www.lochner-fischer.de (aufgenommen am 22.05.2000)
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen


Beschluss des AsF - Bundeskongresses vom 21.5.00 in Potsdam:

AsF Bundeskongress
für Beibehaltung der Wehrpflichtarmee

Der Antrag Nr. 57 auf "Aussetzung der Wehrpflicht, der Einführung einer Freiwilligenarmee und der Neuordnung der Zivilen Dienste" wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Damit spricht sich die Bundes AsF für die Beibehaltung der Wehrpflicht entsprechend Grundgesetz aus.

Bundeskongress bestätigt Position der AsF Bayern

Die AsF Bayern hatte sich bereits bei eine eigene Fachtagung zum Thema "Wehrpflicht Ja oder Nein?" am 15. April 2000 abgehalten. Die Tagung aus AsF-Landesvorstand, Bundesdelegierten und den Mitgliedern der Bezirksvorstände hat sich nach mehrstündiger Information und Diskussion bei einer Gegenstimme für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen.



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Beschluss des AsF - Bundeskongresses vom 21.5.00 in Potsdam:

Forderungen der Frauen an die Bundeswehr

Der Antrag Nr. 52 wurde mit mehreren Ergänzungen mit großer Mehrheit in folgender Fassung angenommen:

"Frauen und Bundeswehr

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Januar 2000 ist der Weg für Frauen zum freiwilligen Waffendienst in der Bundeswehr geöffnet worden. Die Vorbereitungen, die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, sind in vollem Gang. Die Frauen in der SPD verbinden dies mit folgenden Erwartungen:

  1. Öffnung aller Laufbahnen und Berufsfelder in der Bundeswehr auch für Frauen nach individueller Eignung und Neigung. Geschlechtsspezifische Ausschlussgründe für bestimmte Waffengattungen oder Einsatzformen sind nicht akzeptabel.
  2. Schaffung von dienstrechtlichen und anderweitig notwendigen Voraussetzungen zur Eingliederung von Frauen.
  3. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sind ebenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  4. Erstellung eines Frauenförderplans, der feste Zielvorgaben und wirksame Instrumente zur Frauenförderung beinhaltet, Erarbeitung eines Konzeptes für Gleichstellungsstellen bzw. -beauftragte in Bundeswehreinrichtungen als Anlaufstellen für praktische Probleme ebenso wie für Diskriminierungskonflikte oder Vorkommnisse von sexueller Belästigung und Gewalt.
  5. Aufforderung an den/die Wehrbeauftragte/n, die Eingliederung von Frauen in die Bundeswehr aufmerksam zu verfolgen und die damit verbundenen Erfolge wie Probleme entsprechend zu dokumentieren und gegebenenfalls mit Lösungsmöglichkeiten zu versehen.
  6. Ablehung einer Wehrpflicht für Frauen sowie einer wie immer gearteten Dienstpflicht für Frauen. Die Frage der Wehrpflicht ist durch das EuGH-Urteil nicht berührt, da dieses keine Konsequenzen für die Wehrstruktur enthält.
  7. Beteiligung von Frauen in Gremien, die über die zukünftige Struktur der Bundeswehr entscheiden.
  8. Die Beteiligung von Frauen und Männer an Kampfverbänden und an internationalen Verbänden hat auf freiwilliger Basis zu erfolgen.


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