www.lochner-fischer.de (aufgenommen am 05.01.2000)
Gleichstellung in Bayern


Zum ersten bayerischen Gleichstellungsbericht 12/1999
("Erster Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes")

Stellungnahmen zum und Diskussion des Berichts im
Landtagsausschuß für den Öffentlichen Dienst (ÖD) am 9.12.1999:

MdL Christa Naaß: "Bericht unvollständig und geschönt" (Berichterstattung)
MdL Lochner-Fischer: "Gesetz unzureichend - Umsetzung mangelhaft"
Bericht belegt Abbau von Frauenbeschäftigung im ÖD
      Zusammenstellung von Monica Lochner-Fischer, MdL
Stellungnahme der LAG vom 7.12.1999
      (Landesarbeitsgemeinschaft der Bayerischen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten)


Inhaltsverzeichnis Ende


wieder nach oben

Zusammenstellung von Monica Lochner-Fischer, MdL
für die Diskussion des Berichts im
Landtagsausschuß für den Öffentlichen Dienst (ÖD) am 9.12.1999:

Bericht belegt Abbau von Frauenbeschäftigung im ÖD Bayerns

Von wegen mehr Frauen - die Wahrheit ist: Weniger Arbeitsstunden für mehr Frauen durch Teilzeitbeschäftigung. Vollzeitarbeitsplätze für Frauen wurden auf allen Ebenen abgebaut, deshalb hat sich lediglich die Anzahl der Frauen in den jeweiligen Gehaltsstufen erhöht, ihr Anteil an der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit ist jedoch deutlich gesunken.

Zusammenstellung der Beschäftigten des Freistaats Bayern
(Zahlen aus 1. Bayerischer Gleichstellungbericht 1999 - Seite 11f und 19f
- neu berechnet von Monica Lochner-Fischer)

Alternativberechnung:
Vollzeit - Beschäftigte des Freistaats Bayern
(Stand: Juni 1999)
(Gesamtzahl minus Teilzeit)

Gruppe

Gesamt

Weiblich

Weiblich

Weiblich

Frauenan

Gesamt

Weiblich

Weiblich

Weiblich

Frauenan

Diff.96/99

Zahl ges

Teilzeit

Vollzeit

Vollz %

Zahl ges

Teilzeit

Vollzeit

Vollz %

in %

1996

1996

1996

1996

1996

1999

1999

1999

1999

1999

Beamt eD

3157

70

12

58

1,84

3051

72

12

60

1,97

0,13

Arbeitn eD

9658

6238

2750

3488

36,12

7422

5047

2394

2653

35,75

-0,37

Beamt mD

47110

11319

3730

7589

16,11

44437

11753

4376

7377

16,60

0,49

Arbeitn mD

63886

43079

18814

24265

37,98

63786

43566

20595

22971

36,01

-1,97

Beamt gD

94104

45650

18239

27411

29,13

89613

44580

22344

22236

24,81

-4,32

Arbeitn gD

8429

4498

1801

2697

32,00

9010

5083

2426

2657

29,49

-2,51

Beamt hD

49911

12225

3747

8478

16,99

61851

18191

5435

12756

20,62

3,64

Arbeitn hD

6381

2785

1432

1353

21,20

8011

3515

2027

1488

18,57

-2,63

sonstige Be

54

10

0

10

18,52

sonstige Arb

7594

2957

118

2839

37,38

7301

3514

35

3479

47,65

10,27

Beamte ges

194282

69564

25728

43836

22,56

199006

74606

32167

42439

21,33

-1,24

Arbeitn ges

95948

59557

24915

34642

36,10

95530

60725

27477

33248

34,80

-1,30

Gesamt

290230

129121

50643

78478

27,04

294536

135331

59644

75687

25,70

-1,34

Ausweitung der Stellen im Höheren Dienst von 96 auf 99: 11940 entspricht: 23,92 %


Anzahl der Beschäftigten des Freistaats Bayern (Vollzeit+Teilzeit)
(Stand: Juni 1999)

