www.lochner-fischer.de (aufgenommen am 05.03.2005)
  Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Bayern
 

PE AsF Bundesverband 3.3.2005

Frauen bewegen Politik -
Antidiskriminierungsgesetz nicht verwässern!

Aufruf der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) zum Internationalen Frauentag am 8. März 2005

Die SPD-Frauen bewegen Politik, um Selbstbestimmung und Chancengleichheit zu erreichen, um gleiche Rechte für Frauen und Männer herzustellen, um vor Diskriminierung zu schützen und Benachteiligungen abzubauen.

Wir fordern, alles zu tun, damit das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) so schnell wie möglich beschlossen wird und in Kraft treten kann. Das ADG soll den Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen verbessern. Endlich werden damit Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt und langjährige Forderungen der ASF verwirklicht. Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität, der Rasse oder der ethnischen Herkunft sollen künftig verhindert oder beseitigt werden.

Mit dem ADG haben Frauen in Zukunft eine wirkungsvollere Handhabe gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Arbeitswelt sowie gegen sexuelle Belästigung. Dann sind die Tarfivertragsparteien, Arbeitgeber, Beschäftigte und Betriebsräte am Zug, aktiv eine Antidiskriminierungskultur aufzubauen und nicht weiter untätig zu bleiben. Es geht nicht darum, eine Klageflut herbeizuführen, sondern es geht um Chancengleichheit für Frauen am Arbeitsplatz. Nur wenn die neue Antidiskriminierungsstelle, die auf Bundesebene angesiedelt wird, personell und finanziell ordentlich ausgestattet wird, kann sie die ganze Bandbreite ihrer Aufgaben, u. a. Information, Beratung, Prävention und wissenschaftliche Begleitung, umfassend wahrnehmen. Eine Alibifunktion lehnen wir ab.

Die bisher insbesondere von der Wirtschaft geäußerte Kritik am ADG ist weder berechtigt noch nachvollziehbar. Deutschland ist leider immer noch keine diskriminierungsfreie Zone: Die Lohnunterschiede sind immer noch enorm: Frauen verdienen bei Vollzeiterwerbstätigkeit immer noch bis 30 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

In den Vorständen der großen deutschen Unternehmen sind Frauen Mangelware. Im obersten Management stellen Frauen laut DIW in den Vorständen der 87 größten Kapitalgesellschaften der "Old Economy" im Durchschnitt beispielsweise nur ein Prozent und in Aufsichtsräten acht Prozent der Sitze. Die meisten Frauen arbeiten dagegen in unteren Hierarchieebenen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und dem damit verbundenen Mangel an Arbeitskräften in spätestens zehn bis 15 Jahren schadet die Wirtschaft sich selbst, wenn sie nicht alle Möglichkeiten ausschöpft, damit auch Frauen ihre Fähigkeiten und Qualifkationen in Führungspositionen einbringen können.

Wer nicht diskriminiert, braucht das Antidiskriminerungsgesetz nicht zu fürchten!

Das ADG ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Diskriminierungen. Es ist aber kein Ersatz für aktive Frauenförderung. Deshalb halten wir an unserer Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft fest. Wir wollen echte Gleichstellung im Beruf: bei Einstellungen und Beförderungen, in Führungspositionen, bei der Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Beschäftigungshemmnisse für Frauen durch das Steuer- und Sozialversicherungsrecht müssen abgebaut werden.

Wir wollen ernst machen mit einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt und chancengleich leben können. Das Antidiskriminierungsgesetz bringt uns diesem Ziel ein großes Stück näher. Es kann aber nur ein erster Schritt sein. Weitere müssen folgen.

Dafür lohnt es sich zu kämpfen! Auch am 8. März!


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