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München, 03. April 2003

"Keine Ausgliederung des Krankengeldes aus der paritätisch finanzierten
gesetzlichen Krankenversicherung"

Die geplante Ausgliederung des Krankengeldes aus der paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung widerspricht in eklatanter Weise sozialdemokratischen Grundsätzen.

Insbesondere Frauen und Alleinerziehende werden betroffen und benachteiligt sein. Der Grundsatz "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" würde konterkariert und das Gender-Mainstreaming missachtet.

Das 1992 verabschiedete Gesetz "Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder" würde ad absurdum geführt.

Eine "private" Absicherung des Krankengeldes kann unschuldig Erkrankte je nach individueller und / oder sozialen Umständen in finanzielle Existenznöte bringen.

Arbeitgeber werden bei Herausnahme aus der paritätischen Finanzierung kein Interesse mehr an einem "gesunden Arbeitsklima" haben, da sie finanziell nicht mehr beteiligt sind - und dies obwohl gerade Arbeitsbedingungen vermehrt zu stressbedingten Erkrankungen führen (Tinnitus, Herz-/Kreislauf, Psyche).

 


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