Gruppe

Gesamt

Gesamt

Männlich

Männlich

Weiblich

Frauenant

Weiblich

Frauenant

Diff. 96/99

1996

1999

1996

1999

1996

1996 in %

1999

1999 in %

Beamte eD

3157

3051

3087

2979

70

2,20%

72

2,40%

Arbeitn eD

9658

7422

3420

2375

6238

64,6

5047

68,00%

eD

12815

10473

6507

5354

6308

49,22

5119

48,88

-0,35

Beamte mD

47110

44437

35791

32684

11319

24

11753

26.4%

Arbeitn mD

63886

63786

20807

20220

43079

67,4

43566

68.3 %

mD

110996

108223

56598

52904

54398

49,01

55319

51,12

2,11

Beamte gD

94104

89613

48454

45033

45650

48,5

44580

49.7 %

Arbeitn gD

8429

9010

3931

3927

4498

53,4

5083

56.4 %

gD

102533

98623

52385

48960

50148

48,91

49663

50,36

1,45

Beamte hD

49911

61851

37686

43660

12225

24,5

18191

29.4 %

Arbeitn hD

6381

8011

3.596

4496

2785

43,6

3515

43.9 %

hD

56292

69862

41282

48156

15010

26,66

21706

31,07

4,41

sonstige Be

54

44

10

18.5%

sonstige Arb

7594

7301

4637

3787

2957

38,9

3514

48.1 %

sonstige

7594

7355

4637

3831

2957

38,94

3524

47,91

8,97

Beamte ges

194282

199006

124718

124400

69564

35.8 %

74606

37.5 %

Arbeitn ges

95948

95530

36391

34805

59557

62.1 %

60725

63,6 %

Gesamt

290230

294536

161109

159205

129121

44,49

135331

45,95

1,46

Quelle (Beam.): Staatsministerium der Finanzen (Personalstandsstatistik) / Quelle (Arbeitn.): BFD München


Beamtinnen des Freistaats Bayern (Stand: Juni 1999)

Laufbahngr

Gesamt

Gesamt

Männlich

Männlich

Weiblich

Frauenant

Weiblich

Frauenant

1996

1999

1996

1999

1996

1996

1999

1999

eD

3157

3051

3 087

2979

70

2.2 %

72

2,4 %

mD

47110

44437

35791

32684

11319

24.0 %

11753

26.4%

gD

94104

89613

48454

45033

45650

48.5 %

44580

49.7 %

hD

49911

61851

37686

43660

12225

24,5%

18191

29.4 %

gesamt

194282

199 006

124718

124400

69564

35.8 %

74606

37.5 %

Quelle: Staatsministerium der Finanzen (Personalstandsstatistik


Arbeitnehmerinnen des Freistaats Bayern (Stand: Juni 1999)

Eingruppier

Gesamt

Gesamt

Männlich

Männlich

Weiblich

Frauenant

Weiblich

Frauenant

1996

1999

1996

1999

1996

1996

1999

1999

Arbeitn eD

9658

7422

3420

2375

6238

64,6 %

5047

68.0 %

Arbeitn mD

63886

63786

20807

20220

43079

67.4 %

43566

68.3 %

Arbeitn gD

8429

9010

3931

3927

4498

53.4 %

5083

56.4 %

Arbeitn hD

6381

8011

3.596

4496

2785

43,6 %

3515

43.9 %

sonstige Arb

7594

7301

4637

3787

2957

38.9 %

3514

48.1 %

Arbeitn ges

95948

95 530

36391

34805

59557

62.1 %

60725

63,6 %

eD = einfacher Dienst
mD = mittlerer Dienst
gD = gehobener Dienst
hD = höherer Dienst




wieder nach oben

Bayerischer Landtag - Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes vom 9.12.1999:

Zusammenfassende Stellungnahmen
von MdL Naaß und MdL Lochner-Fischer

(Zusammenfassungen - KEIN WORTPROTOKOLL)

