Gleichstellung in Bayern |
Zum ersten bayerischen Gleichstellungsbericht 12/1999
("Erster Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes")
Zusammenstellung von Monica Lochner-Fischer, MdL
für die Diskussion des Berichts im
Landtagsausschuß für den Öffentlichen Dienst (ÖD) am 9.12.1999:
Bericht belegt Abbau von Frauenbeschäftigung im ÖD Bayerns
Von wegen mehr Frauen - die Wahrheit ist: Weniger Arbeitsstunden für mehr Frauen durch Teilzeitbeschäftigung. Vollzeitarbeitsplätze für Frauen wurden auf allen Ebenen abgebaut, deshalb hat sich lediglich die Anzahl der Frauen in den jeweiligen Gehaltsstufen erhöht, ihr Anteil an der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit ist jedoch deutlich gesunken.Zusammenstellung der Beschäftigten des Freistaats Bayern
(Zahlen aus 1. Bayerischer Gleichstellungbericht 1999 - Seite 11f und 19f
- neu berechnet von Monica Lochner-Fischer)
Alternativberechnung:
Vollzeit - Beschäftigte des Freistaats Bayern (Stand: Juni 1999)
(Gesamtzahl minus Teilzeit)
Gruppe |
Gesamt |
Weiblich |
Weiblich |
Weiblich |
Frauenan |
Gesamt |
Weiblich |
Weiblich |
Weiblich |
Frauenan |
Diff.96/99 |
Zahl ges |
Teilzeit |
Vollzeit |
Vollz % |
Zahl ges |
Teilzeit |
Vollzeit |
Vollz % |
in % |
|||
1996 |
1996 |
1996 |
1996 |
1996 |
1999 |
1999 |
1999 |
1999 |
1999 |
||
Beamt eD |
3157 |
70 |
12 |
58 |
1,84 |
3051 |
72 |
12 |
60 |
1,97 |
0,13 |
Arbeitn eD |
9658 |
6238 |
2750 |
3488 |
36,12 |
7422 |
5047 |
2394 |
2653 |
35,75 |
-0,37 |
Beamt mD |
47110 |
11319 |
3730 |
7589 |
16,11 |
44437 |
11753 |
4376 |
7377 |
16,60 |
0,49 |
Arbeitn mD |
63886 |
43079 |
18814 |
24265 |
37,98 |
63786 |
43566 |
20595 |
22971 |
36,01 |
-1,97 |
Beamt gD |
94104 |
45650 |
18239 |
27411 |
29,13 |
89613 |
44580 |
22344 |
22236 |
24,81 |
-4,32 |
Arbeitn gD |
8429 |
4498 |
1801 |
2697 |
32,00 |
9010 |
5083 |
2426 |
2657 |
29,49 |
-2,51 |
Beamt hD |
49911 |
12225 |
3747 |
8478 |
16,99 |
61851 |
18191 |
5435 |
12756 |
20,62 |
3,64 |
Arbeitn hD |
6381 |
2785 |
1432 |
1353 |
21,20 |
8011 |
3515 |
2027 |
1488 |
18,57 |
-2,63 |
sonstige Be |
54 |
10 |
0 |
10 |
18,52 |
||||||
sonstige Arb |
7594 |
2957 |
118 |
2839 |
37,38 |
7301 |
3514 |
35 |
3479 |
47,65 |
10,27 |
Beamte ges |
194282 |
69564 |
25728 |
43836 |
22,56 |
199006 |
74606 |
32167 |
42439 |
21,33 |
-1,24 |
Arbeitn ges |
95948 |
59557 |
24915 |
34642 |
36,10 |
95530 |
60725 |
27477 |
33248 |
34,80 |
-1,30 |
Gesamt |
290230 |
129121 |
50643 |
78478 |
27,04 |
294536 |
135331 |
59644 |
75687 |
25,70 |
-1,34 |
Ausweitung der Stellen im Höheren Dienst von 96 auf 99: 11940 entspricht: 23,92 %
Anzahl der Beschäftigten des Freistaats Bayern (Vollzeit+Teilzeit)
(Stand: Juni 1999)
Gruppe |
Gesamt |
Gesamt |
Männlich |
Männlich |
Weiblich |
Frauenant |
Weiblich |
Frauenant |
Diff. 96/99 |
1996 |
1999 |
1996 |
1999 |
1996 |
1996 in % |
1999 |
1999 in % |
||
Beamte eD |
3157 |
3051 |
3087 |
2979 |
70 |
2,20% |
72 |
2,40% |
|
Arbeitn eD |
9658 |
7422 |
3420 |
2375 |
6238 |
64,6 |
5047 |
68,00% |
|
eD |
12815 |
10473 |
6507 |
5354 |
6308 |
49,22 |
5119 |
48,88 |
-0,35 |
Beamte mD |
47110 |
44437 |
35791 |
32684 |
11319 |
24 |
11753 |
26.4% |
|
Arbeitn mD |
63886 |
63786 |
20807 |
20220 |
43079 |
67,4 |
43566 |
68.3 % |
|
mD |
110996 |
108223 |
