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PM 28. Januar 2000

Zu den Perspektiven sozialdemokratischer Frauen- und Gleichstellungspolitik zu Beginn des neuen Jahrhunderts

erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die Europaabgeordnete Karin Junker:

Zu Beginn des eben angebrochenen "Jahrhunderts der Frau" wartete Frankreich als bisher weltweit einziges Land mit einem gleichstellungspolitischen Knalleffekt auf: Wahllisten müssen künftig je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt werden. Damit hat der sozialistische Regierungschef Jospin ein wichtiges gleichstellungspolitisches Ziel durchgesetzt: ein historisches Glanzlicht für die frauenpolitische Bilanz Frankreichs gerade rechtzeitig zur bevorstehenden europäischen Regionalkonferenz in Genf, die fünf Jahre nach der Weltfrauenkonferenz in Peking ein Resümee ziehen will, wie es um die Umsetzung der Beschlüsse von 1995 steht.

Die deutsche Bilanz wird weniger spektakulär sein, dafür haben schon sechzehn konservative Kohl-Jahre gesorgt. Die rot-grüne Koalition hat in den Reformstau schon Bewegung gebracht, die eigentlichen Jahrhundertreformen im "Jahrhundert der Frau" stehen jedoch noch aus - und ganz oben auf der politischen Agenda von SPD-Frauen und der Gesamtpartei:

Stichwort: Frauenförderung in der Privatwirtschaft

Die Verbesserung von Frauenförderung im öffentlichen (Bundes-)Dienst ist bereits auf gutem Weg, schwieriger gestaltet sich die Durchsetzung von gezielter Frauenförderung mit Biß in der Privatwirtschaft. Die SPD steht bei den Frauen im Wort, noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.

An der notwendigen Qualifikation von Frauen fehlt es wahrlich nicht. Nur an den gleichen Chancen, ihre Fähigkeiten und Eignungen auch entsprechend einsetzen zu können. Dazu bedarf es mehr als kleiner Kurskorrekturen.

Stichwort: eigenständige Alterssicherung der Frau

Das abgeleitete Rentenrecht ist in eigenständige Rentenansprüche von Frauen umzuwandeln, indem Anwartschaften von Eheleuten und auf Antrag auf von Lebensgemeinschaften geteilt werden. Die Vorschläge von Arbeits- und Sozialminister Riester weisen in die richtige Richtung. Für eine sachgerecht bemessene Übergangszeit soll eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem System ermöglicht werden, um Nachteile für "Altfälle" zu vermeiden, bevor das veränderte System für alle gilt. Eine individuelle Wahlmöglichkeit auf Dauer entspricht allerdings nicht den Vorstellungen der ASF.

Auch "Rente mit 60" steht weniger auf der frauenpolitischen Wunschliste - kaum eine Frau erreicht die dafür notwendigen 35 Versicherungsjahre. Erstrebenswert ist dagegen die Aufbesserung der beitragserworbenen Renten durch zusätzlich geförderte Eigenvorsorge aus gleichstellungspolitischer Sicht, denn die Frauenrenten sind oft knapp bemessen.

Stichwort: bedarfsorientierte soziale Grundsicherung

Dies ist ein besonders bahnbrechender Vorschlag des Riester'schen Rentenkonzepts. Ein im Alter möglicher Bezug von steuerfinanzierter bedarfsorientierter sozialer Grundsicherung beugt Altersarmut vor und erspart Mini-Rentnerinnen den depriminierenden Gang zum Sozialamt.

Stichwort: Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Der Erziehungsurlaub muß flexibler werden: Väter und Mütter sollen ihn zum Beispiel gleichzeitig nehmen können, womit endlich seit langem geltendem europäischem Recht auch in Deutschland Geltung verschafft wird; und, ganz besonders wichtig: die Eltern(teile) sollen durch den vorübergehenden Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit der Arbeitsstätte verbunden bleiben können.

Stichwort: Gleichstellung von Lebensgemeinschaften

Mehr als überfällig ist eine rechtliche Regelung zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen (eingetragenen) Lebensgemeinschaften. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) erwartet die zügige Umsetzung gesetzlich verbriefter Rechte, die denen von Eheleuten entsprechen.

Stichwort: Freiwilliger Waffendienst von Frauen

Ob es gefällt oder nicht: die Zeit dafür ist reif. Nun müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß nicht neue Diskriminierungsfallen für Frauen in Form von Einschränkungen geschaffen werden. Im Klartext heißt das:

  • nur Eignung und Leistung dürfen für den Zugang zur Bundeswehr ausschlaggebend sein. Falls eine Grundgesetzänderung für erforderlich gehalten wird, muß dieser Grundsatz verankert werden. Es eignet sich auch nicht jeder Mann zum Kampfschwimmer!
  • die Wehrpflicht ist nach Auffassung der ASF analog zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht berührt. Den möglichen Klagen von Männern sieht die ASF gelassen entgegen: dem (Wehr-)Dienst von Männern an der Allgemeinheit steht die gesellschaftlich unverzichtbare Leistung von Frauen in Erziehungs- und Pflegearbeit in der Familie mindestens gleichwertig gegenüber. Aus diesem Grund ist eine wie immer geartete Dienstpflicht von Frauen, auch im sozialen Bereich, entschieden abzulehnen.
  • in der Praxis geht es nicht nur um den Zugang von Frauen zum Waffendienst an sich, sondern um alle Vorkehrungen, die für berufstätige Frauen insgesamt erforderlich sind: Berücksichtigung von (Ehe-)Partnerschaften, Schwangerschaften und Elternurlaub, Möglichkeiten der Kinderbetreuung, Förderung von Teilzeitarbeit usw. Das erfordert nicht nur ein neues Dienstrecht u.ä., sondern vor allem eine Revolution in den eher dem traditionellen Denken verhafteten militärischen Köpfen.

Diese Jahrhundertreformen und noch mehr sind notwendig, damit das neue Jahrhundert zu Recht ein "Jahrhundert der Frau" genannt werden kann.