Berichterstatterin Frau Christa Naaß, MdL (SPD)
stellt fest, die Bayerische Staatsregierung habe sich nicht an das vom Landtag beschlossene Gesetz gehalten. Im Artikel 22 Gleichstellungsgesetz sei nämlich geregelt, daß die Staatsregierung dem Landtag und dem Senat im Abstand von drei Jahren über die Durchführung dieses Gesetzes berichten solle. Mittlerweile seien dreieinhalb Jahre vergangen, bevor die Staatsregierung den Bericht vorgelegt habe. Vor vier Wochen habe die SPD den Medien entnehmen müssen, was das Sozialministerium in den vergangenen Jahren im Bereich der Gleichstellungspolitik unternommen habe. Der Bayerische Landtag mußte jedoch zunächst einen Antrag stellen, bevor die Staatsregierung den Bericht zu diesem Thema im Ausschuß vorlegte. In Zukunft sollte Frau Staatsministerin Stamm nach drei Jahren unaufgefordert diesen Bericht vorlegen. Dabei verstehe sich von selbst, daß zunächst der Landtag und nicht die Öffentlichkeit informiert werden müsse.

Der Bericht enthalte einen schalen Aufwasch mittlerweile bekannter Fakten. Er zeige auf, daß der von der Staatsregierung beschrittene Weg falsch sei. Der Bericht sei eine Selbstbeweihräucherung und zeige wenig Bereitschaft der Staatsregierung, auf die tatsächlichen Probleme der Gleichstellung einzugehen. Dieser Gleichstellungsbericht sei ein Stückwerk. Sein Zustandekommen sei fragwürdig, da die Rücklaufquote nicht bekannt sei und Unklarheit über die Zahl der an die Gleichstellungsstellen gesandten Fragebögen bestehe. Einige Gleichstellungsstellen hätten überhaupt nicht reagiert. Zu fragen sei, warum.

Der Bericht sei bereits im Ansatz falsch, da mit ihm hauptsächlich Verbesserungen und nicht Schwachstellen aufgezeigt werden sollten. Verschiedene Schwachstellen würden sogar übertüncht. Bei vielen Dienststellen sei überhaupt nur ein Fragebogen eingegangen. Zu fragen sei, ob der Rücklauf der Dienststellen mit dem Rücklauf der Gleichstellungsstellen verglichen worden sei. Nur so könnte valide ermittelt werden, wieviele Gleichstellungsbeauftragte prozentual zufrieden oder unzufrieden seien.

Zum Fragebogen sei zu bemerken, bestimmte Fragen, auf die für die Staatsregierung unangenehme Antworten zu erwarten gewesen seien, seien darin nicht enthalten. Damit seien zum Beispiel Fragen nach dem Budget und der Büro- und Personalausstattung der Gleichstellungsbeauftragten gemeint. Außerdem fehle die Frage nach dem beruflichen Fortkommen der Gleichstellungsbeauftragten. Häufig habe sich in der Praxis herausgestellt, daß Gleichstellungsbeauftragte beim beruflichen Fortkommen nicht gerade bevorzugt worden seien. Auch seien keine Unterschiede zwischen kommunalen und staatlichen Stellen berücksichtigt worden. Fragen nach der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, nach Verbesserungsvorschlägen und nach Verschlechterungen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seien nicht gestellt worden.

Außerdem hätte sie, Frau Naaß, das Auswahlverfahren für die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort interessiert. Unklar sei auch, ob die Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt oder gewählt worden seien oder ob sie sich selber beworben hätten. Aus dem Bericht gehe hervor, die Situation in Bayern sei "Friede, Freude, Eierkuchen". Bei einem Gespräch mit dem Gleichstellungsbeauftragten vor Ort ergebe sich ein anderes Bild. Im Gleichstellungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern sei ausgeführt, daß das Gleichstellungsgesetz Schwachpunkte habe, so daß bei der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes geprüft werden solle, wie künftige Regelungen den Bedürfnissen der Frauenförderung besser gerecht werden könnten. Im Bericht der Bayerischen Staatsregierung werde demgegenüber eine reine Selbstbeweihräucherung betrieben. Jegliche Selbstkritik fehle.

