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Pro Familia Presseerklärung vom 20. Februar 2000

Die Staatsregierung gefährdet die Sicherstellung der Schwangerenberatung in Bayern

Pro Familia fordert Konsequenzen aus dem Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichtes

Der Vorstand der Bayerischen Pro Familia hat sich in seiner Sitzung am Wochenende in Nürnberg mit den Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg vom 3.2.2000 befasst. Der Landesvorstand stellt fest:

Das Regensburger Gericht hat den Vorrang der freien Träger auch in der Schwangerenberatung eindrucksvoll bestätigt und die Bayerische Staatsregierung wegen rechtswidrigen Verhaltens zur Förderung der Regensburger Pro Familia verurteilt.

Durch Ihr Verhalten gefährdet die Bayerische Staatsregierung die Existenz des Schwangerenberatungsstellennetzes in Bayern. Sie trägt keine Vorsorge für den bevorstehenden Wegfall der bisherigen Schwangerenberatungsstellen der Caritas und des SKF, die immerhin 70 % der Beratungsstellen freier Träger in Bayern unterhalten.

Statt dessen versucht sie durch rechtswidriges Verhalten, wie das Regensburger Verwaltungsgericht festgestellt hat, die entstehenden Lücken durch Aufstockung der staatlichen Gesundheitsämter oder die vorab in Aussicht gestellte Förderzusagen an noch nicht bestehende neue Träger zu schließen.

Gleichzeitig wird Pro Familia als seit 30 Jahren in der Schwangerenberatung erfahrener Träger mit über 150 Beratungsstellen in ganz Deutschland in rechtswidriger Weise an der Errichtung weiterer Beratungsstellen in Bayern gehindert. Dass dies keine fachlichen Gründe haben kann zeigt die Tatsache, dass alle Pro Familia Beratungsstellen in Bayern als Schwangerenberatungsstellen anerkannt wurden, die Förderung aber dennoch verweigert wird.

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung hiermit auf, dem Regensburger Urteil folgend die rechtswidrige und politisch begründete Blockade aufzugeben und im Interesse eines pluralen und fachlich qualifizierten Beratungsangebotes den seit langem beantragten Beratungsstellen in Bamberg, Kempten, Passau, Regensburg und Würzburg die Förderzusage zu geben.

Wir fordern die Staatsregierung weiterhin auf, die Verbesserung der Finanzierung nicht nur möglichen neuen Beratungsstellenträgern wie "Donum Vitae" anzubieten, sondern die Anhebung der staatlichen Finanzierung auf 60 % der anerkannten Kosten allen Beratungsstellenträgern in Bayern zu gewähren.

Unter der Voraussetzung verbesserter Finanzierung ist Pro Familia in Bayern bereit, auch weitere Beratungsstellen in bisher nicht plural versorgten Gebieten Bayerns aufzubauen.

Der Landesverband lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die an einem ausgewogenen Beratungsstellenangebot auch in Bayern interessiert sind ein, die Pro Familia durch Spenden oder Mitgliedschaft in den örtlichen Pro Familia Vereinen zu unterstützen. Die Adressen sind im Internet unter www.profamilia.de zu erfahren.

Weitere Informationen unter Tel. 089/33008422
Pro Familia Landesverband Bayern e.V.
Nürnberg, 20.2.2000



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Pro Familia Presseerklärung vom 16.2.2000

Freistaat bevorzugt rechtswidrig katholische und staatliche Schwangerenberatung

Pro Familia setzt Pluralität und Vorrang der freien Träger in der Schwangerenberatung durch

Mit der heute vorgelegten Begründung des am 3. Februar ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichtes Regensburg steht fest, dass die Regierung der Oberpfalz rechtswidrig der pro Familia in Regensburg die Förderung vorenthalten hat.

Durch Personalaufstockungen der örtlichen Beratungsstellen der Caritas und des Gesundheitsamtes hatte die Regierung rechtswidrig anderen Trägern Förderung zugesagt, um damit den vorhandenen Bedarf zu verschleiern und Pro Familia nicht berücksichtigen zu müssen.

Diesem in Bayern üblichen Verfahren nach dem "Hase und Igel Prinzip" hat nun das Regensburger Gericht einen Riegel vorgeschoben.

Alle Anträge von freien Trägern auf Anerkennung und Förderung von Schwangerenberatungsstellen müssen in Bayern Vorrang vor der Tätigkeit von staatlichen oder kommunalen Gesundheitsämtern bekommen. Damit müssen die Beratungsstellen der Pro Familia in Bamberg, Kempten, Passau, Regensburg und Würzburg nach der bereits erfolgten Anerkennung auch die staatlich vorgesehene Förderung erhalten.

