Dokumente aus dem Bayerischer Landtag |
Bayerischer Landtag | Drucksache 14/3150 |
08.02.2000 |
Beschluss
Beschlussempfehlung und Bericht
des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung
beraten und beschlossen:
des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen
Antrag der Staatsregierung Drs. 14/189
I. Beschlussempfehlung:
1. Aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichts 1999 des Obersten Rechnungshofs wird der Staatsregierung gemäß Art. 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Art. 114 Abs. 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 1997 Entlastung erteilt.
2. Die Staatsregierung wird gemäß Art. 114 Abs. 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht,
a) darauf zu achten, dass Beamte für eine ehrenamtliche Tätigkeit Urlaub nur in dem Umfang in Anspruch nehmen, in dem er ihnen nach den entsprechenden Vorschriften der Urlaubsverordnung genehmigt wurde, und dass bei nachhaltigen Verstößen gegen die Pflicht zur Dienstleistung dienst- und besoldungsrechtliche Konsequenzen gezogen werden (TNr. 16 des ORH-Berichts),
b) dem Landtag über den Stand der Einführung eines geeigneten IT-Materialwirtschaftsverfahrens bis spätestens Anfang 2001 einen Bericht zu erstatten und ein entsprechendes Verfahren bis spätestens 01.01.2002 einzuführen (TNr. 17 des ORH-Berichts),
c) vor einer endgültigen Entscheidung zur Neuorganisation des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens über die Zentralisierung des Vorverfahrens hinaus auch die ablauforganisatorische und informationstechnische Zusammenfassung des Vor- und Anzeigenverfahrens an zwei Standorten mit einer Kosten-Nutzen-Analyse zu untersuchen und dem Landtag hierüber bis zum 01.07.2001 zu berichten (TNr. 18 des ORH-Berichts),
d) ergänzend zu Nr. 3 Buchst. b des Landtagsbeschlusses vom 22. Februar 1995 (Drs. 13/560) und Nr. 2 Buchst. d des Landtagsbeschlusses vom 24. April 1998 (Drs. 13/10947) bei "privater Vorfinanzierung" staatlicher Bauvorhaben nicht nur auf die Finanzierung, sondern auch auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Bauausführung zu achten; die Vergabe an einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer muss dabei wirtschaftlich und qualitativ mindestens zum gleichen Ergebnis führen, wie die herkömmliche Planung und Vergabe nach Einzelgewerken (TNr. 19 des ORH-Berichts),
e) Modellvorhaben im Wohnungsbau so anzugehen, dass bei angemessener Qualität nicht nur die reinen Bauwerkskosten niedriger, sondern die Bauvorhaben insgesamt wirtschaftlicher sind; dem Landtag ist über das Ergebnis der von der Obersten Baubehörde veranlassten Nachuntersuchung bis 01.01.2001 zu berichten (TNr. 20 des ORH-Berichts),
f) im Hinblick darauf, dass ein weiterer Abbau des Planungspersonals zugunsten eines noch höheren Vergabeanteils unwirtschaftlich wäre, die Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltung durch Behördenvergleiche, Einführung einer Arbeitszeitaufschreibung, einer Kosten- und Leistungsrechnung und ein darauf aufbauendes Controllingsystem weiter zu steigern sowie in der örtlichen Bauüberwachung den Qualitätsstandard und Personaleinsatz unter Einbeziehung von Erfahrungen mit Ingenieurbüros zu prüfen; dem Landtag ist bis 01.05.2002 zu berichten (TNr. 21 des ORH-Berichts),
g) den Eigenbau von Großschneeschleudern einzustellen, sobald dies in personeller Hinsicht vertretbar ist, und dem Landtag über die Umsetzung der Anregungen des ORH einen Zwischenbericht bis 01.05.2002 und einen endgültigen Bericht bis zum 01.05.2005 zu geben (TNr. 22 des ORH-Berichts),
h) auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung (MV) vom 7. September 1993, BGBl I/1554, unterliegen, unter Einbeziehung der Auffassung des Obersten Rechnungshofs einer Klärung zugeführt wird, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Entschädigungen an Sachverständige in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren künftig nicht mehr bar ausbezahlt werden und hierüber dem Landtag bis zum 01.10.2000 zu berichten (TNr. 23 des ORH-Berichts),
i) die Studentenwerke durch entsprechende Kürzung der Zuweisungen zu veranlassen, Rücklagen auf ein notwendiges Maß abzubauen und die nicht zweckgebundenen Betriebsmittelrücklagen zu reduzieren; dem Landtag ist bis 01.07.2001 zu berichten (TNr. 24 des ORH-Berichts),
j) die bereits beschlossene Zusammenlegung der vorklinischen Medizinerausbildung der beiden Münchner Universitäten unter dem Dach der Ludwig-Maximilians-Universität rasch zu realisieren und dabei die unter TNr. 25.5 des ORH-Berichts aufgezeigten Einsparmöglichkeiten beim wissenschaftlichen Personal, insbesondere bei den C4- und C3-Professuren, wahrzunehmen (TNr. 25 des ORH-Berichts),
k) den Ausbildungs- und Studienbetrieb der Bayerischen Theaterakademie vom sonstigen Veranstaltungsbereich des Prinzregententheaters klar zu trennen und eine Eingliederung in die Hochschule für Musik und Theater zu prüfen; ebenfalls ist zu prüfen, ob die Bewirtschaftung und Bespielung des Prinzregententheaters einem eigenen Management - ggf. in der Rechtsform einer GmbH - unterstellt werden kann; hierzu ist dem Landtag bis Ende 2000 zu berichten (TNr. 27 des ORH-Berichts),
l) den Personalbedarf für die Bewertungsstellen der Finanzämter kritisch zu überprüfen und dem Landtag bis 01.09.2000 über das Ergebnis und die daraus abgeleiteten Konsequenzen zu berichten (TNr. 29 des ORH-Berichts),
m) die Eingliederung der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung und die Übertragung ihrer Aufgaben auf die Oberfinanzdirektion in die Wege zu leiten; die nicht benötigten Stellen sind einzuziehen bzw. in eine andere Verwendung zu überführen (TNr. 31 des ORH-Berichts),
n) bei den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen der Finanzämter
- für einen zügigen Abbau der Arbeitsrückstände, insbesondere der immer noch vorhandenen Altrückstände aus früheren Jahren, zu sorgen und
dem Landtag ist bis 01.07.2001 über den Arbeitsstand und die Umsetzung der Organisationsreform sowie über den Stand der Automationsunterstützung unter Einbeziehung der Auswirkungen auf den Personalbedarf zu berichten (TNr. 32 des ORH-Berichts),
o) die Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen unverzüglich zu überprüfen und wenn nötig zu berichtigen; dem Landtag ist bis zum 31.12.2000 zu berichten (TNr. 35 des ORH-Berichts),
p) bei der Gewährung von Zuwendungen durch die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung stärker als bisher dafür Sorge zu tragen, dass die Förderbestimmungen tatsächlich eingehalten und Rückforderungen unverzüglich geltend gemacht werden, insbesondere sind die Arbeitsplatzziele konsequenter zu verfolgen; darüber hinaus ist dem Landtag vom Ergebnis der eingeleiteten Maßnahmen zu berichten (TNr. 37 des ORH-Berichts),
q) auf eine Änderung der Berechnungsvorschriften für die Ausgleichsleistung nach § 45 a PBefG dahingehend hinzuwirken, dass das Missverhältnis zwischen Ausgleichsleistung und Einnahmeminderung durch verbilligte Ausbildungstarife auf der Grundlage der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 3./4.11.1999 abgebaut wird; dem Landtag ist innerhalb eines Jahres zu berichten (TNr. 38 des ORH-Berichts),
