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 Dokumente zu § 218, PD, PID, u.ä.
 
 

DeutschlandRadio Berlin, 23.1.2003

"Schritt hin zur Menschenzüchtung"

Das Ratsmitglied Hans-Jochen Vogel (SPD) lehnt eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik strikt ab. Eine Empfehlung zur Zulassung der PID sei ein essenzieller Schritt auf dem Weg zur Menschenzüchtung, sagte Vogel am Donnerstag im DeutschlandRadio Berlin. So werde erst durch die Zulassung der PID die Invitro-Fertilisation auch für Paare zugänglich, die auf normalem Weg ein Kind zeugen könnten: "Das ist ein weiterer Schritt, der Übergang von Zeugung zur Erzeugung, Produktion, Produktionskontrolle. Ein Schritt in die Warenwelt."

Zusammenfassung des Interviews mit Hans-Jochen Vogel, Mitglied des Ethikrats ''Begrenzte Zulassung der PID ist ein Schritt hin zur Menschenzüchtung''

Die vorab bekannt gewordene mehrheitliche Haltung des Ethikrats für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) trifft bei dem Ratsmitglied Hans-Jochen Vogel (SPD) auf scharfe Ablehnung. Die Empfehlung zur Zulassung der PID sei ein essenzieller Schritt auf dem Weg zur Menschenzüchtung, sagte Vogel am Donnerstag im DeutschlandRadio Berlin.

Dass die Diskussion über die PID in Anbetracht von erlaubten Abtreibungen und Invitro-Fertilisationen unehrlich sei, wies Vogel entschieden zurück. So werde erst durch die Zulassung der PID die Invitro- Fertilisation auch für Paare zugänglich, die auf normalem Weg ein Kind zeugen könnten: Das ist ein weiterer Schritt, der Übergang von Zeugung zur Erzeugung, Produktion, Produktionskontrolle. Ein Schritt in die Warenwelt."

Der Abbruch einer Schwangerschaft dürfe ebenso nicht mit einer Selektion nach erfolgter PID verglichen werden, betonte Vogel: "Weil bei der Schwangerschaft zwei Leben in einmaliger Weise körperlich verbunden sind." Der Schwangerschaftsabbruch erfolge dann unter bestimmten Umständen mit Rücksicht auf das Lebensinteresse der Frau, sagte der SPD-Politiker.

Vogel kritisierte ebenfalls die beiden Möglichkeiten, die für die Formulierung der begrenzenden Regelung in Betracht gezogen werden. Eine Generalklausel berge die Gefahr der immer stärker ausgeweiteten Anwendung in sich. Die Formulierung einer Krankheitenliste sei dagegen für Behinderte verletzend, erklärte er: "Wenn ein Behinderter in einer Liste liest, dass die Krankheit, an der er leidet, vom Staat rechtens als Grund für seine Nichtgeburt gesehen wird, dann ist das schon für den Betreffenden eine schwere Beeinträchtigung seines Selbstwertgefühls."

Vogel betonte, dass die Haltungen im Ethikrat zur Ablehnung und zur Begrenzte Zulassung der PID gleichrangig nebeneinander stehen würden, auch wenn die Mehrheit für die begrenzte Zulassung sei.

 


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