www.lochner-fischer.de (aufgenommen am 06.02.2003)
Zum Archiv Frauenpolitik Archiv Frauenpolitik
 
 

Florian Pronold, MdB,Präsidium der BayernSPD
Ulrike Mascher, stellvertretende. SPD- Landesvorsitzende,
Parlamentarische Staatssekretärin a.D.


Soziale Grundsicherung
SPD bewirkt Ende der Altersarmut

Seit dem 1. Januar 2003 ist die Soziale Grundsicherung in Kraft

1. Grundsicherung offensiv vermitteln - und Menschen gewinnen

Am 1. Januar 2003 ist die Soziale Grundsicherung in Kraft getreten. Die Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen über dieses Projekt haben den Inhalt dieser Reform weitgehend in den Hintergrund gedrängt. Das ist fatal, denn die soziale Grundsicherung ist ein starker Baustein sozialdemokratischer Reformpolitik: Das Ende der Altersarmut ist in Sicht!

Die Kommunen haben sich zu Recht um die Finanzierung dieser Reform Gedanken gemacht. Die CSU bekämpft die Reform weiterhin, malt Horrorszenarien und betreibt Falschinformation. Gegen die schwarzen Lügen und Verdrehungen haben wir deshalb hier Fakten und Argumente, sowie eine Muster-Pressemitteilung zusammengestellt.



2. Falsche Behauptungen über die Grundsicherung - und ihre Widerlegung

Behauptet wird: Die Grundsicherung ist eine Leistung für Leute, die ihr Leben lang nichts gearbeitet haben.

Richtig ist: Viele Betroffene haben bereits einen Rechtsanspruch auf (ergänzende) Sozialhilfe, den sie aus Scham oder Sorge vor einem möglichen Rückgriff auf ihre Kinder nicht wahrnehmen. Viele, gerade Frauen, haben häufig in der Familie als mithelfende Angehörige und als geringfügig Beschäftigte eine lebenslange Arbeitsleistung ohne entsprechende Alterssicherung erbracht. Wir haben uns als Sozialdemokraten seit Jahrzehnten dafür eingesetzt, dass deren Mini-Renten endlich auf das Existenzminimum aufgestockt werden.

Behauptet wird: Der Bund schafft eine neue Sozialleistung, und die Kommunen bezahlen.

Richtig ist: Im Bundeshaushalt stellt der Bund 409 Millionen Euro als Zuschuss an die Länder für die Grundsicherung bereit. Es ist nun Sache der Staatsregierung, den bayerischen Anteil auf die Kommunen zu verteilen. Die SPD-Regierung hat zum ersten Mal den Grundsatz "Wer anschafft, muss zahlen" umgesetzt. Die CSU redet immer nur davon und bürdet den Kommunen selbst immer mehr Kosten auf. Mit dem Bundeszuschuss werden die Mehrkosten abgedeckt, die - kurz gesagt - durch abweichende Regelung zur bisherigen Sozialhilfeleistungen entstehen. Insbesondere sind das der fehlende Rückgriff auf nahe Angehörige sowie ein etwa um 10 Prozent höherer Leistungsbetrag.

Behauptet wird: Die Grundsicherung kostet den Landkreis X zusätzlich Hunderttausende von Euro.

Richtig ist: Die Grundsicherung schafft einen Systemwechsel bei der sozialen Absicherung im Alter. Die zusätzlichen Kosten sind im voraus nicht voll abzuschätzen. Deshalb wird nach 2 Jahren die Höhe des Bundeszuschusses an die Kommunen nochmals überprüft und bedarfsgerecht angepasst. Die CSU stellt fast überall Milchmädchenrechnungen auf. Es wird zum Beispiel nicht die Kostenersparnis gegen gerechnet, die dadurch entsteht, dass viele aus der Sozialhilfe herausfallen und jetzt in die soziale Grundsicherung gehören. Die CSU tut auch so, als müsse der Bund die gesamten Kosten der Kommunen tragen. Das ist Unsinn, den Aufwandsträger für die Sozialhilfe sind und bleiben die Kommunen. Neue Anspruchsteller werden durch die soziale Grundsicherungs-Regelung nicht geschaffen. Schon bisher waren die Kommunen verpflichtet, für diesen Personenkreis aufzukommen.

