffen von Erwerbslosigkeit und den Praktiken des systematischen Sozialabbaus, aber die Arbeit geht ihnen nicht aus. Nach wie vor sind lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen, wie z.B. Pflege und Reproduktion, an Frauen delegiert, zum Nulltarif natürlich. Gleichzeitig wird für selbstverständlich gehalten, daß sie die stille Reserve der Nation bilden, abrufbar bei Bedarf, bei Nichtbedarf wieder heimgeschickt.

Sowohl die ansteigende Arbeitslosigkeit als auch die Einsparungsmaßnahmen im Bundeshaushalt, die alle auf Sozialabbau hinzielen, betreffen im Überdurchschnittlichen Maß Frauen:

Mit praktischen Maßnahmen, die eine Gleichstellung unterstützen könnten, wäre eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Forderungen wären z.B. weitgehende Sozialversicherungspflicht geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, die Einführung von Dienstleistungsschecks für haushaltsbezogene Dienstleistungen nach französischem Muster, aber auch die Quotierung von Ausbildungsplätzen oder Koppelung staatlicher Aufträge an Frauenfördermaßnahmen der Betriebe.

 

 

Antrag AsF-Landeskonferenz 1998 Antrag-Nr. W 56

 

Betr.: Existenzgründung und Wirtschaftsförderung

 

Die AsF fordert, daß bei Existenzgründungsprogrammen und Programmen zur Wirtschaftsförderung

  1. Regionale Gegebenheiten und Notwendigkeiten berücksichtigt werden
  2. Besonders Firmengründerinnen und Unternehmerinnen berücksichtigt werden

 

Ist erledigt durch Landeswahlprogramm

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 54

 

Betr.: Arbeitsmarkt - Teilzeitarbeit

 

Die AsF fordert: Teilzeitarbeit muß sozial und tariflich voll abgesichert sein. Dies erfordert:

 

Um die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben für Frauen und Männer sicherzustellen, muß eine neue Arbeitszeitpolitik verwirklicht werden. Anstelle einer weiteren Ausdehnung und Beförderung von Teilzeitarbeit, die in aller Regel nicht zum eigenständigen Lebensunterhalt ausreicht und erst recht nicht geeignet ist, ausreichende Sozialversicherungsansprüche aufzubauen, ist das Normalarbeitsverhältnis neu zu gestalten.

 

Entscheidend ist eine drastische Verkürzung der Arbeitszeit für Männer und Frauen bei vollem Lohnausgleich. Die Möglichkeiten der Beschäftigten, die Lage ihrer Arbeitszeiten nach individuellen Bedürfnissen zu gestalten, müssen erweitert werden. Gleitzeitsysteme und Arbeitszeitkonten, die allerdings zwingend gesetzlichen Mindestbedingungen genügen müssen, sind auszuweiten.

 

Die AsF rückt nicht ab von einer Politik der Vollbeschäftigung. Jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin soll die Möglichkeit eines Vollzeitarbeitsplatzes offenstehen.

 

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

AsF-Bundeskonferenz

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfrak./Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

 

 

Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 57

 

Betr.: Öffentliche F&E-Fördermittel nur bei adäquater Frauenförderung

 

Die AsF fordert, daß bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten nur diejenigen gefördert werden, deren Träger (Hochschule, Institut oder Unternehmen) Frauenförderpläne erstellt haben und praktizieren.

 

Einstimmig angenommen

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 55

 

Betr.: Steuerliche Behandlung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen

 

  1. Das Einkommenssteuerrecht sieht die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen bis zu einem Betrag von DM 18.000,-- pro Jahr vor. Die AsF fordert, daß dieser Abzug auch bei Ausgaben für Haushaltshilfen geltend gemacht werden kann, die über eine Dienstleistungsagentur vermittelt werden, soweit die Agentur belegt, daß die vermittelte Beschäftigte sozialversichert ist.
  2. Das Verfahren der Haushaltsschecks ist zu überprüfen und praxisnaher sowie einfacher zu gestalten, damit es sowohl für Haushaltshilfen als auch für die auftraggebenden Haushalte handhabbarer wird.
  3. Darüber hinaus fordert die AsF, für hauswirtschaftliche Dienstleistungen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen.

