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Ulrike Mascher, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin
beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Ruder herumgerissen - Schiff ist auf gutem Kurs


Der Mensch im Mittelpunkt unserer Politik

Das erste Jahr der Regierung Schröder war gut für Deutschland! Es wurde höchste Zeit, dass das patriarchalische "System Kohl" durch eine zukunftsorientierte, demokratische und soziale Bundesregierung abgelöst wurde. Die neue Bundesregierung musste schnell Handeln um die schlimmsten Fehler der alten Koalition zu korrigieren. So haben wir in einer Sofortmaßnahme:

  • Das Kindergeld um 30 DM pro Monat für das erste und das zweite Kind erhöht.
  • Den Kündigungsschutz in kleinen Betrieben wieder eingeführt.
  • Den Eingangssteuersatz von 25,9% auf 23,9% gesenkt.
  • Gespräche im Bündnis für Arbeit mit Wirtschaft und Gewerkschaften aufgenommen.
  • Die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder eingeführt.
  • Das Krankenhaus-Notopfer gestrichen. Die Zuzahlungen für Medikamente gekürzt. Die Krankenkassen zahlen für Zahnersatz wieder direkt an den Zahnarzt. Der Ausschluss Jugendlicher vom Zahnersatz wurde aufgehoben.

Damit ist es uns gelungen das Ruder herumzureißen und Kurs auf eine soziale und gerechte Politik zu nehmen. Diesen Kurs haben wir in diesem Jahr unbeirrt weiterverfolgt. Ich möchte hier auf einige Kernpunkte aus meinem Arbeitsgebiet näher eingehen.

 

630-DM-Jobs

Die Entwicklung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hatte ein unerträgliches Maß an sozialer Ausbeutung angenommen. Auf der einen Seite haben Unternehmen versucht durch Umwandlung regulärer, sozial abgesicherter Arbeitsplätze in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne Sicherheit vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Arbeitslosigkeit und der Vorsorge für das Rentenalter, Kosten zu sparen und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auf der anderen Seite gab es Arbeitnehmer, die im Vertrauen auf den Sozialstaat die Finanzierung ihrer persönlichen Risiken der Allgemeinheit überlassen wollten. Doch unser Sozialstaat ist keine Einbahnstraße. Jeder muss im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit selbst etwas tun, z.B. Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Die Bundesregierung hat deshalb endlich gehandelt. Die Geringfügigkeitsgrenze ist für Ost- und Westdeutschland einheitlich auf 630 DM im Monat festgeschrieben worden. Haupt- und geringfügige Nebenbeschäftigungen werden zusammengerechnet, denn ein Nebenjob soll genauso behandelt werden wie Überstunden. Wer ausschließlich geringfügig beschäftigt ist, bei dem werden grundsätzlich Arbeitgeberpauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung erhoben. Dadurch werden bestehende Rentenansprüche erhöht. Durch Aufstockung der Pauschalbeiträge der Arbeitgeber können die geringfügig Beschäftigten außerdem vollwertige Rentenansprüche erwerben. Die 630-Mark-Jobs sind steuerfrei, wenn keine anderen in der Summe positiven eigenen Einkünfte vorliegen. Schließlich wurden die geringfügig Beschäftigten in das Meldeverfahren zur Sozialversicherung einbezogen.

Von April bis Ende Oktober 1999 sind bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung etwa 4 Millionen Anmeldungen ausschließlich geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse eingegangen. Denen stehen etwa 0,8 Millionen Abmeldungen gegenüber, d.h. dass nach Ablauf des ersten halben Jahres seit der Neuregelung ein Bestand von 3,2 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigter registriert ist. Da auch im Oktober die Zahl der Anmeldungen noch fast dreimal so hoch war wie die der Abmeldungen, kann davon ausgegangen werden, dass der Anstieg der Meldungen dieser Beschäftigungsverhältnisse noch nicht abgeschlossen ist.

Parallel dazu haben sich die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen stabil entwickelt. Nach einer sehr kurzen Anlaufphase haben sich die Beitragseinnahmen für diesen Personenkreis seit Juni auf einen nahezu konstanten Monatsbertrag in Höhe von 240 Mio. DM eingependelt, insgesamt sind von April bis August 1,07 Milliarden DM eingegangen. Hochgerechnet auf das Jahr 1999 ergeben sich 1,8 Milliarden DM. Die vorsichtigen Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung lagen bei 1,2 Milliarden DM und gingen von 2,3 Millionen Beitragszahlern aus; sie dürften damit deutlich übertroffen werden.

