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PM 13. Dezember 2000

Gewaltschutzgesetz im Bundeskabinett beschlossen

Monica Lochner-Fischer fordert zügige Gesetzesumsetzung in Bayern

Das Bundeskabinett beschließt heute den von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten (Gewaltschutzgesetz).

Anlässlich dieses Kabinettbeschlusses erklärt die Münchener Abgeordnete und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Monica Lochner-Fischer:


Das neue Gewaltschutzgesetz bringt enormen Fortschritt beim Kampf gegen Gewalt an Frauen. Es schafft die Voraussetzung dafür, dass der Täter die Verantwortung für sein Handeln übernimmt. Durch das Gericht wird dem Täter untersagt, sich der Frau zu nähern und Kontakt mit ihr aufzunehmen. Die gemeinsame Wohnung kann der Verletzten überlassen werden.

Um das Bundesgesetz in Bayern zügig umsetzen zu können, muss die bayerische Staatsregierung jetzt einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vorlegen. Denn meistens ist in den Fällen häuslicher Gewalt ein sofortiges Einschreiten erforderlich. Dieser sofortige Schutz kann nur durch polizeiliche Maßnahmen geschaffen werden. Die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei müssen dabei so weitreichend sein, damit die Verletzte die Möglichkeit hat, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn die CSU-Regierung es ernst meint mit ihrem Versprechen, aktiv gegen die Gewalt in der Familie vorgehen zu wollen, dann hat sie unverzüglich zu handeln. Nur dadurch kann die Voraussetzung geschaffen werden, dass der Schutz vor familiärer Gewalt umfassend und wirkungsvoll ist.



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