r) eine landesweite, umfassende Erfolgskontrolle aller im Bereich nachwachsender Rohstoffe geförderten Projekte vorzunehmen und das Gesamtkonzept "Nachwachsende Rohstoffe in Bayern" entsprechend anzupassen; dem Landtag ist hierüber bis 01.07.2000 zu berichten. Ferner ist sicherzustellen, dass künftigen Förderprojekten gründlichere Wirtschaftlichkeits-überlegungen zugrunde gelegt werden und der Erfolg projektbegleitend ausreichend zeitnah kontrolliert wird, wobei insbesondere bei Pilotprojekten Fehlschläge nie vollständig auszuschließen sind (TNr. 39 des ORH-Berichts),
s) das landwirtschaftliche Versuchswesen zu koordinieren und zu konzentrieren und dem Landtag bis 01.06.2001 ein Gesamtkonzept über die weitere Notwendigkeit und künftige Nutzung der einzelnen staatlichen Versuchsgüter vorzulegen, dabei sind insbesondere die Versuchsgüter der Universitäten einzubeziehen; auch sind entsprechend den waldgesetzlichen Regelungen künftig grundsätzlich nur noch Wälder geringer Größe von den Versuchsgütern mitzubewirtschaften (TNr. 40 des ORH-Berichts),
t) um ein ausgewogenes Verhältnis von Wald und Wild zu erreichen, die Praktikabilität einer abschussplanfreien Rehwildbejagung versuchsweise in ausgewählten Hegegemeinschaften zu beobachten und Fachgespräche darüber mit dem Waldbesitzerverband, dem Bauernverband und den Jagdverbänden zu führen; dem Landtag ist bis 01.06.2001 zu berichten (TNr. 41 des ORH-Berichts),
u) eine wirksame Erfolgskontrolle der Ankaufsförderung ökologisch wertvoller Flächen einzuführen und mit erster Priorität den Ankauf nur dann zu fördern, wenn alternative Maßnahmen wie Pacht oder staatliche Förderung der extensiven Flächenbewirtschaftung ausscheiden und der mit der Ankaufsförderung verbundene Zweck zeitnah und konsequent erreicht werden kann; dem Landtag ist bis 01.02.2002 unter Einbeziehung der Fragen des SPD-Antrages vom 20.01.2000, Drs. 14/2560, zu berichten, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, um den Beanstandungen des ORH gerecht zu werden (TNr. 42 des ORH-Berichts),
3. Der Landtag missbilligt gemäß Art. 114 Abs. 5 der Bayerischen Haushaltsordnung, dass
a) durch die Haushalts- und Wirtschaftsführung bei der Bayerischen Theaterakademie die Haushaltsansätze ohne die erforderliche Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen um 1,36 Mio DM überschritten worden sind (TNr. 7.2 des ORH-Berichts),
b)
dass es in mehr als zehn Jahren und trotz erheblichen Aufwands nicht gelungen ist, bei allen Fachhochschulen einheitliche und dringend erforderliche IT-Verfahren einzuführen, mit deren Hilfe die Bereiche Zulassung, Studentenverwaltung und Prüfungswesen ordnungsgemäss und wirtschaftlich verwaltet werden können.
Die Staatsregierung wird gemäß Art. 114 Abs. 3 und 4 der BayHO ersucht, bei den Fachhochschulen möglichst rasch einheitliche und effiziente IT-Verfahren einzuführen und die dadurch möglichen Personaleinsparungen zu verwirklichen; dem Landtag ist hierüber bis 01.07.2001 zu berichten (TNr. 26 des ORH-Berichts).
Berichterstatter: Dr. Bernhard
II. Bericht:
1. Der Antrag wurde dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen federführend zugewiesen. Weitere Ausschüsse haben sich mit dem Antrag nicht befasst.
2. Der federführende Ausschuss hat den Antrag der Staatsregierung und den Jahresbericht 1999 des Obersten Rechnungshofs in seiner 60. Sitzung am 08. Februar 2000, 61. Sitzung am 09. Februar 2000 und in seiner 62. Sitzung am 10. Februar 2000 beraten.
Der Staatsregierung wurde mit folgendem Stimmergebnis:
CSU: Zustimmung
Entlastung erteilt.
Die Ersuchen in den Nummern 2c - 2u, 3a und b der Beschlussempfehlung wurden e i n s t i m m i g beschlossen.
Ach
- die Automationsunterstützung durch das DV-Programm AUSTER weiter zu optimieren;
Mitberichterstatter: Hartmann
SPD: Ablehnung
B90 GRÜNEN: Ablehnung
Vorsitzender