Behauptet wird: Die Grundsicherung schafft neuen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen.

Richtig ist: Das Verfahren zur Einführung der Grundsicherung ist aufwändig. Ist der Einstieg bewältigt, dann sinkt der Aufwand. Denn das Verfahren bei der Grundsicherung ist wegen der pauschalierten Leistungen einfacher als das der Sozialhilfe, und die Anzahl der Sozialhilfefälle wird deutlich reduziert.

3. Soziale Grundsicherung - kurz & bündig:

Zielsetzung:

Die Grundsicherung soll Altersarmut beseitigen. Das geschieht durch eine eigenständige soziale Leistung, die Rentnerinnen und Rentnern den Weg zum Sozialamt erspart. Menschen, die aus Scham oder Angst vor Belastungen für ihre Kinder keine Sozialhilfe beantragen, fallen damit nicht mehr durchs soziale Netz.

Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher. Anders als bei der Sozialhilfe werden Kinder bzw. Eltern der Anspruchsberechtigten in der Regel nicht zum Unterhalt herangezogen.

Wer kann die Leistung bekommen, wer nicht?

Anspruch haben Menschen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt ohne ergänzende Sozialhilfe sicherzustellen und *die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder *die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Im Regelfall hatten Betroffene schon nach bisherigem Recht ein Anspruch auf (ergänzende) Sozialhilfe. Aus Scham oder mangelnder Information haben sie diese aber nicht beantragt!

Kein Anspruch besteht, *wenn das Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder oder Eltern jährlich einen Betrag von 100 000 Euro übersteigt. Bei den Eltern gilt die Einkommensgrenze für beide Elternteile gemeinsam, bei den Kindern für jedes Kind einzeln.

*wenn die Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist,

* für ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Wie hoch sind die Leistungen?

Das eigene Einkommen wird bei den Anspruchsberechtigten auf einen Betrag aufgestockt, der etwa 10 Prozent über dem Sozialhilfesatz liegt.

Die Höhe der Grundsicherungsleistungen umfasst *den Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz (in Bayern mindestens 284 Euro für den Haushaltsvorstand und 227 Euro für Haushaltsangehörige) zuzüglich 15 Prozent des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes zur pauschalen Abgeltung einmaliger Leistungen, *die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, *die Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit sie nicht anderweitig abgedeckt werden und *einen Mehrbedarf von 20 Prozent des maßgebenden Regelsatzes bei gehbehinderten Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen.

Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen. Sind die Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung. Sind die eigenen Einkünfte niedriger als der Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung ausgezahlt. Wie bei der Sozialhilfe muss zuerst das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bevor ein Anrecht auf die Grundsicherung besteht. Müssen die Angehörigen die soziale Grundsicherung zurück zahlen? Generell nicht. Nur bei Angehörigen mit sehr hohen Einkommen bleibt die Unterhaltspflicht wie bei der Sozialhilfe bestehen. Selbst unterhaltspflichtig sind nur noch die Kinder beziehungsweise Eltern mit einem Einkommen von über 100 000 Euro. Bei den Kindern gilt dieser Grenzbetrag für jedes Kind einzeln, bei den Eltern für das gemeinsame Einkommen beider Elternteile.

4. Kommunale Finanzen und soziale Grundsicherung

Die Finanzierung der sozialen Grundsicherung war lange umstritten. Das Ergebnis: *Die Sozialhilfe bleibt Aufgabe der Kommunen. Sie tragen den Teil der Kosten der rundsicherung, der dem Sozialhilfeanspruch der Betroffenen entspricht.

*Der Bund übernimmt die über den Sozialhilfeanspruch hinausgehenden Kosten. Im Bundeshaushalt 2003 stehen dafür 409 Millionen Euro. Diese Summe entspricht den ursprünglichen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und wird - wie im Gesetz festgelegt - anhand des tatsächlich ermittelten Bedarfs korrigiert. *Mittelfristig kommt es zu eher sinkenden Verwaltungskosten, weil Anspruchsberechtigte aus den komplizierten Sozialhilfeverfahren in die einfachere Grundsicherung wechseln.

