Beschlußempfehlungen und Bericht zur GlG-Beratung
aus den Ausschüssen des Bayerischen Landtags

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung und die Begründung, der SPD-Gesetzentwurf, das Plenarprotokoll vom 9.5.96 und das beschlossene "Bayerisches Gleichstellungsgesetz" sind hier abrufbar.

Bayerischer Landtag Drucksache 13/3957
 16.04.96

Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes

1. Gesetzentwurf der Staatsregierung Drs. 13/2784 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)

2. Änderungsantrag der Abgeordneten Riess, Dr. Eykmann, Kobler u.a. CSU Drs. 13/3806
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGLB) Drs. 13/2784

I. Beschlußempfehlung:

Zustimmung mit der Maßgabe, daß folgende Änderungen durchgeführt werden:

1. Art. 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Bei der Besetzung von Beamten-, Richter-, Angestellten- und Arbeiterstellen, von Stellen für die Berufsausbildung sowie bei der Beförderung und Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten auch mit Vorgesetzen- und Leitungsfunktionen sind Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen und aus ehrenamtlicher Tätigkeit mit zu berücksichtigen , soweit diese für die zu übertragenden Aufgaben erheblich sind."

2. In Art. 14 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Worten "dienstliche Beurteilung" die Worte "und Beförderung" eingefügt.

3. Art. 16 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

"(5) Die Vorschriften des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes bleiben unberührt."

4. Art. 18 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

"(7) Die Gleichstellungsbeauftragten dürfen sich in Ausübung ihres Amtes nicht parteipolitisch betätigen."

5. Art. 20 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 erhält folgende Fassung:

"1Die Bezirke, Landkreise und Kreisfreien Gemeinden bestellen, in der Regel nach vorheriger Ausschreibung, hauptamtliche oder teilhauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit deren Einverständnis."

b) Satz 3 erhält folgende Fassung:

"3Die Einzelheiten der Bestellung richten sich nach Art. 15 Abs. 3, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten nach Art. 16 bis 19, soweit nicht durch Satzung etwas anderes bestimmt wird."

6. In Art. 23 wird als Zeitpunkt des Inkrafttretens der "1. Juli 1996" und als Datum des Außerkrafttretens der "30. Juni 2006" eingefügt.

Der Änderungsantrag der Abgeordneten Riess, Dr. Eykmann, Kobler u.a. CSU zum Gesetzentwurf der Staatsregieung für ein Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGLG) Drs. 13/2784 (Drs. 13/3806) wird für e r l e d i g t erklärt.

Berichterstatter: Zu 1.: Pschierer Zu 2.: Pschierer

Mitberichterstatterin: Zu 1.: Narnhammer Zu 2.: Narnhammer


II. Bericht:

1. Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag wurden dem Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes federführend zugewiesen. Der Ausschuß hat eine 1. und 2. Beratung durchgeführt.

Der Ausschuß für Bildung, Jugend und Sport, der Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen, der Ausschuß für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik und der Ausschuß für Hochschule, Forschung und Kultur haben den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag mitberaten. Der Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag endberaten.

2. Der federführende Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 13. Februar 1996 in einer 1. Beratung behandelt und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
mit den in I. enthaltenen Änderungen Z u s t i m m u n g empfohlen.
Der Änderungsantrag wurde für e r l e d i g t erklärt.

3. Der Ausschuß für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 29. Februar 1996 mitberaten und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
der Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses z u g e s t i m m t.
Der Änderungsantrag wurde für e r l e d i g t erklärt.

4. Der Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen hat den Gesetzentwurf in seiner 70. Sitzung am 12. März 1996 mitberaten und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
der Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses z u g e s t i m m t.
Der Änderungsantrag wurde für e r l e d i g t erklärt.

5. Der Ausschuß für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 14. März 1996 mitberaten und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
der Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses z u g e s t i m m t.
Der Änderungsantrag wurde für e r l e d i g t erklärt.

6. Der Ausschuß für Hochschule, Forschung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 13. März 1996 mitberaten und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
der Beschlußempfehlung des federführenden Ausschusses z u g e s t i m m t.
Der Änderungsantrag wurde für e r l e d i g t erklärt.

7. Der Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 21. März 1996 endberaten und mit folgendem Stimmergeb- nis:
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
der Beschlußempfehlung des federführenden Aus- schusses z u g e s t i m m t mit der Maßgabe, daß in Art. 23 als Zeitpunkt des Inkrafttretens der "1. Juli 1996" und als Datum des Außerkrafttretens der "30. Juni 2006" eingefügt wird.
Der Änderungsantrag wurde für e r l e d i g t erklärt.

8. Der federführende Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 16. April 1996 in einer 2. Beratung behandelt und mit folgendem Stimmergebnis:
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
die vom Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlene, in I. enthaltene Fassung übernommen .

Dr. Eykmann
Vorsitzender


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