Musterverein e.V., Musterstraße 1, 99999 Musterstadt Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Art der Zuwendung: Geldzuwendung
Name und Anschrift des
Zuwendenden:
Betrag
der Zuwendung in Ziffern /
in Buchstaben / Tag der Zuwendung Wi rd sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Musterstadt, StNr. 000/11 222, vom 31. Dezember 1998 für die Jahre 1995 bis 1997 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur für mildtätige Zwecke verwendet wird.
Musterstadt, 29. April 2000 (Freundlich)
Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBI l S. 884). |