Zur Rücklaufquote sei zu bemerken, die Stadt Nürnberg habe aufgrund datentechnischer Schwierigkeiten keine Daten von Beschäftigten übermittelt. Das Frauenbüro der Landeshauptstadt München habe aufgrund erheblicher methodischer Mängel eine Beteiligung abgelehnt. Frau Stamm habe ausgeführt, der Frauenanteil im höheren Dienst sei bei den Führungspositionen auf 31,1 % gestiegen. Im gehobenen Dienst seien sogar 50,4 % der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Tatsache sei, nicht alle Frauen des höheren oder gehobenen Dienstes übten Führungspositionen aus. In den höheren Besoldungsstufen sei eine Abnahme des Frauenanteils festzustellen. Dies sei ein Widerspruch. Das Sozialministerium habe nicht eindeutig festgestellt, was es unter "flexiblen Arbeitszeiten" verstehe. Im Bericht sei ausgeführt, in 86,1 % der Fälle werde ein flexibles Arbeitszeitmodell angeboten. Dies sollte näher erläutert werden. Außerdem sei zu fragen, wie dieses Thema in den unteren Behörden geregelt werde.

Die Teilzeitoffensive des Sozialministeriums habe in erster Linie zu einem Stellenabbau geführt. Von 24 freigewordenen Planstellen seien sechs eingespart worden. Eine Teilzeitoffensive, die zu einem Stellenabbau führe, könne nicht als Erfolg verkauft werden. 25,7 % der Gleichstellungsbeauftragten seien mit der Freistellungsregelung nicht zufrieden. 30,3 % der Gleichstellungsbeauftragten hätten hierzu keine Angaben gemacht. Daraus seizu schließen, 50 % der Gleichstellungsbeauftragten hätten sich nicht positiv zu dieser Regelung geäußert. Daraus sei nicht zu folgern, daß die Gleichstellungsbeauftragten zum überwiegenden Teil zufrieden seien. Hinsichtlich der Schwierigkeiten bei der Umstellung des Gleichstellungsgesetzes seien nur die Dienststellen befragt worden, nicht die Gleichstellungsbeauftragten. Teilzeit und familiäre Beurlaubungen seien immer noch reine Frauensache. Beides hemme in der Regel den beruflichen Aufstieg. Herrn Abg. Dr. Thomas Jung sei auf eine schriftliche Anfrage geantwortet worden, einige Frauen in der Finanzverwaltung seien nicht befördert worden, weil sie Teilzeit arbeiteten. Das Ministerium habe ausgeführt:

Frauen haben aufgrund der Doppelbelastung von Beruf und Familie nicht die Leistungen der mit ihnen statistisch verglichenen ununterbrochen vollzeitbe-schäftigten männlichen Kollegen erbringen können.

Dies beweise, in manchen Ministerien herrsche Frauenfeindlichkeit. Frau Staatsministerin Stamm sei in diesem Gleichstellungsbericht mit keinem Wort auf eine frauenfreundliche Sprache eingegangen. Die Gesetze würden derzeit ausschließlich mit männlichen Sprachformen vorgelegt. Sollte sich irgendwo doch eine weibliche Form eingeschlichen haben, stelle die CSU-Fraktion den Antrag, diese durch eine männliche Form zu ersetzen. Die Gleichstellung der Frauen sei offenbar in den Köpfen noch nicht vorangeschritten. Wichtig sei, daß in Gesetzen von "Lehrerinnen und Lehrern" und "Professorinnen und Professoren" die Rede sei. Dies erfordere eine gewisse Sensibilität. Frauen arbeiteten immer noch überwiegend im einfachen und mittleren Dienst. Teilweise hätten sie kein existenzsicherndes Einkommen zur Verfügung. Verwaltungsangestellte an staatlichen Schulen verdienten zum Teil zwischen 600 und 700 DM. Diese Frauen seien nicht in der Lage, ihre Existenz allein zu sichern, sondern seien nach wie vor von den Männern abhängig.

