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BMA-Pressestelle Berlin, den 24. Februar 2000

"Bundesregierung will eigenständige Alterssicherung der Frauen verbessern"

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Ulrike Mascher, erklärt:

"Die neue Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Maria Böhmer verfolgt mit ihren falschen Behauptungen offenkundig nur ein Ziel - Witwen und Rentnerinnen zu verunsichern.

Vor allen Reformschritten gilt für die Bundesregierung:

Für die vorgesehene Reform gilt ein langer Vertrauensschutz. Für Witwen, für Rentnerinnen und Rentner, für Ehepaare, bei denen ein Partner über 40 Jahre ist, soll sich am geltenden Recht nichts ändern. Weder soll der Freibetrag für sie eingefroren werden, noch ändert sich etwas an den Einkommensarten, die zu 40 % angerechnet werden.

  1. Das Reformkonzept der Bundesregierung möchte Mütter und Väter, die Kindererziehung und Erwerbstätigkeit verbinden, beim Aufbau höherer Rentenanwartschaften unterstützen.
  2. Bei der Reform der Hinterbliebenenversorgung knüpfen wir an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen, vor allem eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frau, an. Mit der Wahlmöglichkeit für jüngere Paare will die Bundesregierung den unterschiedlichen Lebensverhältnissen gerecht werden, insbesondere einer partnerschaftlichen Teilung von Erwerbs- und Familienarbeit.
  3. Die Bundesregierung will mit ihrem Konzept die Ungerechtigkeiten des heutigen Hinterbliebenenrechts zwischen Verwitweten und Geschiedenen beseitigen, indem z. B. Witwenrenten bei Wiederverheiratung nicht automatisch entfallen. Eine weitere Ungerechtigkeit ist: Eigenes Erwerbseinkommen und eigene Renten, die wichtigsten Einkünfte von Witwen und Witwern, werden heute zum Teil auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, während auch große Vermögenseinkünfte anrechnungsfrei bleiben."