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Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 30.11.2005

Gleichstellung ist Verfassungsauftrag

Berichtspflicht gegenüber dem Landtag darf nicht ausgehöhlt werden

Damit, dass das bayerische Gleichstellungsgesetz nur weitergeführt wird ist es nicht getan, meint die Sprecherin für den öffentlichen Dienst der SPD-Landtagsfraktion Christa Naaß. Die SPD-Fraktion erwartet auch eine inhaltliche Novellierung im Hinblick auf eine wirkliche Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Die Gleichstellung in Bayern bewegt sich wie eine Schnecke auf Glatteis, unendlich langsam und zäh, mit zahlreichen Ausrutschern.

Naaß: "Die SPD-Fraktion begrüßt selbstverständlich, dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz unbefristet fortgeführt werden soll. Aber eine bloße Fortführung nach dem Motto "Weiter so!" reicht nicht aus. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz muss auch inhaltlich verbessert werden. Es muss im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst effektiver gestaltet und inhaltlich optimiert werden. Andernfalls fehlt dem Gesetz die nötige Stoßkraft und es wird letztendlich sein Ziel verfehlen."

Aus diesem Grund fordert Naaß im Gesetz mehr Verbindlichkeiten als Unverbindlichkeiten und klare Aussagen statt Allgemeinplätzen aufzunehmen. Dazu zähle auch, dass bei der Ausschreibung von Stellen und bei Beförderungen die Gleichstellungsbeauftragten mit einbezogen werden.

"Viele Dienststellen und Einrichtungen entziehen sich in wichtigen Aspekten den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes", so Naaß weiter "Es gibt zahlreiche Dienststellen, die durch "Abducken" das Bayerische Gleichstellungsgesetz umgehen und das ohne Konsequenzen." Dem müsse das Gesetz einen Riegel durch klare Regelungen mit Sanktionsmöglichkeiten vorschieben. "Gleichstellung", so Naaß, "ist ein Verfassungsauftrag und Frauenrechte sind Menschenrechte."


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