www.lochner-fischer.de
Behandlung dieses Antrags im Bayerischen Landtag:
Behandlung nur im Haushaltsausschuss (Doppelhaushalt 2003/2004):
Von der CSU-Mehrheit am 14.11.2002 abgelehnt

Der gesamte Beratungsverlauf sowie der -stand dieser Vorlage im Bayerischen Landtag sind
- wie alle anderen Anträge und Anfragen der Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion -
über http://www.bayern.landtag.de/ zu erhalten


Bayerischer Landtag Drucksache 14/10754
 06.11.2002

Antrag

der Abgeordneten Volkmann, Strasser, Hartmann, Lochner-Fischer,Hecht, Niedermeier, Schieder Werner, Voget, Wolfrum SPD

 


Haushaltsplan 2003/2004;
hier: Wohnungsbauförderung
Landesmittel zur Förderung der Schaffung von Studentenwohnraum
(Kap. 03 64 TG 76 - 78)

Der Landtag wolle beschließen:

Der Titel 894 78-6 "Zuschüsse des Landes an öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Schaffung und größeren baulichen Instandsetzung von Studentenwohnheimen (Neubewilligungen)" wird pro Jahr um 3 Mio. € auf insgesamt jeweils 5 Mio. € erhöht.

Begründung:

Die Staatsregierung hat bisher die Auffassung vertreten, dass zur Versorgung der Studierenden eine Wohnplatzquote von mindestens 15 % notwendig ist - wobei auch diese Quote in Ballungsgebieten nicht unbedingt als ausreichend erachtet wurde. Diese Wohnplatzquote ist keineswegs überall erreicht. Vor allen in den Großräumen München, Augsburg und Nürnberg besteht immer noch ein deutlicher Bedarf an Wohnraum für Studierende. Die jeweiligen Wohnraumquoten betragen in Augsburg 11,8 %, in Nürnberg 12,0 und in München 12,4 %. Vor allem in München, wo etwa 3.000 - 4.000 Studierende auf der Warteliste für einen Platz in einem Studentenwohnheim stehen und die Wartezeit durchschnittlich vier Semester beträgt, ist die Bedarfssituation noch immer als "dramatisch" zu bezeichnen.

 


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