Betriebe und Beschäftigte haben sich damit umgestellt. Die Unternehmen können keine unfairen Wettbewerbsvorteile erringen; sie erleiden aber auch keine Nachteile, da die neue Regelung für alle gleich gilt. Alle Befürchtungen, dass diese Jobs spurlos verschwinden haben sich als irreführend erwiesen. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass die Neuregelung denen, die z.B. wegen überwiegender Familienarbeit nur einen 630-DM-Job haben wollen, diesen Weg weiterhin ermöglicht.

 

Scheinselbstständigkeit

Ähnliche Probleme wie bei den 630-DM-Jobs entstehen auch durch den Trend traditionell abhängige Beschäftigungsverhältnisse in Arbeitsformen zu verwandeln, die sich zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit bewegen. Prinzipiell ist es zu begrüßen und zu fördern, wenn Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Es stellt sich aber immer mehr heraus, dass ein Motiv für die Umwandlung von Beschäftigungsverhältnissen das Ausbeuten der Sozialen Sicherungssysteme ist. Es ist kaum zu glauben, dass ein Kellner in einem Lokal tatsächlich selbstständig ist, wenn er am Tresen ein Getränk kauft, das er am Tisch dem Gast dann verkauft. Ziel solcher rechtlichen Konstruktionen kann nur - wie bei den 630-DM-Jobs - sein, das Sozialsystem aus dem Arbeitsleben auszusperren. Deshalb musste auch hier eingegriffen werden. Nicht alleine um das Sozialsystem zu schützen, sondern auch und vor allem um den betroffenen Menschen die soziale Absicherung nicht vorzuenthalten. Vielfach wird den ehemals abhängig und sozial abgesicherten Beschäftigten von ihren Arbeitgebern keine andere Wahl gelassen als den Schritt in die "Scheinselbstständigkeit". Aber für jeden Selbstständigen und "Scheinselbstständigen" gilt: die Aufwendungen zur Absicherung gegen die Risiken von Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit und zur Altersvorsorge müssen von Ihnen selbst erbracht werden. Viele, die diese Risiken nicht berücksichtigen, stehen spätestens im Rentenalter vor dem nichts, bzw. vor dem Sozialamt.

Ziel der Neuregelung der Scheinselbstständigkeit ist es, diese Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken. Dabei wird die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht verändert, es werden lediglich Bestimmungen getroffen, die die Durchführung der bereits nach altem Recht bestehenden Sozialversicherungspflicht erleichtern: Wenn Beteiligte ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, kann der Sozialversicherungsträger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermuten. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein und die Vermutung kann widerlegt werden. Für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind weiterhin die von der Rechtssprechung entwickelten Kriterien und eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Ergänzend hat die Bundesregierung eine Sachverständigenkommission gebeten, die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit zu präzisieren. Mittlerweile liegen die Empfehlungen dieser Kommission vor und werden geprüft.

Eine weitere Maßnahme der neuen Bundesregierung betrifft die arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. Dies sind Selbstständige, die mit Ausnahme von Familienangehörigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und die regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Sie sind ab dem 1.1.1999 in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Durch die Neuregelung, auch bei diesem Personenkreis, sollen wirtschaftliche Notlagen bei Invalidität, im Alter sowie im Todesfall für deren Hinterbliebenen vermieden werden.

 

Rentenanpassung und Beitragssatzhöhe

Zum Zeitpunkt der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Rot-Grüne-Koalition stellte sich die Situation in der gesetzlichen Rentenversicherung wie folgt dar:

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung stieg von 1993 bis 1998 von 17,5 auf 20,3%. Die Beitragszahler mussten deshalb 1998 41,1 Mrd. DM mehr Aufwenden als 1993. Der Bund zahlte 1998 82,3 Mrd. DM in die Rentenversicherung ein; das waren 32,7 Mrd. DM mehr als 1993. Und trotz all dem lagen die Rentenanpassungen im Westen in der gleichen Zeit viermal unter der Preissteigerungsrate. Die alte Bundesregierung hatte vor die Rentenkassen durch den "Demographischen Faktor" und drastischen Kürzungen bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten zu sanieren. Selbst mit diesen beiden Komponenten hätte sich auf der Grundlage der von der alten Regierung verabschiedeten Steuerreform 1999 und der aktuellen Wirtschaftsannahmen im Jahr 2000 ein Beitragssatz von 20,4%, 2001 von 21% und 2002 von 21,5% ergeben.