Das Gericht hat ebenfalls die als "Bayerische Pluralität" bekannte örtliche "Dualität" einer katholischen Beratungsstelle und eines staatlichen Gesundheitsamtes als weder mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, noch dem Willen des Bundesgesetzgebers und des Bayerischen Gesetzgebers übereinstimmend festgestellt. Das Gericht hat damit geklärt, dass Pluralität bedeutet, "zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen" zu können. Damit kann auch in Bayern endlich das im Interesse der Bevölkerung erforderliche Beratungsangebot aufgebaut werden.

Der Vorstand des Pro Familia Landesverbands Bayern wird in seiner Sitzung am kommenden Freitag in Nürnberg Maßnahmen beschließen, um das vom Regensburger Verwaltungsgericht geforderte plurale und vorrangig von freien Trägern wahrzunehmende Beratungsangebot für den Bereich der nicht konfessionell gebundenen Träger auch in Bayern durchzusetzen.

Das Bayerische Sozialministerium und die zuständigen Regierungen werden aufgefordert, dem Urteil des Regensburger Gerichtes zu entsprechen und allen freien Trägern, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, die Anerkennung und Förderung zuzusagen.

Pro Familia Landesverband Bayern e. V.

F. W. Hosemann, Geschäftsführer

Die Kopie der Urteilsbegründung und weitere Informationen erhalten Sie auf Anforderung unter der Telefon Nr. 089/33008422



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Pro Familia-Presseerklärung, 4.2.2000

Pro Familia klagt erfolgreich staatliche Förderung ein

Der Vorrang freier Träger vor staatlichen Einrichtungen auch in der Schwangerenberatung durch Gericht bestätigt. Plurales Beratungsangebot nunmehr auch in Bayern möglich.

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg vom gestrigen Tage (3.2.2000) wurde der Freistaat Bayern, Vertreter durch die Regierung der Oberpfalz, verpflichtet, die Schwangerenberatungsstelle der Pro Familia Regensburg mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Damit ist der langjährige Widerstand der Oberpfälzer Regierung gegen eine Pro Familia Beratungsstelle in Regensburg durch ein Bayerisches Gericht beendet worden.

Das ergangene Urteil ist für die Entwicklung der Schwangerenberatung in Bayern von großer Bedeutung:

1. Das Subsidiaritätsprinzip. also der Vorrang freier Träger gegenüber staatlichen Einrichtungen, wurde vom Gericht auch im Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz festgestellt. Danach müssen Gesundheitsämter zugunsten vor Beratungsstellen freier Träger zurückstehen.

2. Ein fehlender Bedarf kann zukünftig kein Grund mehr sein, den Antrag eines freien Trägers auf Förderung abzulehnen, solange noch Gesundheitsämter die gleiche Aufgabe erfüllen. Die Gesundheitsämter müssen ihre Tätigkeit in diesem Bereich zugunsten der freien Träger einschränken.

3. Freie Träger unterschiedlicher Weltanschauung habe damit eine Möglichkeit, Schwangerenberatung auch ohne das Wohlwollen des Bayerischen Staates im Interesse der Bevölkerung anzubieten.

4. Der vom Gesetzgeber geforderten Pluralität des Angebotes muß damit auch in Bayern entsprochen werden.

Für die Pro Familia Ortsverbände in Bamberg, Kempten, Passau und Würzburg bedeutet das Urteil das ihren teilweise seit 8 Jahren immer wieder vorgelegten Anträgen auf Förderung endlich stattgegeben werden muß, nachdem die staatliche Anerkennung in allen Fällen bereits erfolgt ist. Die regionalen Regierungen fordern wir hiermit auf. ihren langjährigen Widerstand aufzugeben und die gestellten Förderanträge umgehend zu bewilligen.

Für die Wohlfahrtsverbände insgesamt bedeutet das Urteil eine Bestätigung des Subsidiaritätsprinzips und damit die Anerkennung und Würdigung der Arbeit der freien Träger auch in der Wahrnehmung und Übernahme staatlicher Aufgaben.

München, 4.2.2000
Pro Familia Landesverband Bayern e.V.
F.W. Hosemann Geschäftsführer
Für weitere Informationen: Tel .089/33008422



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AZ.RO 12 K 99.1970

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg

im Namen des Volkes

Pro Familia - Klägerin -
gegen
Freistaat Bayern - Beklagter
wegen
Festlegung eines Einzugsbereiches und Förderung nach dem SchKG und BaySchwBerG

ergeht aufgrund mündlicher verhandlung am 3. Februar 2000 folgendes

Urteil

  1. Der Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 8.7.1999 und ihr Widerspruchsbescheid vom 27.7.1999 werden aufgehoben.
  2. Der Beklagte wird verpflichtet, für die anerkannte Beratungsstelle des Klägers einen Einzugsbereich festzulegen und dem Kläger die gesetzliche Förderung zu bewilligen.
  3. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
  4. Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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