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ots 16. November 2000

Frauenhäuser mahnen zügige Umsetzung des Aktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen an

Sicheres Netz von Hilfeeinrichtungen bleibt unverzichtbar

Bonn (ots) - Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen muss zügiger umgesetzt werden. Das haben die rund 200 Teilnehmerinnen des 4. Fachforums Frauenhausarbeit in einer gemeinsamen Stellungnahme heute (Donnerstag) in Bonn gefordert. Vor allem die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen sollten deutliche Zeichen setzen, um die Gewalttätigkeit gegen Frauen und ihre Kinder einzudämmen.

Nach einer Studie der UN hat jede dritte Frau in Deutschland Gewalterfahrungen. Jährlich suchen allein 45.000 Frauen Schutz in Frauenhäusern. Daher muss der Gesetzentwurf zum Schutz vor Gewalt zügig verabschiedet werden, fordert das Fachforum. Er sieht vor, dass Männer die Wohnung verlassen müssen, wenn sie Frauen und Kinder misshandeln oder schlagen. Auch die im Gesetzentwurf enthaltenen Näherungs- und Kontaktverbote sehen die Frauenhausmitarbeiterinnen als dringend notwendig an, damit sich die Frauen besser schützen können. Die Frauenhäuser appellieren an die Länder und Kommunen, die Polizei zu schulen, um schnelle Eingriffe am Tatort zu ermöglichen. Außerdem müsse die Lage von Migrantinnen in Frauenhäusern verbessert werden.

Frauenhäuser und Frauenanlauf- und Beratungsstellen bleiben unverzichtbar, stellt das Fachforum weiter fest. Frauen seien häufig jahrelang misshandelt und gequält worden und könnten ihre rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten kaum noch überblicken. Ein lückenloses Netz von parteilicher Beratung und Unterstützung sei daher notwendig. Die Frauenhäuser fordern, das bisherige Hilfesystem auf Lücken zu überprüfen, zu ergänzen und weiterzuentwickeln und gleichzeitig die engere Zusammenarbeit von Hilfeeinrichtungen, Polizei und Justiz zu fördern.

Gleichzeitig erteilt die Stellungnahme allen Tendenzen eine klare Absage, die Angebote der 400 Frauenhäuser in der Bundesrepublik in Frage zu stellen. Die mehrjährigen Erfahrungen mit dem österreichischen Wegweisungsgesetz hätten bestätigt, dass Frauen trotz verbesserter Rechtslage weiterhin Zuflucht in Frauenhäusern suchen. Das Fachforum fordert daher die Finanzierungsträger auf, die Aufnahme und Aufenthaltsdauer im Frauenhaus weder von den Kosten noch von der Herkunft der Frauen abhängig zu machen, sondern sich allein an ihrer Gefährdung und dem Hilfebedarf der Frauen zu orientieren.

ots Originaltext: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband AWO
Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de


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