Auch die Themen "Mobbing" und "sexuelle Belästigung" seien kein Bestandteil des Gleichstellungsgesetzes. Die SPD habe beantragt, diese Themen zum Bestandteil des Gleichstellungsgesetzes zu machen. Die CSU-Mehrheit habe dies abgelehnt. Die Probleme in der Münchner Polizei seien bekannt. Deshalb hätten diese Themen ein Bestandteil des Berichts sein müssen. Nötig sei ein Gleichstellungsgesetz das Biß habe. Den Gleichstellungsbeauftragten müßten mehr Rechte, mehr Zeit und eine bessere finanzielle Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. Das Gleichstellungsgesetz dürfe kein "Markt der Beliebigkeiten" sein.

Die CSU fordere in ihrem Antrag auf Drs. 14/2074 die Erstellung einer Arbeitshilfe. Dazu sei zu bemerken, die Gleichstellungsbeauftragten könnten rechtlich nicht auf diese Arbeitshilfe zurückgreifen. Ein Landrat sei beispielsweise nicht verpflichtet, sich nach dieser Arbeitshilfe zu richten. Frau Riess habe nach einer Tagung des Frauenforums im Bayerischen Landtag das Fazit gezogen, das Gleichstellungsgesete habe Schwachstellen. Darum stünden Nachbesserungen an. Es sollten verbindliche Aussagen getroffen werden, wie lange die Gleichstellungsbeauftragten für Frauenfragen freigestellt würden. Als Minimum habe Frau Riess eine Halbtagsstelle gefordert. Von diesen Forderungen sei offenbar nichts übrig geblieben.

Appelle und Schuldzuweisungen an die Gleichstellungsbeauftragten und die Frauen seien nicht hilfreich. Häufig seien es die Rahmenbedingungen, die es Frauen erschwerten, Führungspositionen zu bekleiden. Deshalb sollte das Sozialministerium Wege aufzeigen, um diese Rahmenbedingungen für Frauen zu verbessern. Frauenfeindliche Formulierungen von Männern dürften nicht im Raum stehenbleiben. Nötig seien mehr Rechte für die Frauen und Sanktionsmöglichkeiten. Die CSU lehne dies jedoch ab. Dieses Gesetz sei ein Stückwerk, ein Gleichstellungsgesetz der Beliebigkeiten.




wieder nach oben

Wortmeldung Frau Lochner-Fischer, MdL (SPD):
Bedauerlich sei, daß Herr Kreidl (der CSU-Berichterstatter) Sachbearbeiterinnen und Dienststellenleiterinnen auf eine Stufe stelle. In den Gesetzen sollten künftig weibliche Formen verwendet werden, wobei damit automatisch die männliche Form ebenfalls gemeint sei. Bisher sei es umgekehrt. Tatsache sei, zwischen einer Lehrerin im Eingangsamt und einer Schulleiterin bestehe ein großer Unterschied.

Der vorliegende Bericht spreche eine deutliche Sprache durch das, was nicht darin enthalten sei. Wünschenswert wäre eine Aufstellung gewesen, wie viele Behörden im Freistaat Bayern verpflichtet seien, Gleichstellungsbeauftragte zu benennen. Offen sei die Frage, wie viele Gleichstellungsbeauftragte sich an dieser Untersuchung beteiligt hätten. Seit wann gebe es in den einzelnen Behörden Gleichstellungsbeauftragte? Bei der Polizei gebe es Dienststellen, die nur kurzzeitig über eine Gleichstellungsbeauftragte verfügt hätten. Unklar sei auch, wie viele Kommunen unter das Gleichstellungsgesetz fielen, wie viele Kommunen Gleichstellungsbeauftragte hätten und seit wann diese installiert seien. Zu fragen sei ferner, wie viele Stunden die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen freigestellt seien. Anhand dieser Daten wäre ersichtlich, ob die von der CSU beantragte Arbeitshilfe sinnvoll wäre oder nicht. Das Problem dieser Arbeitshilfe bestehe darin, daß sie für die Kommunen nicht verpflichtend sei.