56598 |
52904 |
54398 |
49,01 |
55319 |
51,12 |
2,11 |
Beamte gD |
94104 |
89613 |
48454 |
45033 |
45650 |
48,5 |
44580 |
49.7 % |
|
Arbeitn gD |
8429 |
9010 |
3931 |
3927 |
4498 |
53,4 |
5083 |
56.4 % |
|
gD |
102533 |
98623 |
52385 |
48960 |
50148 |
48,91 |
49663 |
50,36 |
1,45 |
Beamte hD |
49911 |
61851 |
37686 |
43660 |
12225 |
24,5 |
18191 |
29.4 % |
|
Arbeitn hD |
6381 |
8011 |
3.596 |
4496 |
2785 |
43,6 |
3515 |
43.9 % |
|
hD |
56292 |
69862 |
41282 |
48156 |
15010 |
26,66 |
21706 |
31,07 |
4,41 |
sonstige Be |
54 |
44 |
10 |
18.5% |
|||||
sonstige Arb |
7594 |
7301 |
4637 |
3787 |
2957 |
38,9 |
3514 |
48.1 % |
|
sonstige |
7594 |
7355 |
4637 |
3831 |
2957 |
38,94 |
3524 |
47,91 |
8,97 |
Beamte ges |
194282 |
199006 |
124718 |
124400 |
69564 |
35.8 % |
74606 |
37.5 % |
|
Arbeitn ges |
95948 |
95530 |
36391 |
34805 |
59557 |
62.1 % |
60725 |
63,6 % |
|
Gesamt |
290230 |
294536 |
161109 |
159205 |
129121 |
44,49 |
135331 |
45,95 |
1,46 |
Quelle (Beam.): Staatsministerium der Finanzen (Personalstandsstatistik) / Quelle (Arbeitn.): BFD München
Beamtinnen des Freistaats Bayern (Stand: Juni 1999)
Laufbahngr |
Gesamt |
Gesamt |
Männlich |
Männlich |
Weiblich |
Frauenant |
Weiblich |
Frauenant |
1996 |
1999 |
1996 |
1999 |
1996 |
1996 |
1999 |
1999 |
|
eD |
3157 |
3051 |
3 087 |
2979 |
70 |
2.2 % |
72 |
2,4 % |
mD |
47110 |
44437 |
35791 |
32684 |
11319 |
24.0 % |
11753 |
26.4% |
gD |
94104 |
89613 |
48454 |
45033 |
45650 |
48.5 % |
44580 |
49.7 % |
hD |
49911 |
61851 |
37686 |
43660 |
12225 |
24,5% |
18191 |
29.4 % |
gesamt |
194282 |
199 006 |
124718 |
124400 |
69564 |
35.8 % |
74606 |
37.5 % |
Quelle: Staatsministerium der Finanzen (Personalstandsstatistik
Arbeitnehmerinnen des Freistaats Bayern (Stand: Juni 1999)
Eingruppier |
Gesamt |
Gesamt |
Männlich |
Männlich |
Weiblich |
Frauenant |
Weiblich |
Frauenant |
1996 |
1999 |
1996 |
1999 |
1996 |
1996 |
1999 |
1999 |
|
Arbeitn eD |
9658 |
7422 |
3420 |
2375 |
6238 |
64,6 % |
5047 |
68.0 % |
Arbeitn mD |
63886 |
63786 |
20807 |
20220 |
43079 |
67.4 % |
43566 |
68.3 % |
Arbeitn gD |
8429 |
9010 |
3931 |
3927 |
4498 |
53.4 % |
5083 |
56.4 % |
Arbeitn hD |
6381 |
8011 |
3.596 |
4496 |
2785 |
43,6 % |
3515 |
43.9 % |
sonstige Arb |
7594 |
7301 |
4637 |
3787 |
2957 |
38.9 % |
3514 |
48.1 % |
Arbeitn ges |
95948 |
95 530 |
36391 |
34805 |
59557 |
62.1 % |
60725 |
63,6 % |
eD = einfacher Dienst
mD = mittlerer Dienst
gD = gehobener Dienst
hD = höherer Dienst
Bayerischer Landtag - Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes vom 9.12.1999:
Zusammenfassende Stellungnahmen
von MdL Naaß und MdL Lochner-Fischer
(Zusammenfassungen - KEIN WORTPROTOKOLL)
Berichterstatterin Frau Christa Naaß, MdL (SPD)
stellt fest, die Bayerische Staatsregierung habe sich nicht an das vom Landtag beschlossene Gesetz gehalten. Im Artikel 22 Gleichstellungsgesetz sei nämlich geregelt, daß die Staatsregierung dem Landtag und dem Senat im Abstand von drei Jahren über die Durchführung dieses Gesetzes berichten solle. Mittlerweile seien dreieinhalb Jahre vergangen, bevor die Staatsregierung den Bericht vorgelegt habe. Vor vier Wochen habe die SPD den Medien entnehmen müssen, was das Sozialministerium in den vergangenen Jahren im Bereich der Gleichstellungspolitik unternommen habe. Der Bayerische Landtag mußte jedoch zunächst einen Antrag stellen, bevor die Staatsregierung den Bericht zu diesem Thema im Ausschuß vorlegte. In Zukunft sollte Frau Staatsministerin Stamm nach drei Jahren unaufgefordert diesen Bericht vorlegen. Dabei verstehe sich von selbst, daß zunächst der Landtag und nicht die Öffentlichkeit informiert werden müsse.
