PM 05.07.2005
Eine Schnecke auf Glatteis
MdL Christa Naaß zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst
Frauen sind in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes auch nach Einführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG ) vor neun Jahren noch rar gesät. Das ist das Ergebnis einer Ausschusssitzung im Bayerischen Landtag, zu der die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses öffentlicher Dienst, Christa Naaß bildhaft feststellt: "Die Gleichstellung in Bayern bewegt sich wie eine Schnecke auf Glatteis, unendlich langsam und zäh, mit zahlreichen Ausrutschern!"
Die Staatsregierung war einer Anregung des Ausschusses gefolgt, ein unabhängiges Institut einzuschalten, das die Lage bis dato unter die Lupe nimmt. Durch das Internationale Institut für empirische Sozialökonomie (Inifes) wurde nun ein ehrlicher und ungeschönter Bericht vorgelegt, der eine ganze Reihe von Defiziten aufzeigt.
"Nach seiner Einführung im Jahre 1996 haben wir das Gleichstellungsgesetz als "Zahnlosen Tiger" bezeichnet, und daran hat sich bis heute, 9 Jahre später, kaum etwas geändert", stellt Naaß fest, "Wir sind natürlich froh, dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz jetzt weitergeführt werden soll. Aber es muss nun zeitlich unbegrenzt und mit klaren gesetzlichen Vorgaben versehen werden. Sonst fehlt die Stoßkraft, das Gewollte in die Tat umzusetzen."
Hinsichtlich des Frauenanteils im höheren Dienst und bezüglich Leitungsfunktionen ist es trotz Fortschritten noch ein weiter Weg bis zu einer wirklichen Gleichstellung der Frauen. Dies muss konsequent durchgesetzt werden, da im Laufe der Zeit sogar ein Abflachen in den Fortschritten zu erkennen ist. "Seit dem letzten Bericht in 2002 sehen wir sogar einen markanten Rückschritt bei den Gleichstellungsbemühungen", betont Naaß.
So müssen nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion von der Staatsregierung wesentliche klare Festlegungen gemacht werden, da von Absichtserklärungen abgesehen, bisher kaum etwas umgesetzt wurde. Naaß: „Wir fordern mehr Verbindlichkeiten als Unverbindlichkeiten und klare Aussagen statt der Allgemeinplätze der Staatsregierung!“ Dazu zählt, dass bei Ausschreibungen von Stellen und bei Beförderungen die Gleichstellungsbeauftragten mit einbezogen werden, dass bei der gesetzlich vorgeschriebenen Vertretungsregelung deutliche Fortschritte gemacht werden und eine klare gesetzliche Regelung, dass bei der Freistellung und Ausstattung keine Sparmaßnahmen vorgenommen werden.
Hinzu kommt, dass noch immer viele Dienststellen und Einrichtungen sich in wichtigen Aspekten den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes entziehen. “Es gibt zahlreiche Dienststellen, die durch „Abducken“ das BayGlG umgehen und das ohne Konsequenzen!“ so Naaß, „Hier brauchen wir neben Sanktionsmöglichkeiten klare gesetzliche Regelungen, denn Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag und Frauenrechte sind Menschenrechte.“