Der Bayerische Rundfunk sei trotz seines großen Sträubens in das Gleichstellungsgesetz aufgenommen worden. Dort seien je zur Hälfte Männer und Frauen beschäftigt. Betrachte man jedoch die Gehaltsgruppenstruktur, stelle man fest, daß nur 10 % der Frauen in den Gehaltsgruppen 14 bis 18 seien. Demgegenüber befänden sich fast 29 % der Männer beim Bayerischen Rundfunk in den oberen Gehaltsstufen. Im Gleichstellungsbericht des Bayerischen Rundfunks sei ausgeführt:

Beim Bayerischen Rundfunk nehmen überwiegend Frauen Teilzeitangebote wahr, jedoch ist Teilzeitarbeit meist eine Sackgassensituation ohne die Möglichkeit für einen beruflichen Aufstieg. 90 % der Teilzeitbeschäftigten beim Bayerischen Rundfunk sind Frauen.

Teilweise waren dort 9,4 % der Männer teilzeitbeschäftigt. Die Tendenz sei jedoch rückläufig. Eine Teilzeitoffensive habe zwei Voraussetzungen: Zum einen müsse klar sein, daß Teilzeitarbeit nur für einen begrenzten Zeitraum im Leben eines Menschen möglich sei, da sonst seine soziale Absicherung darunter leide. Zum anderen müsse dafür gesorgt werden, daß Teilzeitarbeit nicht gleichzeitig einen Karriereknick bedeute. Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst habe zugenommen. Wenn man jedoch nur mit Vollzeitstellen rechne, erhalte man ein interessantes Ergebnis: Im mittleren Dienst sei der Frauenanteil von 16,11 % leicht auf 16,6 % gestiegen. 1996 waren im gehobenen Dienst 29 % der Beschäftigten Frauen, während es im Jahre 1999 nur noch 24,8 % seien. Somit sei insgesamt ein Rückgang feststellbar. Sie, Frau Lochner-Fischer, beziehe sich dabei auf die Zahlen des Berichts. Diese Zahlen seien mit dem Programm Excel nur anders gemischt worden. Lediglich im höheren Dienst sei eine Steigerung des Frauenanteils festzustellen, weil dort die Planstellen um 23 % erhöht worden seien. In Bereichen, wo die Zahl der Planstellen gleichgeblieben sei, sei der Frauenanteil an den Beschäftigten zurückgegangen.

Im Jahre 1996 sei der Frauenanteil bei den Beamten von 22,6 % auf 21,3 % gesunken. Aufgrund dieser Ergebnisse bestehe kein Grund zum Jubeln. Die Ausweitung des Frauenanteils im öffentlichen Dienst sei in erster Linie darauf zurückzuführen, daß Frauen ihre Stellen mit einer anderen Frau teilten. Dies könne nicht die Zukunft der Frauenarbeit sein. Frauen hätten das Recht, in normale Arbeitsverhältnisse einzutreten und einen Verdienst zu erhalten, von dem sie leben könnten. Dies gelte auch für die private Wirtschaft.



wieder nach oben

Presseerklärung vom 7.12.1999 der lag

Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Bayerischen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten

zum ersten Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes

(Bulletin Nr. 23/99 vom 12. November 1999 und Debatte am 9. Dezember 1999 im Landtag - Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes).

Sozialministerin Barbara Stamm zieht im vorliegenden Bericht ein positives Fazit zum bayerischen Gleichstellungsgesetz. Demgegenüber stellt die LAG Bayern fest: "Der Bericht enthält keinerlei stichhaltige Belege über positive Wirkungen des Gesetzes", so LAG-Sprecherin Gabriele Forstmaier, Gleichstellungsbeauftragte beim Landratsamt Rosenheim. Zwar sind in Bayern durchaus einige gleichstellungspolitische Erfolge zu verzeichnen, die in aller Regel jedoch nicht auf das erst vor drei Jahren in Kraft gesetzte Bayerische Gleichstellungsgesetz zurück zu führen sind. Sie resultieren, wie beispielsweise die Verleihung des total-F-Quality-Prädikats an die Landeshauptstadt München, aus den seit mehr als zehn Jahren praktizierten, kommunalen Frauenförderplänen und dem Engagement von Frauenbeauftragten in Bayern.