 

Bei zwei Enthaltungen angenommen

 

Weiterleitung an

AsF-Bundeskonferenz

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 

Begründung:

Mit der Erhöhung des Abzugsbetrages von 12.000,-- auf 18.000,-- DM sind weiterhin nur jene Haushalte bevorzugt, die sich aufgrund ihres Einkommens eine eigenständige Haushaltshilfe leisten können. Tatsächlich müssen oder wollen aber immer mehr Menschen aufgrund individueller Bedarfe, Behinderungen oder auch Alter auf Hilfe im Haushalt zurückgreifen, die sich eine alleinige Haushaltskraft aufgrund ihres Einkommens nicht leisten können oder diese auch aufgrund des Umfangs der anfallenden Arbeiten wenig sinnvoll wäre. Vielmehr ist hier eine stundenweise Hilfe wünschenswert und erforderlich. Um auch für diese Bedarfe die steuerliche Absetzbarkeit sowie die soziale Absicherung zu eröffnen wurden die "Haushaltsschecks" eingeführt. Diese (so groß gefeierte) gesetzliche Verankerung der Sozialversicherungspflicht für im Haushalt stundenweise Beschäftigte ist jedoch so kompliziert, daß viele nach der ersten Lektüre der Unterlagen ihr Vorhaben wieder aufgeben. Dienstleistungsagenturen sind die logische und sinnvolle Weiterentwicklung des Gedankens der Haushaltsschecks. Dadurch wird die zusätzliche Last der Personalabrechnung von den Haushalten, die Fragen der Koordination von den Haushaltshilfen genommen und zusätzlich der Weg zur Qualifizierung und Qualitätssicherung eröffnet.

Verschiedene Untersuchungen und Projekte gehen davon aus, daß auf dem Sektor der hauswirtschaftlichen Dienstleistung ein hohes Potential neuer Arbeitsplätze entstehen könnte. Die Festanstellung (mit Sozialversicherungspflicht etc.) von Beschäftigten (überwiegend Frauen) in diesen Unternehmen (Dienstleistungsagenturen) ist zu fördern und nicht wie bisher zu behindern. Die Gleichstellung einer Festangestellten in einem Privathaushalt mit einer in einer Dienstleistungsagentur, die in mehreren Haushalten jeweils stundenweise eingesetzt ist, ist daher nicht nur eine Frage der Steuergerechtigkeit.


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 58

 

Betr.: Agenda 2000 - Eine historische Chance für die Frauen Europas

- Antrag zur AsF-Bundeskonferenz

 

 

Vorwort:

Der Europäische Rat hat die Europäische Kommission aufgefordert, die Stellungnahme zu den Beitrittsgesuchen der Mittel- und Osteuropäischen Staaten, eine Strategie zur Erweiterung der EU sowie Vorschläge über die künftige Finanzierung vorzulegen. Mit der Vorlage eines Dokuments mit dem Titel Agenda 2000 ist die Kommission dem im Juli 1997 nachgekommen. Es handelt sich dabei nicht um einen langfristigen Entwurf europäischer Politik zur Beantwortung der großen Herausforderungen, sondern um einen konservativen technokratischen Managementplan bis zum Jahr 2006. Das heißt: der ehrgeizige Titel und der dünne Inhalt passen nicht zusammen.

Die Kommission formuliert darin folgende Herausforderungen:

  • das Europäische Gesellschaftsmodell des 21. Jahrhunderts entwickeln
  • den Anliegen der Bürger entsprechen

- Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung bekämpfen

- die Umwelt schützen

- Organisierte Kriminalität bekämpfen

Die frauenspezifischen Aspekte kommen dabei aber zu kurz.

 

Daher fordert die AsF:

 

  1. Stärkung der Union nach Innen:

 

  1. Strukturpolitik
  2. Wichtiges Kriterium für die Reform der europäischen Strukturpolitik, muß die Fortsetzung der Politik von Chancengleichheit und Integration der Frauen im Arbeitsmarkt sein. Eine Streichung von Gemeinschaftsinitiatven wie z.B. NOW darf nicht auf Kosten der Frauen stattfinden.

     

  3. Beschäftigung sichern

Die Einführung von gemeinsamer Währung und des Binnenmarktes müssen beschäftigungspolitisch ergänzt werden.

 

  1. Sozialpolitik
  2. Die Europäische Union besteht nicht nur aus Wirtschaftspolitik. Wir fordern wieder eine Verstärkung der europäischen Sozialpolitik und europäische Mindeststandards, um Frauen in der Arbeitswelt abzusichern.

