www.lochner-fischer.de
Behandlung dieses Antrags im Bayerischen Landtag:
Behandlung nur im Haushaltsausschuss (Doppelhaushalt 2003/2004):
Von der CSU-Mehrheit am 6.11.2002 abgelehnt

Der gesamte Beratungsverlauf sowie der -stand dieser Vorlage im Bayerischen Landtag sind
- wie alle anderen Anträge und Anfragen der Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion -
über http://www.bayern.landtag.de/ zu erhalten


Bayerischer Landtag Drucksache 14/10683
 31.10.2002

Antrag

der Abgeordneten Lochner-Fischer, Strasser, Dr. Baumann, , Hartmann, Hecht, Hufe, Dr. Kaiser, Niedermeier, Odenbach, Schieder Werner, Dr. Schuhmann, Schultz, Vogel, Voget, Wolfrum SPD

 


Haushaltsplan 2003/2004;
hier: Erstattung von Kosten des gesetzlichen Jugendmedienschutzes
(Kap. 10 07 TG 76)

Der Landtag wolle beschließen:

Zur Stärkung der Überwachung des Internets mit dem Ziel des Schutzes von Kindern und Jugendlichen durch jugendschutz.net und damit der Umsetzung der Verpflichtungen aus § 18 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), der am 1.4.2003 in Kraft tritt, wird in Kap. 10 07 TG 76 der Haushaltsansatz für 2003/2004 von bisher jeweils 35,8 Tsd. Euro um jeweils 100 Tsd. Euro auf 135,8 Tsd. Euro pro Jahr erhöht.

Begründung:

Technik beherrschen Kinder und Jugendliche oft schneller und besser als Eltern und Pädagogen. Der Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechniken ist für sie nicht nur sehr spannend, wenn sie etwa mit aller Welt kommunizieren können, sondern er ist für ihre berufliche Zukunft auch wichtig. Online-Medien haben für Kinder und Jugendliche aber nur dann positive Auswirkungen, wenn sie nicht an jeder Ecke über problematische Angebote stolpern. Je mehr die technischen Zugänge zu Medienprodukten vernetzt werden, desto schwieriger wird der Jugendschutz. Das Angebot im Internet hat sich von mehreren hundert Seiten im Jahre 1994 auf 5 Milliarden Seiten Anfang November 2001 erhöht. Totale Kontrolle ist nicht möglich und auch nicht wünschenswert. Andererseits ist es wichtig, Kinder und Jugendliche vor solchen Einflüssen zu schützen, die sie noch nicht verarbeiten können oder die ihre Entwicklung beeinträchtigen.
Jugendschutz.net wird im Internet selbst aktiv, um jugendbeeinträchtigende und - schädigende Angebote zu finden. Um in diesem Sinne problematische Inhalte einzuschränken, wird bisher im Rahmen der Möglichkeiten sehr erfolgreich auf eine Kooperation mit Anbietern und Providern gesetzt, damit diese Angebote sperren, verändern oder den Zugang durch geeignete Maßnahmen auf Erwachsene einschränken.
Diese immer wichtiger und größer werdende Aufgabe von jugendschutz.net wird jetzt auch in § 18 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), der bereits im Bayerischen Landtags beraten wurde und am 1.4.2003 in Kraft treten soll, festgeschrieben. Allerdings können die darin enthaltenen Aufgabenzuteilungen nicht mit dem derzeit jährlichen Gesamthaushalt von rund 200 Tsd. Euro geleistet werden. Dies entspricht zudem auch nicht dem vom Landtag bereits wiederholt beschlossenen deutlichen Wunsch nach massiver Kontrolle des Internets zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der bisherige Beitrag des Freistaats in Höhe von jährlich 35,8 Tsd. Euro (abzüglich der Haushaltssperren!) entspricht diesen Landtagsbeschlüssen in keiner Weise.

 


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