Zum Bericht im Einzelnen stellt die LAG Bayern fest:

  1. Datenbasis ungenügend
    Im Umsetzungsbericht wird versäumt, auf die vollständige Datengrundlage hinzuweisen. Beispielsweise hat die Stadt Nürnberg wegen datentechnischer Schwierigkeiten keinerlei Beschäftigtendaten übermittelt, das Frauenbüro der LH München hat aufgrund der erheblichen methodischen Mängel im Design der Befragung eine Beteiligung abgelehnt.
  2. Interpretationen geprägt von Wunschdenken
    Die LAG hält den vorliegenden Bericht inhaltlich für zu undifferenziert und an einigen Stellen für grob fehlerhaft:
  1. Frauen in Führungspositionen noch immer die Ausnahme. Bei dem im Bericht genannten "Anteil von Frauen in Führungspositionen des gehobenen und des höheren Dienstes (50,4 Prozent und 31,1 Prozent)" kann es sich keinesfalls um Frauen in tatsächlichen Führungspositionen handeln. Vielmehr ist diese Zahl höchstens bezogen auf den jeweiligen Gesamtanteil von Frauen in diesen Laufbahngruppen zu sehen. "Ein weiblicher Führungskräfteanteil von knapp der Hälfte aller Führungspositionen wäre in der Tat ein sensationeller frauenpolitischer Erfolg, von dem bayerische Gleichstellungsbeauftragte allerdings bislang nur träumen können", so die LAG-Sprecherin Ragnhild Esswein-Koppen. Tatsächlich, um einige Beispiele zu nennen, übersteigt der Frauenanteil bei Nürnberger Amtsleitungen nicht einmal die 5-Prozent-Hürde. In München liegt die Zahl der Führungskräfte im höheren Verwaltungsdienst bei 9 Prozent Frauen. Im höheren technischen Dienst liegt der Frauenanteil bei Führungskräften bei 10 Prozent.
  2. Steigende Teilzeitquote kein Patentrezept für Chancengleichheit im Beruf
    Die dem Bericht zufolge von 18,9 Prozent auf 22,9 Prozent gestiegene Teilzeitquote sieht die LAG nicht als ungetrübten Erfolg. Die große Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten sind immer noch Frauen. Teilzeitbeschäftigte in Führungspositionen sind schwieriger zu finden, als die berühmte Stecknadel im Heuhaufen. Die Realität: Teilzeitbeschäftigte arbeiten überwiegend im mittleren Dienst und verfügen somit über kein existenzsicherndes Einkommen.
  3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie - eine Herausforderung für Männer
    Der Bericht suggeriert, dass die vielzitierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund des Gesetzes für Frauen und Männer heute leichter zu bewerkstelligen sei. Dem gegenüber stellt die Mehrheit der Bayerischen Gleichstellungsbeauftragten aufgrund ihrer täglichen Praxis fest: Teilzeit und familiäre Beurlaubungen sind immer noch reine Frauenangelegenheiten. Beides hemmt in der Regel den beruflichen Aufstieg.

Fazit:

Die LAG sieht in der nach wie vor bestehenden einseitigen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ein zentrales Hindernis für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Die LAG teilt die Einschätzung der Staatsregierung, dass in dieser Frage Verbesserungen zu erzielen seien.

"Allerdings", so Helga Forster, Landratsamt Schwandorf, "brauchen wir dringend ein Gleichstellungsgesetz, das seinen Namen auch verdient. Gleichstellungsbeauftragte brauchen zur Durchsetzung ihres Auftrags mehr Rechte, mehr Zeit und eine bessere finanzielle Ausstattung".



wieder nach oben