Behandlung dieses Antrags im Bayerischen Landtag: |
Beratung in den Ausschüssen ab 30.2.2000 |
Bayerischer Landtag | Drucksache 14/2913 |
16.02.2000 |
Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Schmidt Renate, Lochner-Fischer, Werner-Muggendorfer und Fraktion SPD
Konsequenzen aus dem Verwaltungsgerichtsurteil zur Finanzierung der Schwangerenkonfliktberatung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Schwangerenkonfliktberatung vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu klären:
- Wie kann ein plurales, flächendeckendes Angebot sichergestellt werden?
- Wie soll die finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen aussehen?
- Wann erhalten die Pro-Familia-Beratungsstellen die ihnen rechtmäßig zustehenden Finanzmittel?
Begründung:
Nachdem von Pro-Familia erstrittenen Verwaltungsgerichtsurteil vom 3.2.2000 ist der Staat verpflichtet, für die anerkannten Beratungsstellen einen Einzugsbereich festzulegen und damit die gesetzliche Finanzierung zu gewähren. Die Schwangerenkonfliktberatung durch die Gesundheitsämter muss nach Ansicht des Gerichts aufgrund des Subsidiaritätsprinzips hinter die Beratung durch freie Träger zurücktreten. Durch dieses Urteil ist die bisherige Praxis und Linie der Staatsregierung bei der Verteilung von Beratungskapazitäten und deren Finanzierung nicht mehr möglich. Das ohnehin längst überfällige Konzept einer flächendeckenden und pluralen Beratungsstruktur ist nun sofort vorzulegen.