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Presseerklärung Pro Familia 11.12.2000

Freistaat muss Pro Familia Regensburg fördern

Für Vielfalt und gegen Bevormundung in der Schwangerenberatung in Bayern

Die Berufungsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München am 6.12.2000 endete überraschend mit einem Vergleich. Danach verpflichtet sich die Regierung der Oberpfalz, die staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle der Pro Familia in Regensburg ab 1.1.2001 mit 2 Fachpersonalstellen zu fördern. Der Bayerische Staat übernimmt die Kosten des ersten Verfahrens und 5/6 des Berufungsverfahrens. Die Bayerische Staatsregierung kommt damit dem ursprünglichen Begehren der Pro Familia in vollem Umfang nach.

Pro Familia beendet mit der Zustimmung zum Vergleich ein weitgehend überflüssiges Verfahren, das von der Regierung der Oberpfalz stellvertretend für das Bayerische Sozialministerium veranlasst wurde.

Damit ist auch in der zweiten Instanz vor einem Bayerischen Verwaltungsgericht der Versuch der Staatsregierung gescheitert, die Vielfalt und damit die Wahlmöglichkeit in der Schwangerenberatung einzuschränken.

Dieses Ergebnis bedeutet für die Freien Träger der Wohlfahrtspflege einen wichtigen Erfolg, da ein Bayerisches Oberstes Gericht bescheinigt hat, dass nur durch sie und nicht durch staatliche Gesundheitsämter die Pluralität im Beratungsangebot sichergestellt werden kann.

In der mündlichen Verhandlung vor dem 5.Senat wurde deutlich, dass sich die 3 Richter mit der sehr ausführlichen Begründung der Regensburger Richter der ersten Instanz in weitgehender Übereinstimmung befanden.

Die in Bayern weitgehend fehlende Pluralität im Beratungsangebot könne nur durch Beratungsstellen freier Träger unterschiedlicher Weltanschauung sichergestellt werden, aber nicht durch das Hinzutreten staatlicher Gesundheitsämter, da diese nach Meinung der Richter keine weltanschauliche Ausrichtung haben dürfen und als staatliche Einrichtungen auch nicht haben können.

Gerade in einem Flächenstaat müsse auch die Wohnortnähe bei der Entscheidung über Förderanträge verschiedener Träger in gleicher Weise berücksichtigt werden.

Um das plurale, wohnortnahe Beratungsangebot sicherzustellen, könnten auch die Beraterstellen in einem Gesundheitsamt bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Stellen abgebaut werden, so die Münchner Richter, um einem weiteren freien Träger die Errichtung einer Beratungsstelle zu ermöglichen.

Gerade bei Ermessensentscheidungen müsse der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet werden, was im Fall Regensburg nicht der Fall war.

Pro Familia wird diese Argumentation bei der Beurteilung der bisher ergangenen Förderbescheide an die neuen katholischen Träger und die abschlägigen Bescheide für Pro Familia in Neu-Ulm, Aschaffenburg, Ingolstadt und Garmisch-Partenkirchen berücksichtigen und nach Beratung durch die Kanzlei Baumann in Würzburg entsprechende (auch rechtliche) Schritte einleiten.

Mit der Förderverpflichtung in Regensburg werden nunmehr in allen 7 Bayerischen Regierungsbezirken Beratungsstellen der Pro Familia gefördert, nachdem in den letzten Tagen die Förderzusagen für die Beratungsstellen in Bamberg, Passau und Kempten (in Aussicht gestellt) erfolgt sind. Damit wird endlich nach jahrelangen Behinderungen durch die Staatsregierung einer Minimalforderung der Pro Familia in Bayern entsprochen. Ein plurales, wohnortnahes Beratungsangebot in ganz Bayern ist jedoch damit noch nicht erreicht.

Pro Familia wird sich daher weiterhin bemühen, auch in Bayern ein möglichst vielfältiges Beratungsangebot im Interesse der ratsuchenden Frauen und Familien durchzusetzen.

München, 11.12.00
Gerda-Maria Haas, Vorsitzende des Landesverbandes der Pro Familia Bayern
Weitere Informationen unter 089/33008422.


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