Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 30.06.2005
Dritter Gleichstellungsbericht für Stewens möglicherweise auch der Letzte
Monica Lochner-Fischer verwundert: Landtag hat Staatsregierung zur Verlängerung des Gleichstellungsgesetzes aufgefordert
Am kommenden Dienstag (5. Juli) legt die Staatsregierung dem Landtag den dritten Bericht über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern vor. "Dieser Bericht ist der letzte Bericht vor dem eventuellen Auslaufen des BayGlG", so Ministerin Stewens in der Antwort zur Interpellation zum Thema Gleichstellung. "Eine Verlängerung des Gleichstellungsgesetzes steht folglich noch nicht fest. Dies ist äußerst verwunderlich, da der Landtag bereits beschlossen hat, dass die Regierung einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Gleichstellungsgesetzes vorlegen soll", stellt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Monica Lochner-Fischer, fest.
Grund für die schon sicher geglaubte Verlängerung ist, dass das in der Verfassung verankerte Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ganz klar noch nicht erreicht ist.
Ein gutes Beispiel dafür, wie notwendig der weitere Einsatz für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, liefert die Staatsregierung selbst, so die SPD-Abgeordnete. Im wissenschaftlich-technischen Beirat der Staatsregierung, bestehend aus zwölf Personen, ist nur eine Frau zu finden. "Wie kann eine sinnvolle und effektive Förderung der Frauen im Bereich der Technik erfolgen, wenn die Staatsregierung fast nur von Männern beraten wird?", fragt sich Monica Lochner-Fischer.
Die sinkende Zahl der Studentinnen im Bereich der Ingenieurwissenschaften zeigt, dass die Staatsregierung womöglich doch mehr auf die Kompetenzen der Frauen setzen sollte.
Wie notwendig eine Fortführung des Gleichstellungsgesetzes ist, wird auch durch eine Äußerung von Christa Stewens in der Antwort zur Interpellation zum Thema Gleichstellung deutlich. Dort stellt sie fest, dass ein längerer Zeitraum für die Berichte über den Stand der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes sinnvoll wäre, da Veränderungen innerhalb von drei Jahren oft nicht berichtenswert seien.
Monica Lochner-Fischer: "Diese Aussage zeigt, dass das Gesetz auf alle Fälle noch einer Verbesserung bedarf, wenn man nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten möchte, bis deutliche Fortschritte im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern erzielt worden sind."