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Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 27.10.1998

BayernSPD-Chefin Renate Schmidt zum Verfassungsgerichtshof-Urteil:
Der bayerische Sonderweg zum § 218 hat sich als Irrweg erwiesen

SPD-Frauen-Vorsitzende Monica Lochner-Fischer:
CSU-Staatsregierung nicht zu Gesetzesbruch berechtigt / Ohrfeige für Stamm / Sofortige Rücknahme der bayerischen Sondergesetze

Als "großartigen Erfolg für Bayerns Frauen und für die SPD" bewertet die Landes- und Fraktionsvorsitzende der BayernSPD, Renate Schmidt, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs zum bayerischen Sonderweg beim § 218. Renate Schmidt: "Mit diesem eindeutigen Urteil sind alle umstrittenen Teile des bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes als verfassungswidrig zurückgewiesen worden. Der Schutz des ungeborenen Lebens und die Rechtssicherheit für Frauen sind wieder hergestellt. Der bayerische Sonderweg hat sich als Irrweg erwiesen, wie es die SPD von Anfang an prophezeit hat."

"Damit sind die CSU und ihre Staatsregierung von den höchsten Richtern eindeutig und unmißverständlich zurückgepfiffen worden - mit einer schallenden Ohrfeige für Frau Stamm", ergänzt die Vorsitzende der bayerischen SPD-Frauen, die Landtagsabgeordnete Monica Lochner-Fischer: "Das Verfassungsgericht hat festgestellt, daß der bayerische Sonderweg den Schutz des ungeborenen Lebens gefährdet, die notwendige Kooperationsbereitschaft der Frauen in Frage gestellt und für Frauen und Ärzte Rechtsunsicherheit geschaffen hat. Damit sind die von uns bei den parlamentarischen Beratungen im Sommer 1996 vorgebrachten Warnungen in vollem Umfang bestätigt worden. Auch die CSU in ihrer parteipolitischen Sucht nach Eigenbrötelei ist nicht zum Rechtsbruch berechtigt. Sie hat zwei Jahre Rechtsunsicherheit zu verantworten, die zur Gefährdung ungeborenen Lebens beigetragen hat und zum Schaden der bayerischen Frauen war.

Der besondere Hinweis des höchsten Gerichts, daß auch die Verpflichtung der Frau zur Erwähnung ihrer Gründe gegen das Bundesgesetz verstößt, läßt nach Meinung von Monica Lochner-Fischer den Schluß zu, daß auch die entsprechende Passage im bayerischen Schwangerenberatungsgesetz rechtswidrig ist.

"Die jetzt notwendige Konsequenz aus dem Urteil ist die sofortige Rücknahme der bayerischen Sondergesetze durch die Mehrheit des Landtags", fordern Renate Schmidt und Monica Lochner Fischer. Die SPD-Landtagsfraktion wird dazu einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag einbringen.