Das heißt: Mehrkosten entstehen für die Kommunen nur, wenn Sozialhilfeberechtigte, die ihren Anspruch bisher nicht geltend gemacht haben, Leistungen der Grundsicherung beziehen. Neue Anspruchsberechtigte gibt es durch das Gesetz nicht. Darüber hinaus entlastet die Grundsicherung die Bezirke. Der Bezirk Unterfranken beispielsweise hat für seinen Haushalt eine Entlastung von 3,7 Millionen Euro im Jahr 2003 errechnet, die der Senkung der Bezirksumlage zu Gute kommt.

In vielen Gemeinden hat die CSU aus politischen Gründen völlig überhöhte Kostenschätzungen vorgelegt. Dieser Panikmache müssen wir mit seriösen Argumenten entgegentreten.

5. Der CSU-Regierung drückt Kommunen die Luft ab

Die CSU behauptet, die Bundesregierung missachte das Konnexitätsprinzip ("Wer anschafft, zahlt") und bürde den Kommunen neue Lasten auf. Das Gegenteil ist richtig: Während der Bund die zusätzlichen Kosten der Grundsicherung übernimmt, blutet das Land Bayern die Kommunen aus. Nur drei Beispiele:

*Schlüsselzuweisungen: Bei einem Vergleich der unter den alten Flächenländern im Jahr 2000 war Bayern mit 157 Euro pro Kopf bei den Schlüsselzuweisungen an die Kommunen absolutes Schlusslicht. Nordrhein-Westfalen dagegen zahlte 337 Euro pro Kopf. *Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Kommunen die Hälfte der Personalkosten für Lehrer an kommunalen Gymnasien, Realschulen und berufsbildenden Schulen tragen. In anderen Bundesländern werden in der Regel unabhängig von der Trägerschaft der Schulen die Lehrerkosten vollständig aus dem jeweiligen Landeshaushalt bezahlt. Hochgerechnet auf Bayern sind das Mehrkosten für die Kommunen in Höhe von 184 Millionen Euro.

Darüber hinaus steht der Freistaat bei seinen Kommunen mit mehr als zwei Milliarden Euro in der Kreide, weil Zuschüsse nicht rechtzeitig ausbezahlt werden.

6. Baustein für Reden, Grußworte, Pressemitteilungen und Leserbriefe

Nachfolgend eine kleine Formulierungshilfe, die natürlich durch die oben gemachten Ausführungen ergänzt werden kann. Denkt daran: Schwerpunkt unserer Darstellung sollte immer die soziale Bedeutung der Reform sein. Hier können wir punkten:

Erika Mustermann (SPD): Ende der Altersarmut durch die soziale Grundsicherung

Vor allem alte Frauen mit Mini-Einkommen, die ihr Leben lang hart gearbeitet, aber wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben, profitieren seit Anfang des Jahres von dem neuen Gesetz. Ihnen bleibt zukünftig der entwürdigende Gang zu Sozialamt erspart. Sie bekommen ihre spärliche Rente auf über 800 Euro aufgestockt. Auch Familien, die schwerstbehinderte Angehörige unterhalten, profitieren von der Neuregelung der SPD. Die CSU bekämpft die Reform nach wie vor und zeigt damit, dass sie nichts von sozialer Gerechtigkeit hält. Die Partei nennt sich christlich, aber tritt das christliche Gebot, "Du sollst Vater und Mutter ehren", mit Füßen. Sie versucht die Bürger über die Kosten der Reform zu täuschen. Die Kommunen werden nicht zusätzlich belastet, sondern tragen weiterhin die Kosten für die Sozialhilfeberechtigte. Die zusätzlichen Mittel für Mehrkosten der Grundsicherung stellt der Bund bereit."

Weitere Informationen: Beratung für Betroffene gibt es bei den Rentenversicherungsträgern (BfA, LVA), bei den Sozialverbänden (VdK, SoVD) und bei den Sozialämtern der Städten und Gemeinden.

 


wieder nach oben