Behandlung dieses Antrags im Bayerischen Landtag: |
Von der CSU-Mehrheit im Haushaltsausschuß abgelehnt. |
Bayerischer Landtag | Drucksache 14/1108 |
09.06.1999 |
Änderungsantrag
der Abgeordneten Straßer, Wahnschaffe, Lochner-Fischer, Steiger, Dr. Baumann, Berg, Biedefeld, Geiger, Goertz, Hartmann, Hecht, Hirschmann, Dr. Kronawitter, Lück, Naaß, Narnhammer, Niedermeier, Peters, Pranghofer, Radermacher, Schieder Marianne, Schieder Werner, Schmidt Renate, Schmidt-Sibeth, Schmitt Helga, Schultz, von Truchseß, Voget, Werner, Werner-Muggendorfer, Wolfrum SPD
Haushaltsplan 1999/2000
hier: Förderung von Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen und Kinder
(Kap. 10 07 TG 82)
Der Landtag wolle beschließen:
Der im Haushaltsplan 1999/2000 bei Kap. 10 07 TG 82 für die Haushaltsjahre 1999 und 2000 ausgewiesene Haushaltsansatz wird 1999 von 2,8 Mio. DM um 1 Mio. DM sowie in 2000 von 2,9 Mio. DM um 1 Mio. DM auf 3,8 Mio. DM bzw. 3,9 Mio. DM aufgestockt.
Die Mittel werden verwendet
Begründung:
In der staatlichen Personalkostenförderung sind derzeit 16 Notrufgruppen erfaßt. Weitere 14 erhalten Zuschüsse für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich 1998 auf 544.580,00 DM. Nach Abzug der 12%igen Haushaltssperre beläuft sich der Haushaltsansatz im Entwurf 1999 auf netto 514.800 DM. Damit können nicht einmal die bisherigen Leistungen weitergeführt werden. Der auch vom Staatsministerium angestrebte Ausbau auf 3 Notrufeinrichtungen pro Bezirk rückt in weite Ferne. Eine Anhebung der Mittel in diesem und in den anderen Bereichen von Kap. 10 07 TG 82 ist u.a. deshalb dringend geboten.
Das sog. "Passauer Modell" hat sich als guter Ansatz erwiesen und sollte flächendeckend eingeführt werden. Hierfür sind ebenfalls Finanzmittel nötig.