Der Bericht enthalte einen schalen Aufwasch mittlerweile bekannter Fakten. Er zeige auf, daß der von der Staatsregierung beschrittene Weg falsch sei. Der Bericht sei eine Selbstbeweihräucherung und zeige wenig Bereitschaft der Staatsregierung, auf die tatsächlichen Probleme der Gleichstellung einzugehen. Dieser Gleichstellungsbericht sei ein Stückwerk. Sein Zustandekommen sei fragwürdig, da die Rücklaufquote nicht bekannt sei und Unklarheit über die Zahl der an die Gleichstellungsstellen gesandten Fragebögen bestehe. Einige Gleichstellungsstellen hätten überhaupt nicht reagiert. Zu fragen sei, warum.
Der Bericht sei bereits im Ansatz falsch, da mit ihm hauptsächlich Verbesserungen und nicht Schwachstellen aufgezeigt werden sollten. Verschiedene Schwachstellen würden sogar übertüncht. Bei vielen Dienststellen sei überhaupt nur ein Fragebogen eingegangen. Zu fragen sei, ob der Rücklauf der Dienststellen mit dem Rücklauf der Gleichstellungsstellen verglichen worden sei. Nur so könnte valide ermittelt werden, wieviele Gleichstellungsbeauftragte prozentual zufrieden oder unzufrieden seien.
Zum Fragebogen sei zu bemerken, bestimmte Fragen, auf die für die Staatsregierung unangenehme Antworten zu erwarten gewesen seien, seien darin nicht enthalten. Damit seien zum Beispiel Fragen nach dem Budget und der Büro- und Personalausstattung der Gleichstellungsbeauftragten gemeint. Außerdem fehle die Frage nach dem beruflichen Fortkommen der Gleichstellungsbeauftragten. Häufig habe sich in der Praxis herausgestellt, daß Gleichstellungsbeauftragte beim beruflichen Fortkommen nicht gerade bevorzugt worden seien. Auch seien keine Unterschiede zwischen kommunalen und staatlichen Stellen berücksichtigt worden. Fragen nach der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, nach Verbesserungsvorschlägen und nach Verschlechterungen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seien nicht gestellt worden.
Außerdem hätte sie, Frau Naaß, das Auswahlverfahren für die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort interessiert. Unklar sei auch, ob die Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt oder gewählt worden seien oder ob sie sich selber beworben hätten. Aus dem Bericht gehe hervor, die Situation in Bayern sei "Friede, Freude, Eierkuchen". Bei einem Gespräch mit dem Gleichstellungsbeauftragten vor Ort ergebe sich ein anderes Bild. Im Gleichstellungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern sei ausgeführt, daß das Gleichstellungsgesetz Schwachpunkte habe, so daß bei der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes geprüft werden solle, wie künftige Regelungen den Bedürfnissen der Frauenförderung besser gerecht werden könnten. Im Bericht der Bayerischen Staatsregierung werde demgegenüber eine reine Selbstbeweihräucherung betrieben. Jegliche Selbstkritik fehle.
