www.lochner-fischer.de (aufgenommen am 01.11.2002)
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Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 30.09.2002

Schwachstellen bei Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes?
Schriftliche Anfrage an die Bayerische Staatsregierung:
Frauenpolitische Sprecherin Monica Lochner-Fischer fordert Überprüfung der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes.

Seit Jahresbeginn gilt das neue Gewaltschutzgesetz, nach dem prügelnde Ehemänner von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden können. Wie konsequent das Gesetz in Bayern umgesetzt wird, will jetzt die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Monica Lochner-Fischer mit einer Schriftlichen Anfrage von der Staatsregierung wissen.

Lochner-Fischer: "Nach einem dreiviertel Jahr ist es an der Zeit für eine erste Überprüfung. Mögliche Schwachstellen des Vollzugs des Gewaltschutzgesetzes waren bereits Gegenstand der Landtagsanhörung im April. Damit Bayern nicht Jahre hinter den anderen Bundesländern hinter herhinkt, müssen jetzt die ersten Erfahrungen auf den Tisch. Ein jahrelanges Abwarten kann sich die Staatsregierung hier nicht leisten. Dazu ist das Thema viel zu brisant."

Bei einer Anhörung im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit kam bereits im April zu Tage, dass in den einzelnen Polizeidienststellen bei familiärer Gewalt unterschiedlich vorgegangen wird. Das aber ist aus der Sicht von Lochner-Fischer untragbar: "Jede Frau in Bayern hat ein Anrecht darauf, dass der Staat die Gewalttäter in die Schranken weist", betont die Frauenpolitikerin. "Regionale Unterschiede darf es deshalb nicht mehr geben. In ganz Bayern sind deshalb schnellstmöglich Schwerpunktsachbearbeiter einzusetzen, die sich speziell mit diesen Fällen befassen und die Schulungen der Einsatzbeamten voranzutreiben", fordert die SPD-Landtagsabgeordnete.

 

Siehe hierzu:
Drucksache 14/10802
Antwort/Ergänzung zur schriftl. Anfrage der Abgeordneten Lochner-Fischer, SPD
Anzahl der Wohnungswegweisungen nach dem Polizeirecht


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