Dokumente aus dem Bayerischer Landtag |
Bayerischer Landtag | Drucksache 13/5627
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21.08.1996 und 23.08.1996 |
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Lochner-Fischer, SPD
Flüchtlings-/Asylbewerberunterkunft
in der Pariser Straße/Ecke Lothringer Straße in München
des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit:
Nach den einschlägigen Vorschriften im Asylverfahrensgesetz und im Bayerischen Asylbewerberaufnahmegesetz sind Asylbewerber grundsätzlich verpflichtet, in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen. Die Regierungen haben hierzu die Gemeinschaftsunterkünfte entsprechend dem Bedarf zu errichten. Dies entspricht auch den zwingenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, da eine dezentrale Unterbringung, wie z.B. in Betrieben des Beherbergungsgewerbes um ein Vielfaches teurer ist. Aus diesen Gründen muß es auch weiterhin vorrangiges Ziel sein, sämtliche dezentrale Unterbringungseinrichtungen möglichst rasch aufzulösen. Dies ist aber nur möglich, wenn weitere Plätze in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen bzw. neu geschaffen werden.
In der Landeshauptstadt München sind derzeit 9.155 asylsuchende Ausländer untergebracht (Stand 31.05.96). Davon halten sich noch 3.821 Asylbewerber (41,7 %) in dezentralen Unterkünfte auf. Da die Unterbringungssituation vor allem in München nach wie vor angespannt ist, besteht somit ein erheblicher Bedarf an Plätzen für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte.
Die Anmietung der Gemeinschaftsunterkünfte in der Pariser Straße durch die Regierung von Oberbayern war daher erforderlich.
Zu 1.:
Die sozialverträgliche Unterbringung der Asyl bewerber wird dadurch angestrebt, daß die Regierung von Oberbayern die abgeschlossenen Wohneinheiten ausschließlich mit Familien belegen wird.
Zu 2.:
Nach dem Bekanntwerden der Anmietung des Anwesens in der Pariser Straße 24 als Gemeinschaftsunterkunft zum 01.12.95 wurden diverse Artikel (u.a. im Münchner Stadtanzeiger und im Münchner Merkur) - leider mit teilweise falschen Informationen - veröffentlicht.
Entsprechende Anfragen des Bezirksausschusses in Haidhausen, des Arbeitskreises Ausländerfragen Haidhausen e.V., des Pfarrgemeinderates St. Wolfgang, der Katholischen Pfarrei St. Elisabeth sowie einer Gruppe von Anwohner wurden von der Regierung von Oberbayern beantwortet.
Zu 3.:
Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern.
Zu 4.:
Die soziale Betreuung wird voraussichtlich durch den Katholischen Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. übernommen, der hierfür in der Regel Sozialpädagogen einsetzt. Im übrigen werden ein Verwaltungsleiter und ein Hausmeister der Regierung von Oberbayern während der üblichen Bürozeiten anwesend sein.
Zu 5.:
Der Bezugstermin kann noch nicht angegeben werden, weil die erforderliche umfassende Bestandsaufnahme durch das Landbauamt München zur Festlegung der notwendigen Renovierungsarbeiten derzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Die Höchstbelegung wird 160 Personen betragen.
In welchem Zeitabstand die Höchstbelegung erreicht sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Zu 6.:
Da es sich bei der Gemeinschaftsunterkunft Pariser Str. 24 um ein Haus mit abgeschlossenen Wohneinheiten handelt, ist ein Gemeinschaftsraum nicht geplant. Möglicherweise kann jedoch der für den Caritasverband vorgesehene Büroraum als Gemeinschaftsraum mitbenutzt werden.
Zu 7.:
Die Kinderbetreuung wird ggf. durch den Caritasverband erfolgen.
Zu 8.:
Eine Anfrage der zuständigen Polizeiinspektion nach dem Sachstand wurde von der Regierung von Oberbayern beantwortet. Von seiten der Polizei gibt es keine Bedenken oder Auflagen hinsichtlich der Gemeinschaftsunterkunft