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Bayerischer Landtag Keine Drucklegung
  07.10.2003

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer SPD
vom 08.08.2003

Gewalt gegen Kinder - Verfolgung der Täter

In der Interpellation vom 20.03.2003 "Mehr rechte für Kinder - zur Situation der Rechte für Kinder in Bayern" wurde unter Teil l, Frage VIII. 3.a) und b.) nach Verfolgung der Täter und der Anzahl der Verfahrenseinstellungen sowie der Gründe hierfür gefragt. In der Antwort heißt es hierzu, dass die Ursachen der polizeilichen Ermittlung nicht aus der PKS erkennbar seien und die Justiz zu der Gesamtzahl und den Gründen von Einstellungen einschlägiger Verfahren keine Angaben machen könne. Zur Überprüfung der effektiven Strafverfolgung sind jedoch detaillierte Kenntnisse zum Ausgang von Strafverfahren notwendig.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1.
a.) Welche und in welcher Form werden Daten in der Justiz zu Strafverfahren erhoben?
b.) Werden hierbei eingeleitete Strafverfahren und erledigte Strafverfahren erfasst und nach welchen Kriterien geschieht das?

2.
a.) Ist es möglich bei der Datenerhebung die Gründe von Verfahrenseinstellungen detaillierter zu erfassen?
b.) Wenn ja, in welcher Art und Weise?
c.) Wenn nein, warum nicht?

3.
Wenn vertiefte Kenntnisse zur Verfolgung der Täter im Bereich der Gewalt gegen Kinder nur durch eine Auswertung der einzelnen Ermittlungsakten zu erhalten sind, aus welchem Grund hat die Staatsregierung hierzu nicht bereits einen breit angelegten Forschungsauftrag erteilt?

Antwort
der Staatsregierung
vom 07.10.2003

Die Fragen als PDF-Datei (bitte mit ausdrucken, da sonst Antworten nicht verständlich)
Die Antworten als PDF-Datei (Achtung: 26 Seiten, 2,6 MB)

(Anfrage ist NICHT als Landtagsdrucksache oder über die Homepage des Landtags, sondern ausschließlich hier erhältlich)