www.lochner-fischer.de
Behandlung dieses Antrags im Bayerischen Landtag:
Behandlung nur im Haushaltsausschuss (Doppelhaushalt 2003/2004):
Von der CSU-Mehrheit am 6.11.2002 abgelehnt

Der gesamte Beratungsverlauf sowie der -stand dieser Vorlage im Bayerischen Landtag sind
- wie alle anderen Anträge und Anfragen der Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion -
über http://www.bayern.landtag.de/ zu erhalten


Bayerischer Landtag Drucksache 14/10682
 31.10.2002

Antrag

der Abgeordneten Lochner-Fischer, Strasser, Dr. Baumann, Berg, Biedefeld, Förstner, Goertz, Hartmann, Hecht, Hirschmann, Dr. Kronawitter, Lück, Naaß, Narnhammer, Niedermeier, Peters, Pranghofer, Radermacher, Schieder Marianne, Schieder Werner, Schmidt-Sibeth, Schmitt-Bussinger, Simon, Steiger, von Truchseß, Voget, Werner-Muggendorfer, Wolfrum SPD

 


Haushaltsplan 2003/2004;
hier: Förderung von gleichstellungs- und frauenpolitischen Maßnahmen
(Kap. 10 07 TG 75)

Der Landtag wolle beschließen:

In Kap. 10 07 TG 75 wird der Haushaltsansatz für 2003/2004 von bisher jeweils 587,9 Tsd. Euro um jeweils 100 Tsd. Euro auf 687,9 Tsd. Euro pro Jahr erhöht.
Davon sind die Mittel in Tit. 536 75 (Bayerischer Landesfrauenausschuss) von bisher 28 Tsd. Euro um 10 Tsd. Euro auf 38 Tsd. Euro pro Jahr zu erhöhen.

Begründung:

Der Mittelansatz des Kapitels 10 07 TG 75 bleibt im Entwurf des Haushaltsplans 2003/2004 mit dem Soll des Jahres 2002 gleich. Damit reduziert sich der für die kommenden Jahre tatsächlich zur Verfügung stehende Betrag allein aufgrund der Haushaltssperre von 17 % für die Obergruppen 51 mit 54 (ergibt minus 32,15 Tsd. Euro) und von 15 % für die Hauptgruppe 6 (ergibt minus 59,82 Tsd. Euro) um 91,97 Tsd. Euro von derzeit 587,9 Tsd. Euro auf 495,93 Tsd. Euro.

Gleichzeitig hat auch der Landtag durch eine Reihe von Beschlüssen z.B. zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes, der Implementierung von Gender Mainstreaming, der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, u.v.m. der "Förderung von gleichstellungs- und frauenpolitischen Maßnahmen" einen höheren Stellenwert eingeräumt als in den Jahren davor. Diese höhere Bedeutung muss aber einhergehen mit den entsprechenden zusätzlichen Haushaltsmitteln, da sonst die vom Gesetzgeber der Exekutive zugewiesenen Aufgaben nicht wunschgerecht erledigt werden können. Überdeutliches Zeichen hierfür ist aktuell z.B. die Schwierigkeit der Vorlage des anstehenden Gleichstellungsberichts aufgrund der Arbeitsbelastung durch die Auswertung der Erhebungsbögen.

 


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