     

  3. Agrarpolitik

 

 

Bei vier Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen

 

Bei Annahme

An

AsF-Bundeskonferenz

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

SPD-Europa-Landesgruppe

z.K. SPD-Landesvorstand

 


Beschluß AsF-Landeskonferenz 1998 ehem. Antrag-Nr. W 59

Beschlüsse W 59a und 59b

 

Betr.: Sofortiger Stopp der MAI-Verhandlungen

 

Die bayerische AsF fordert die SPD-Landtags- und Bundestagsfraktion sowie die SPD-Europaabgeordneten auf, sich für einen sofortigen Stopp der Verhandlungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) über ein multilaterales Investitionsabkommen (Multilateral Agreement on Investment - MAI) einzusetzen.

Das MAI-Abkommen darf nicht ratifiziert werden.

Dabei gelten in diesem Zusammenhang für uns folgende Punkte:

 

 

 

Betr. Auseinandersetzung mit MAI-Verhandlungen

 

Die AsF Bayern verurteilt, daß das MAI-Abkommen hinter dem Rücken der gewählten Parlamente (und ohne deren Wissen) fast drei Jahre verhandelt worden ist und es im Handstreich ratifiziert werden sollte und dies, obwohl dem Deutschen Bundestag nicht einmal eine deutsche Übersetzung vorgelegt wurde.

 

Wir fordern endlich eine offizielle deutsche Übersetzung des Abkommens.

 

Der AsF-Landesvorstand ist aufgefordert, die Problematik des MAI-Abkommens und speziell seiner möglichen Auswirkungen auf Frauen zum Thema zu machen und in geeigneter Weise zur innerparteilichen und öffentlichen Diskussion beizutragen.

 

Beide Anträge bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen angenommen

 

Weiterleitung an

SPD-Landtagsfraktion

SPD-Bundestagsfr/Landesgruppe

SPD-Europaabgeordnete

z.K. SPD-Landesvorstand

Weiterarbeit:

AsF-Landesvorstand

AsF-Gliederungen

 

 

Begründung:

 

Das MAI kommt einem "Ermächtigungsgesetz" für transnationale Konzerne gleich. Demokratische Gestaltungspolitik wird nicht mehr möglich sein. Agenda 21, regionale Wirtschaftsförderung, ökologische Steuerreform, Mittelstandsförderung, Frauenförderung und arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen sollen auf dem Altar des deregulierten Totalmarktes geopfert werden.

Über das MAI wird von der OECD seit zweieinhalb Jahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Im letzten Jahr wurden erstmals ein Treffen mit NGOs statt. Die Ratifizierung sollte bereits im Mai 98 auf der OECD-Ministerkonferenz stattfinden.

Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kritisierten bei einem Treffen am 27. Oktober 97, daß das geplante MAI-Abkommen einem Freibrief für transnationale Konzerne (TNCs) gleichkomme. An dem Treffen nahmen rund 50 NGOs aus mehr als 20 Ländern teil. Sie warnten u.a. vor einem weiteren Souveränitätsverlust der Staaten gegenüber TNCs. In seiner jetzigen Form sei das MAI ein weiterer Schritt der Selbstkastrierung der Regierungen im Globalisierungswettlauf. In einer gemeinsamen Stellungnahme der NGOs wurde festgehalten: Das MAI billigt den Investoren weitreichende Rechte zu, ohne ihnen Verpflichtungen aufzuerlegen. Statt die Investoren zu regulieren, würden die Regierungen reguliert.

Nach diesem Treffen ist eine Protestbewegung in Gang gekommen, die jedoch - gerade im politischen Raum - dringend unterstützt werden muß.

 

 

 

 

Resolution (einstimmig beschlossen)

an Parteivorstand

 

Betr. 1. Klartext-Veranstaltung der SPD zum Thema Wirtschaft

 

Die AsF-Landeskonferenz Bayern nimmt mit Empörung zur Kenntnis, daß bei der ersten Klartext-Veranstaltung der SPD keine Frauen als Referentinnen einbezogen waren.

 

Eine derartige Planung einer Veranstaltung ohne Beteiligung von Frauen ist nach jahrelangen Diskussionen um Gleichstellung von Frauen bis hin zur Quote unserer Partei nicht würdig.

 

Die AsF-Landeskonferenz fordert die Verantwortlichen auf, dafür Sorge zu tragen, daß SPD-Veranstaltungen ohne Beteiligung von Frauen endgültig der Vergangenheit angehören.