Zur Rücklaufquote sei zu bemerken, die Stadt Nürnberg habe aufgrund datentechnischer Schwierigkeiten keine Daten von Beschäftigten übermittelt. Das Frauenbüro der Landeshauptstadt München habe aufgrund erheblicher methodischer Mängel eine Beteiligung abgelehnt. Frau Stamm habe ausgeführt, der Frauenanteil im höheren Dienst sei bei den Führungspositionen auf 31,1 % gestiegen. Im gehobenen Dienst seien sogar 50,4 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Tatsache sei, nicht alle Frauen des höheren oder gehobenen Dienstes übten Führungspositionen aus. In den höheren Besoldungsstufen sei eine Abnahme des Frauenanteils festzustellen. Dies sei ein Widerspruch. Das Sozialministerium habe nicht eindeutig festgestellt, was es unter "flexiblen Arbeitszeiten" verstehe. Im Bericht sei ausgeführt, in 86,1 % der Fälle werde ein flexibles Arbeitszeitmodell angeboten. Dies sollte näher erläutert werden. Außerdem sei zu fragen, wie dieses Thema in den unteren Behörden geregelt werde.
Die Teilzeitoffensive des Sozialministeriums habe in erster Linie zu einem Stellenabbau geführt. Von 24 freigewordenen Planstellen seien sechs eingespart worden. Eine Teilzeitoffensive, die zu einem Stellenabbau führe, könne nicht als Erfolg verkauft werden. 25,7 % der Gleichstellungsbeauftragten seien mit der Freistellungsregelung nicht zufrieden. 30,3 % der Gleichstellungsbeauftragten hätten hierzu keine Angaben gemacht. Daraus seizu schließen, 50 % der Gleichstellungsbeauftragten hätten sich nicht positiv zu dieser Regelung geäußert. Daraus sei nicht zu folgern, daß die Gleichstellungsbeauftragten zum überwiegenden Teil zufrieden seien. Hinsichtlich der Schwierigkeiten bei der Umstellung des Gleichstellungsgesetzes seien nur die Dienststellen befragt worden, nicht die Gleichstellungsbeauftragten. Teilzeit und familiäre Beurlaubungen seien immer noch reine Frauensache. Beides hemme in der Regel den beruflichen Aufstieg. Herrn Abg. Dr. Thomas Jung sei auf eine schriftliche Anfrage geantwortet worden, einige Frauen in der Finanzverwaltung seien nicht befördert worden, weil sie Teilzeit arbeiteten. Das Ministerium habe ausgeführt:
Frauen haben aufgrund der Doppelbelastung von Beruf und Familie nicht die Leistungen der mit ihnen statistisch verglichenen ununterbrochen vollzeitbe-schäftigten männlichen Kollegen erbringen können.
Dies beweise, in manchen Ministerien herrsche Frauenfeindlichkeit. Frau Staatsministerin Stamm sei in diesem Gleichstellungsbericht mit keinem Wort auf eine frauenfreundliche Sprache eingegangen. Die Gesetze würden derzeit ausschließlich mit männlichen Sprachformen vorgelegt. Sollte sich irgendwo doch eine weibliche Form eingeschlichen haben, stelle die CSU-Fraktion den Antrag, diese durch eine männliche Form zu ersetzen. Die Gleichstellung der Frauen sei offenbar in den Köpfen noch nicht vorangeschritten. Wichtig sei, daß in Gesetzen von "Lehrerinnen und Lehrern" und "Professorinnen und Professoren" die Rede sei. Dies erfordere eine gewisse Sensibilität. Frauen arbeiteten immer noch überwiegend im einfachen und mittleren Dienst. Teilweise hätten sie kein existenzsicherndes Einkommen zur Verfügung. Verwaltungsangestellte an staatlichen Schulen verdienten zum Teil zwischen 600 und 700 DM. Diese Frauen seien nicht in der Lage, ihre Existenz allein zu sichern, sondern seien nach wie vor von den Männern abhängig.
