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Beschluss des Bayerischen Landtags:
Von der CSU-Mehrheit gegen die Stimmen von SPD und Grüne angenommen

Der Beratungsverlauf dieser Vorlage im Bayerischen Landtag sowie das Plenarprotokoll dazu sind wie andere Anträge und Anfragen über http://www.bayern.landtag.de/ zu erhalten

Bayerischer Landtag Drucksache 14/9009
 19.03.2002

Zum ORH-Bericht 2001

Beschluss
des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen

Antrag der Staatsregierung
Drs. 14/5185

Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 1999

I. Beschlussempfehlung:

1. Aufgrund der Haushaltsrechnung und des Jahresberichts 2001 des Obersten Rechnungshofs wird der Staatsregierung gemäß Art. 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Art. 114 Abs. 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilt.

2. Die Staatsregierung wird gemäß Art. 114 Abs. 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht,

a) entsprechend ihren erklärten Zielsetzungen verstärkt auf eine Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten hinzuwirken und zu diesem Zweck insbesondere den Umfang der staatlichen Aufgaben kritisch zu überprüfen (TNr. 17 des ORH-Berichts),

b) die Abrechnung der Reisekosten baldmöglichst auf wenige Einheiten zu konzentrieren, verstärkt IT-gestützte Verfahren einzusetzen, die nicht mehr benötigten Planstellen einzuziehen und dem Landtag bis 31.12.2002 zu berichten (TNr. 18 des ORH-Berichts),

c) die Altersteilzeit aufgrund des bisherigen bzw. des zu erwartenden Inanspruchnahmeverhaltens und aufgrund der Erfahrungen im Vollzug grundsätzlich zu überprüfen. Dabei ist auch auf die Kostenauswirkungen für den Staat und die Frage, ob im erforderlichen Umfang ausreichend qualifiziertes Personal gewonnen werden kann, einzugehen (TNr. 19 des ORH-Berichts),

d) zeitnah in geeigneten Pilotprojekten unter Federführung des interministeriellen Koordinierungsausschusses Datenverarbeitung zu untersuchen, inwieweit Open Source Software-Produkte auch im Client-Bereich wirtschaftlich eingesetzt werden können,

- bei zukünftigen IuK-Projekten darauf zu achten, dass nach Möglichkeit plattform-unabhängige Lösungen ohne Vorwegfestlegung (z.B. auf Basis der Browser-Technologie) entwickelt werden,

- die Erfahrungen von Bund und Ländern hinsichtlich einer stärkeren Nutzung offener Software und Verwendung herstellerunabhängiger Standards für den Dokumentenaustausch in die Untersuchung einzubeziehen.

Dem Landtag ist bis 01.10.2002 ein Zwischenbericht zu geben und bis 01.07.2003 über die Ergebnisse zu berichten (TNr. 20 des ORH-Berichts),

e) dafür zu sorgen, dass neue Hochbauvorhaben - gerade vor dem Hintergrund der ab 1. Februar 2002 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) - wirtschaftlich sinnvoll energiesparend geplant und ausgeführt werden, und dieser Grundsatz bereits bei der Auslobung von Architektenwettbewerben als Entscheidungskriterium festgelegt wird. In allen Hochbauvorlagen ist eine Aussage über die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen (TNr. 21 des ORH-Berichts),

f) das angekündigte Konzept für einen wirtschaftlichen Betrieb der Fortbildungseinrichtungen der Polizei nunmehr zügig zu erstellen und dem Landtag bis 01.07.2002 zu berichten (TNr. 22 des ORH-Berichts),

g) die Fördermittel für den Bau von Studentenwohnungen zielgerichtet dort einzusetzen, wo der Bedarf am größten ist, bei der Förderung von Studentenwohnräumen auf eine kostensparende Bauweise zu achten und den Verfahrensablauf entsprechend den Anregungen des ORH zu vereinfachen (TNr. 23 des ORH-Berichts),

h) bei den Staatsstraßen mittelfristig das Defizit in der Bestandserhaltung abzubauen und dafür vorrangig Haushaltsmittel vorzuhalten. Dem Landtag ist bis 31.12.2002 zu berichten (TNr. 24 des ORH-Berichts),

i) die vom ORH ermittelten Arbeitspensen der
Zivilabteilungen bei allen Amtsgerichten zügig umzusetzen (TNr. 25 des ORH-Berichts),

j) bei den Berufsschulen auf eine Optimierung der Schulorganisation unter besonderer Berücksichtigung regionaler und situationsbedingter Gegebenheiten und moderner Anforderungen an Ausbildung und Arbeitsmarkt hinzuwirken und die berufliche Bildung von Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis neu zu ordnen; dem Landtag ist bis 01.03.2003 zu berichten (TNr. 27 des ORH-Berichts),

k) darzulegen, wie die Unterscheidung der Steuerfälle nach Risikogesichtspunkten besser unterstützt werden kann, um die Arbeitsqualität zu verbessern und das steuerliche Risiko bei der Bearbeitung zu verringern. Personalumschichtungen zu Lasten des Veranlagungsbereichs sollten zunächst unterbleiben und die tatsächliche Besetzung der Betriebsnahen Veranlagung verbessert werden (TNr. 29 des ORH-Berichts),

l) vor der endgültigen Entscheidung über die Einführung einer neuen Standardsoftware für die Bezügeabrechnung und die Personalverwaltung dem Landtag zu berichten (TNr. 30 des ORH-Berichts),

m) unter Hinweis auf Nr. 2 Buchst. p) des Landtagsbeschlusses vom 21. März 2000 (Drs. 14/3205) dafür Sorge zu tragen, dass die Förderbestimmungen eingehalten (TNr. 32) und Rückforderungen unverzüglich geltend gemacht werden (TNr. 33 des ORH-Berichts),