Diese Regelungen wurden von uns für die Jahre 1999 und 2000 ausgesetzt. Bezüglich der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten strebt die Bundesregierung eine sozial ausgewogene Neuregelung an. Anstelle des "Demographischen Faktors" haben wir für diese beiden Jahre eine Anpassung der Renten in Höhe der Preissteigerung des Vorjahres umgesetzt. Damit garantieren wir den Rentnern und Rentnerinnen, dass ihr Lebensstandard nicht abgesenkt wird. Das bedeutet: was sich eine Rentnerin oder ein Rentner heute leisten kann, wird sie oder er sich auch im nächsten Jahr leisten können. Wie ich bereits erwähnt habe, war das unter der Regierung Kohl nicht immer so (vier Jahre nettolohnbezogene Anpassung unterhalb der Preissteigerungsrate).

Dem vielgehörten Vorwurf, die Anpassung der Renten an die Inflationsrate sei ein willkürlicher Akt, muss entgegengehalten werden, dass diese Anpassung nur für zwei Jahre gilt. Nach diesen zwei Jahren kehren wir wieder zur Anpassung nach der Lohnentwicklung zurück. Der "Demographische Faktor" hätte die Renten demgegenüber auf viele Jahre von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Hinzu kommt, dass der "Demographische Faktor" willkürlich und eine politisch beeinflussbare Größe ist. Willkürlich ist der Zeitpunkt gesetzt, von dem ab die Veränderungen der Lebenserwartung berücksichtigt werden sollte. Willkürlich ist die Regelung, nach der die Veränderungen zur Hälfte berücksichtigt werden sollten und schließlich ist auch die Bestimmung des Nettorentenniveaus, bis zu dessen Erreichen der Faktor zur Anwendung kommen sollte, willkürlich.

Mit dem Aufkommen aus der ökologischen Steuerreform wurde zum 1. April 1999 der Beitragssatz zur Rentenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf 19,5% gesenkt. Diese Senkung ist die erste seit vielen Jahren. Mit diesem Schritt werden sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber entlastet. Niedrige und stabile Sozialversicherungsbeiträge sind eine wichtige Voraussetzung für mehr Arbeitsplätze und mehr Arbeitsplätze führen zu einer weiteren Entlastung der sozialen Sicherungssysteme.

Die Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung hat die Bundesregierung dadurch erreicht, dass der Bund seit dem 1. Juni 1999 echte Beiträge für die Kindererziehung in voller Höhe in die Rentenkassen zahlt. Weiterhin übernimmt der Bund seit Anfang des Jahres die Kosten für einigungsbedingte Leistungen in der Rentenversicherung. Damit ist die Rentenversicherung im Ergebnis von Leistungen befreit, die nicht durch Beiträge gedeckt sind. Die neue Regierung hat also dafür gesorgt, dass allgemeine Staatsaufgaben in Zukunft von der Gemeinschaft aller Steuerzahler und nicht nur von den Beitragszahlern zur Rentenversicherung finanziert werden. Damit ist die Debatte um die "versicherungsfremden Leistungen" endgültig und positiv für die Rentenversicherung beendet.

 

Jugendsofortprogramm (JUMP

Unsere Gesellschaft hat eine besondere Verantwortung, aber auch ein besonderes Interesse daran, jungen Menschen eine gute berufliche Qualifizierung und entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Ausbildung und berufliche Bildung von jungen Menschen sind ein zentrales Thema unserer politischen Arbeit. Die Bundesregierung hat daher das Jugendsofortprogramm (JUMP) ins Leben gerufen, mit dem Ziel jungen Menschen Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote zu unterbreiten. Für das Programm werden im Jahr 1999 2 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. 600 Mio. DM davon kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Maßnahmen des Jugendsofortprogramms haben alle Erwartungen übertroffen. Statt der angestrebten 100.000 Jugendlichen, die durch das Programm innerhalb eines Jahres eine Beschäftigung aufnehmen bzw. in eine Ausbildung eintreten sollten, profitieren nach aktuellen Zahlen bereits schon fast 200.000 junge Frauen und Männer von dieser Maßnahme. Im Oktober befanden sich 107.000 Jugendliche in Maßnahmen. Davon entfielen 38% auf die neuen Bundesländer. 82% der Jugendlichen waren vor der Maßnahme arbeitslos.

