Behandlung dieses Antrags im Bayerischen Landtag: |
Von der CSU-Mehrheit im Plenum 17.02.2000 abgelehnt. |
Bayerischer Landtag | Drucksache 14/2205 |
24.11.1999 |
Antrag
der Abgeordneten Lochner-Fischer, Dr. Baumann, Berg, Biedefeld, Goertz, Hecht, Hirschmann, Dr. Kronawitter, Lück, Naaß, Narnhammer, Peters, Pranghofer, Radermacher, Schieder Marianne, Schmidt Renate, Schmidt-Sibeth, Schmitt Helga, Steiger, von Truchseß, Voget, Werner-Muggendorfer SPD
Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Besetzung des Aufsichtsrates und der Pflegedirektion des Klinikums der FAU in Erlangen neu vorzunehmen und dabei insbesondere auf die Einhaltung der Art. 2, 7 und 8 des BayGlG zu achten.
Begründung:
Weder im Aufsichtsrat noch im Pflegedirektorium der FAU Erlangen ist eine Frau vertreten, obwohl der Anteil der Frauen z.B. im Pflegebereich 83% beträgt. Dieses ist u.E. ein eklatanter Verstoß der Staatsregierung gegen das von ihr erlassene Gesetz, der umgehend bereinigt werden muß.