Schriftliche Anfrage an die Bayerische Staatsregierung:
Eingereicht am: 30.11.1999 - beantwortet am: 18.01.2000

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Bayerischer Landtag

Drucksache 14/2523

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer SPD

Frauen bei den Feuerwehren

Bei freiwilligen Feuerwehren gibt es sogenannte Frauenlöschgruppen. Der Grund hierfür ist hauptsächlich darin zu suchen, daß freiwillige Feuerwehren auch dann jederzeit einsatzbereit sind, wenn die männlichen Feuerwehrmitglieder ihrer hauptamtlichen Berufstätigkeit nachgehen

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Gibt es bei allen freiwilligen Feuerwehren Frauenlöschgruppen?

2. Welche Erfahrungen wurden mit Frauenlöschgruppen gemacht, gibt es signifikante Abweichungen von reinen Männerlöschgruppen ?

3. Dürfen Frauenlöschgruppen bei allen Feuerwehreinsätzen tätig werden oder gibt es welche, von denen sie ausgeschlossen sind und wenn ja: warum und sind diese Gründe evtl. in Verordnungen oder Gesetzen festgehalten und wenn ja, in welchen und gelten diese Bestimmungen nur für Frauenlöschgruppen oder auch für einzelne Frauen bei der Feuerwehr?

4. Gibt es auch bei Berufsfeuerwehren Frauenlöschgruppen und wenn ja, bei welchen?

5. Gibt es auch geschlechtsgemischte Löschgruppen bei freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren?

 

Antwort
des Staatsministeriums des Innern
vom 18.01.2000

Zu l.: Nein. Reine Frauenlöschgruppen sind eher selten.

Zu 2.:
Mit Frauenlöschgruppen werden gute Erfahrungen gemacht; sie leisten den gleichen Dienst wie Männerlöschgruppen. Es gibt keine signifikanten Abweichungen oder Qualitätsunterschiede zwischen der Einsatztätigkeit von Männern und Frauen.

Zu 3.:
Frauenlöschgruppen werden bei allen Feuerwehreinsätzen tätig. Es gibt keine normativen Regelungen über den Einsatz von Frauenlöschgruppen bzw. einzelner weiblicher Feuer-wehrdienstleistender. Allerdings sollten Frauen im gebärfähigen Alter nicht bei Einsätzen im Strahlenschutz verwendet werden.

Bei schwangeren Feuerwehrdienstleistenden ist davon auszugehen, dass sie vorübergehend körperlich nicht in der Lage sind, uneingeschränkt Feuerwehrdienst zu leisten. Zum Schutz von Mutter und Kind wird eine schwangere Feuerwehrfrau deshalb von allen Einsatz- und körperlich belastenden Ausbildungstätigkeiten entbunden, sobald der Kommandant von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt.

Zu 4.: Nein.

Zu 5.:
Der Einsatz weiblicher Feuerwehrdienstleistender erfolgt in aller Regel in geschlechtsgemischten Löschgruppen.