Mit Hilfe von Lohnkostenzuschüssen konnten 25.000 junge Menschen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Das sind 12,6% der Eintritte. 7.050 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze wurden mit 259 Maßnahmen bis September gewonnen. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit integrierter beruflicher Qualifizierung machen rund 17,5% (34.800) aus. 27.800 Jugendliche haben mit Hilfe des Jugendsofortprogramms eine außerbetriebliche Ausbildung begonnen, das sind ca. 14%. In das Trainingsprogramm für Jugendliche, die noch kurzfristig eine Ausbildungsstelle suchten, sind ca. 10,3% eingetreten. 3.000 Jugendliche holen im Rahmen des Sofortprogramms den Hauptschulabschluss nach.

Die Auswirkungen des Programms zeigen sich auch schon auf dem Arbeitsmarkt. So ging die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen innerhalb eines Jahres um ca. 27.000 auf ca. 401.000 zurück. Das entspricht einem Rückgang von 6,3% gegenüber einem Rückgang der Arbeitslosigkeit aller Altersgruppen von 0,2%.

Diese Zahlen belegen meines Erachtens die Notwendigkeit des Jugendsofortprogramms. Sie belegen aber auch, dass die jungen Menschen die Hilfe, die ihnen angeboten wird, bereitwillig annehmen. Nur 2,2% aller angesprochenen Jugendlichen haben Maßnahmen unbegründet abgelehnt.

Aufgrund des überwältigenden Erfolges des Jugendsofortprogramms hat die Bundesregierung beschlossen, das Projekt um ein Jahr zu verlängern. Dabei werden wir die bisherigen Erfahrungen aufgreifen und die Effizienz und die Zielgenauigkeit des Programms verbessern.

 

Weitere Themen

Neben diesen Kernpunkten haben wir uns im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aber auch einer Reihe weiterer Themen angenommen, die in der öffentlichen Diskussion eher eine untergeordnete Rolle gespielt haben:

So hat die Rot-Grüne-Koalition ihr Versprechen gehalten, Fehlentscheidungen der alten Bundesregierung beim Schlechtwettergeld zu korrigieren. Dabei geht es in gemeinsamer Anstrengung mit den Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe darum, die Winterarbeitslosigkeit von Bauarbeitern zu reduzieren.

Im Bereich der Behindertenpolitik ist ein erster Schritt getan, das Behindertenrecht grundlegend zu Reformieren und das vor fünf Jahren in das Grundgesetz aufgenommene Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG) umzusetzen. Dazu wird von der Bundesregierung ein neues Sozialgesetzbuch IX geschaffen, in dem die bestehenden Vorschriften zur Rehabilitation und zur Eingliederung behinderter Menschen zusammengefasst werden sollen. Dazu sollen auch die spezifischen beschäftigungsfördernden Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben verbessert und weiterentwickelt werden.

Die Bekämpfung von Armut ist für die Bundesregierung ein wichtiges politisches Ziel. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die Bundesregierung ein wissenschaftliches Projekt zur Erstellung eines nationalen Armuts- und Reichtumsberichts gestartet. Dabei sollen Einkommens- und Vermögensverteilung sowie Tendenzen zur Verarmung und sozialer Ausgrenzung untersucht werden.

Im nächsten Jahr werden wir weitere Schritte für einen sozial gerechten Umbau unserer Gesellschaft vornehmen. Eine weitere Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 20 DM auf dann 270 DM, die Schaffung eines modernen Unternehmenssteuerrechtes und die Schaffung eines sozialen Mietrechtes sind nur einige wenige Punkte mit denen wir uns im nächsten Jahr befassen werden. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird in erster Linie die Konkretisierung der Rentenstrukturreform, die Schaffung einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen und die Fortsetzung des Bündnisses für Arbeit auf dem Programm stehen.

Ein großer Schritt, der im nächsten Jahr wirksam wird, ist aber schon getan: Mit dem Haushalt 2000, in dem 30 Mrd. DM eingespart werden, hat die Bundesregierung gezeigt, dass eine Abkehr vom Marsch in die Verschuldung möglich ist. Mittelfristig strebt die Bundesregierung einen Haushalt ohne Neuverschuldung an. Nur wenn der Staat seine finanziellen Handlungsspielräume beibehält, kann er sich aktiv für mehr soziale Gerechtigkeit in der Zukunft einsetzen.