Auch die Themen "Mobbing" und "sexuelle Belästigung" seien kein Bestandteil des Gleichstellungsgesetzes. Die SPD habe beantragt, diese Themen zum Bestandteil des Gleichstellungsgesetzes zu machen. Die CSU-Mehrheit habe dies abgelehnt. Die Probleme in der Münchner Polizei seien bekannt. Deshalb hätten diese Themen ein Bestandteil des Berichts sein müssen. Nötig sei ein Gleichstellungsgesetz das Biß habe. Den Gleichstellungsbeauftragten müßten mehr Rechte, mehr Zeit und eine bessere finanzielle Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. Das Gleichstellungsgesetz dürfe kein "Markt der Beliebigkeiten" sein.
Die CSU fordere in ihrem Antrag auf Drs. 14/2074 die Erstellung einer Arbeitshilfe. Dazu sei zu bemerken, die Gleichstellungsbeauftragten könnten rechtlich nicht auf diese Arbeitshilfe zurückgreifen. Ein Landrat sei beispielsweise nicht verpflichtet, sich nach dieser Arbeitshilfe zu richten. Frau Riess habe nach einer Tagung des Frauenforums im Bayerischen Landtag das Fazit gezogen, das Gleichstellungsgesete habe Schwachstellen. Darum stünden Nachbesserungen an. Es sollten verbindliche Aussagen getroffen werden, wie lange die Gleichstellungsbeauftragten für Frauenfragen freigestellt würden. Als Minimum habe Frau Riess eine Halbtagsstelle gefordert. Von diesen Forderungen sei offenbar nichts übrig geblieben.
Appelle und Schuldzuweisungen an die Gleichstellungsbeauftragten und die Frauen seien nicht hilfreich. Häufig seien es die Rahmenbedingungen, die es Frauen erschwerten, Führungspositionen zu bekleiden. Deshalb sollte das Sozialministerium Wege aufzeigen, um diese Rahmenbedingungen für Frauen zu verbessern. Frauenfeindliche Formulierungen von Männern dürften nicht im Raum stehenbleiben. Nötig seien mehr Rechte für die Frauen und Sanktionsmöglichkeiten. Die CSU lehne dies jedoch ab. Dieses Gesetz sei ein Stückwerk, ein Gleichstellungsgesetz der Beliebigkeiten.
Wortmeldung Frau Lochner-Fischer, MdL (SPD):
Bedauerlich sei, daß Herr Kreidl (der CSU-Berichterstatter) Sachbearbeiterinnen und Dienststellenleiterinnen auf eine Stufe stelle. In den Gesetzen sollten künftig weibliche Formen verwendet werden, wobei damit automatisch die männliche Form ebenfalls gemeint sei. Bisher sei es umgekehrt. Tatsache sei, zwischen einer Lehrerin im Eingangsamt und einer Schulleiterin bestehe ein großer Unterschied.
Der vorliegende Bericht spreche eine deutliche Sprache durch das, was nicht darin enthalten sei. Wünschenswert wäre eine Aufstellung gewesen, wie viele Behörden im Freistaat Bayern verpflichtet seien, Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Offen sei die Frage, wie viele Gleichstellungsbeauftragte sich an dieser Untersuchung beteiligt hätten. Seit wann gebe es in den einzelnen Behörden Gleichstellungsbeauftragte? Bei der Polizei gebe es Dienststellen, die nur kurzzeitig über eine Gleichstellungsbeauftragte verfügt hätten. Unklar sei auch, wie viele Kommunen unter das Gleichstellungsgesetz fielen, wie viele Kommunen Gleichstellungsbeauftragte hätten und seit wann diese installiert seien. Zu fragen sei ferner, wie viele Stunden die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen freigestellt seien. Anhand dieser Daten wäre ersichtlich, ob die von der CSU beantragte Arbeitshilfe sinnvoll wäre oder nicht. Das Problem dieser Arbeitshilfe bestehe darin, daß sie für die Kommunen nicht verpflichtend sei.
Der Bayerische Rundfunk sei trotz seines großen Sträubens in das Gleichstellungsgesetz aufgenommen worden. Dort seien je zur Hälfte Männer und Frauen beschäftigt. Betrachte man jedoch die Gehaltsgruppenstruktur, stelle man fest, daß nur 10 % der Frauen in den Gehaltsgruppen 14 bis 18 seien. Demgegenüber befänden sich fast 29 % der Männer beim Bayerischen Rundfunk in den oberen Gehaltsstufen. Im Gleichstellungsbericht des Bayerischen Rundfunks sei ausgeführt:
Beim Bayerischen Rundfunk nehmen überwiegend Frauen Teilzeitangebote wahr, jedoch ist Teilzeitarbeit meist eine Sackgassensituation ohne die Möglichkeit für einen beruflichen Aufstieg. 90 % der Teilzeitbeschäftigten beim Bayerischen Rundfunk sind Frauen.