n) bei den kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Jugendämter die auf den Staat übergegangenen Ansprüche gegenüber den Unterhaltspflichtigen vollständig und zeitgerecht verfolgen (TNr. 37 des ORH-Berichts),

o) den Vollzug des Förderprogramms "Netz für Kinder" aufgrund der Feststellungen des ORH zu überprüfen und bis 30.11.2002 dem Landtag zu berichten (TNr. 38 des ORH-Berichts),

p) über die aus den Feststellungen des ORH gezogenen Konsequenzen bis 30.09.2002 zu berichten (TNr. 39 des ORH-Berichts),

q) bei den jetzt noch förderfähigen Vorhaben der Abfallwirtschaft die zuwendungsfähigen Kosten konsequent auf die Anlagenbereiche mit Pilotcharakter zu beschränken (TNr. 41 des ORH-Berichts),

r) bei der Auftragsvergabe wasserwirtschaftlicher Maßnahmen durch Umsetzung der bereits eingeleiteten Maßnahmen alle Möglichkeiten zur Verhütung von Manipulationen auszuschöpfen und auch bei der Förderung auf die Einhaltung der Vergabegrundsätze zu achten (TNr. 42 des ORH-Berichts),

s) die Überwachung der Abwassereinleitungen so zu intensivieren, dass ausreichend Proben vorliegen, um die Abwasserabgabe in allen Landesteilen bestimmungsgemäß und vollständig erheben zu können (TNr. 43 des ORH-Berichts),

t) sicherzustellen, dass für den Staat durch die Kooperation der Herzchirurgie des Universitätsklinikums Großhadern mit einer Privatklinik keine Kostenunterdeckung entsteht; andernfalls sind die Verhandlungen über eine Beendigung des Kooperationsvertrages im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mit Nachdruck voranzutreiben. Dem Landtag ist bis 01.10.2002 über das Ergebnis der Verhandlungen und seine rechtlichen und finanziellen Auswirkungen zu berichten (TNr. 44 des ORH-Berichts),

u) über den Stand der Neuorganisation des Landesamts für Denkmalpflege und die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes dem Landtag bis 01.10.2002 zu berichten und darzulegen, inwieweit die Anliegen des ORH berücksichtigt wurden (TNr. 46 des ORH-Berichts).

3. Der Landtag stellt gemäß Art. 114 Abs. 2 der Bayerischen Haushaltsordnung fest, dass

a) bei der Abwicklung der Reinigungsarbeiten durch das Staatsministerium der Finanzen in den Jahren 1993 bis 2000 gegen Grundsätze der ordnungsgemäßen Haushalts- und Wirtschaftsführung verstoßen wurde. Er nimmt zur Kenntnis, dass die beanstandeten Verfahrensweisen bereits geändert wurden (TNr. 28 des ORH-Berichts),

b) die vom Aufsichtsrat der Regentalbahn AG dem Vorstand der Gesellschaft gewährte Vergütung für die Verhältnisse einer staatlichen Beteiligungsgesellschaft unangemessen hoch war.
Die Staatsregierung wird ersucht, die Anteile des Staates an der Regentalbahn AG baldmöglichst zu privatisieren (TNr. 31 des ORH-Berichts),

c) dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten in der Anfangsphase des Projektes "top elf" Fehler und Versäumnisse bei der Durchführung und im Management unterlaufen sind, die aber abgestellt wurden.
Insbesondere wegen des rasanten technischen Fortschritts, der Eigenständigkeit der lokalen Projektträger und der Entwicklung auf dem Neuen Markt wurden die Ziele des Projekts jedoch nur eingeschränkt erreicht (TNr. 35 des ORH-Berichts),

d) bei der Landesanstalt für Bienenzucht Unregelmäßigkeiten bei der Honigbewirtschaftung aufgetreten sind. Das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wird aufgefordert, die Landesanstalt mit mehr Sorgfalt zu überprüfen.
Die Staatsregierung wird ersucht, keine Um- und Erweiterungsbauten am Standort Erlangen mehr vorzunehmen. Es ist anzustreben, durch eine Verlagerung des Aufgabenbereichs an die Landesanstalt für Wein- und Gartenbau in Veitshöchheim eine kostengünstigere und wirksamere Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Dem Landtag ist hierüber bis 10.07.2002 zu berichten (TNr. 36 des ORH-Berichts),

e) für die Sonderausstellung "Das neue Hellas" des Bayerischen Nationalmuseums mehr als das Siebenfache der hierfür zugewiesenen Haushaltsmittel ausgegeben wurde und damit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grob missachtet wurden. Die Staatsregierung wird ersucht, künftig bei Sonderausstellungen einen verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplan festzulegen und dessen Einhaltung sicherzustellen (TNr. 45 des ORH-Berichts).

Berichterstatter:       Kupka
Mitberichterstatter:    Hartmann

II. Bericht:

1. Der federführende Ausschuss hat den Antrag der Staatsregierung und den Jahresbericht 2001 des Obersten Rechnungshofes in seiner 146. Sitzung am 05. Februar 2002, 147. Sitzung am 06. Februar 2002 und in seiner 148. Sitzung am 07. Februar 2002 beraten.

Der Staatsregierung wurde mit folgendem Stimmergebnis:

CSU:                   Zustimmung
SPD:                   Ablehnung
B90 GRÜNEN:     Ablehnung

E n t l a s t u n g erteilt.

2. Die Ersuchen in Nummer 2b) bis g) und i) bis u) sowie Nr. 3d) und e) der Beschlussempfehlung wurden e i n s t i m m i g beschlossen.

Ach
Vorsitzender

 


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