Teilweise waren dort 9,4 % der Männer teilzeitbeschäftigt. Die Tendenz sei jedoch rückläufig. Eine Teilzeitoffensive habe zwei Voraussetzungen: Zum einen müsse klar sein, daß Teilzeitarbeit nur für einen begrenzten Zeitraum im Leben eines Menschen möglich sei, da sonst seine soziale Absicherung darunter leide. Zum anderen müsse dafür gesorgt werden, daß Teilzeitarbeit nicht gleichzeitig einen Karriereknick bedeute. Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst habe zugenommen. Wenn man jedoch nur mit Vollzeitstellen rechne, erhalte man ein interessantes Ergebnis: Im mittleren Dienst sei der Frauenanteil von 16,11 % leicht auf 16,6 % gestiegen. 1996 waren im gehobenen Dienst 29 % der Beschäftigten Frauen, während es im Jahre 1999 nur noch 24,8 % seien. Somit sei insgesamt ein Rückgang feststellbar. Sie, Frau Lochner-Fischer, beziehe sich dabei auf die Zahlen des Berichts. Diese Zahlen seien mit dem Programm Excel nur anders gemischt worden. Lediglich im höheren Dienst sei eine Steigerung des Frauenanteils festzustellen, weil dort die Planstellen um 23 % erhöht worden seien. In Bereichen, wo die Zahl der Planstellen gleichgeblieben sei, sei der Frauenanteil an den Beschäftigten zurückgegangen.
Im Jahre 1996 sei der Frauenanteil bei den Beamten von 22,6 % auf 21,3 % gesunken. Aufgrund dieser Ergebnisse bestehe kein Grund zum Jubeln. Die Ausweitung des Frauenanteils im öffentlichen Dienst sei in erster Linie darauf zurückzuführen, daß Frauen ihre Stellen mit einer anderen Frau teilten. Dies könne nicht die Zukunft der Frauenarbeit sein. Frauen hätten das Recht, in normale Arbeitsverhältnisse einzutreten und einen Verdienst zu erhalten, von dem sie leben könnten. Dies gelte auch für die private Wirtschaft.
Presseerklärung vom 7.12.1999 der lag
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Bayerischen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten
zum ersten Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
(Bulletin Nr. 23/99 vom 12. November 1999 und Debatte am 9. Dezember 1999 im Landtag - Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes).
Sozialministerin Barbara Stamm zieht im vorliegenden Bericht ein positives Fazit zum bayerischen Gleichstellungsgesetz. Demgegenüber stellt die LAG Bayern fest: "Der Bericht enthält keinerlei stichhaltige Belege über positive Wirkungen des Gesetzes", so LAG-Sprecherin Gabriele Forstmaier, Gleichstellungsbeauftragte beim Landratsamt Rosenheim. Zwar sind in Bayern durchaus einige gleichstellungspolitische Erfolge zu verzeichnen, die in aller Regel jedoch nicht auf das erst vor drei Jahren in Kraft gesetzte Bayerische Gleichstellungsgesetz zurück zu führen sind. Sie resultieren, wie beispielsweise die Verleihung des total-F-Quality-Prädikats an die Landeshauptstadt München, aus den seit mehr als zehn Jahren praktizierten, kommunalen Frauenförderplänen und dem Engagement von Frauenbeauftragten in Bayern.
Zum Bericht im Einzelnen stellt die LAG Bayern fest:
Fazit:
Die LAG sieht in der nach wie vor bestehenden einseitigen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ein zentrales Hindernis für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Die LAG teilt die Einschätzung der Staatsregierung, dass in dieser Frage Verbesserungen zu erzielen seien.
"Allerdings", so Helga Forster, Landratsamt Schwandorf, "brauchen wir dringend ein Gleichstellungsgesetz, das seinen Namen auch verdient. Gleichstellungsbeauftragte brauchen zur Durchsetzung ihres Auftrags mehr Rechte, mehr Zeit und eine bessere finanzielle Ausstattung".